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Zwei Reichsbürger in der Verkehrskontrolle

Polizeikontrolle_Rügendamm


(Foto: Darkone, CC BY-SA 2.5)

Vor ein paar Wochen ging unter anderem unter den selbsternannten Reichsbürgern das Gerücht rum, dass man aus Protest das Kennzeichen am Fahrzeug umgedreht anbringen solle und das man dabei sogar ohne ein Bußgeld weg käme. Mittlerweile wurde diese Behauptung weitestgehend widerlegt.

Offenbar aber drang das noch nicht bis zu jedermann durch und so mussten Beamte in Rheinland-Pfalz gestern Abend gleich zweimal Fahrzeugführer anhalten, die mit umgedrehten Kennzeichen unterwegs waren.

Daraus ergibt sich diese durchaus amüsante Pressemitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz, denn sehr einsichtig waren die Herren nicht.

„Ein auf dem Kopf angebrachtes Nummernschild war gestern der Beginn einer nervenaufreibenden Kontrolle auf der A63 bei Göllheim. Auf Anhaltezeichen reagierte der 54-jährige Pkw-Fahrer nur mit Kopfschütteln. Erst als er zu merken schien, dass es den Beamten aus Gau-Bickelheim mit der Aufforderung stehen zu bleiben sehr Ernst war, folgte er auf den nächsten Parkplatz. Dort wollte er jedoch weder Ausweisdokumente noch Fahrzeugpapiere vorzeigen. Daraus entwickelte sich eine sehr lange Diskussion, weil der Mann aus Bad Homburg der festen Überzeugung war, dass die Bundesrepublik nicht existent sei und er sich als Reichsbürger verstehe. Folglich müsse er auch nicht die Autorität deutscher Beamte anerkennen. Das Kennzeichen habe er deshalb auf dem Kopf montiert, weil hier alles durch die Alliierten auf den Kopf gestellt worden sei. Da der 54-Jährige argumentativ nicht zu überzeugen war und sich nur mit einem „deutschen Staatsangehörigenausweis“ einer Phantasiebehörde legitimieren wollte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zähneknirschend rückte er daraufhin seinen Führerschein heraus und montierte die Nummernschilder richtig herum.

Nur wenige Minuten später wurde die Geduld der Beamten erneut auf die Probe gestellt. Dieses Mal von einem 39-Jährigen aus Pfalzfeld, der auf der A61 bei Bad Kreuznach in eine Verkehrskontrolle geriet. Er gab an, dass er seine Ausweisdokumente und den Führerschein grundsätzlich nicht mitführe. Außerdem werde die Bedeutung des Personalausweises total überbewertet, denn wie das Wort „Personal“ schon klarstelle, sei es nichts weiter als ein Firmenausweis der „Deutschland-GmbH“. Angaben zu seiner Person verweigerte der Mann, weil er bezweifelte, dass er es mit echten Polizisten zu tun habe, denn Uniformen, Waffen und Streifenwagen könne schließlich jeder einfach bei einer bekannten Auktionsplattform ersteigern. Über das Kennzeichen des Firmenfahrzeuges ermittelten die Beamten aus Gau-Bickelheim den Arbeitgeber des 39-Jährigen, der dann resignierend die Personalien bekannt gab. Es war nicht das erste Mal – so der Chef – dass er das für seinen Mitarbeiter tun musste.“

(via reddit)

7 Kommentare

  1. Manu2. Dezember 2015 at 18:47

    Haha, cool. Einfach rumdrehen.

    Pass auf, demnächst tritt dann für den ESC ein gewisser Oodian Reivax an.

  2. Mafred Schürz2. Dezember 2015 at 19:27

    Einer dieser „Rweichsbürger“ erzählte der staunenden Umgebung, dass er unzählige Ämter und politischen Institutionen anschreibe, wegen der Illegalität „sogenannter“ amtlcher und gesetzeberischer Aktivitäten, auch der Rundfunkabgabe. Zeigte seinen Ausweis vor, da stehe doch bei der Staatsangehörigkeit „deutsch“, das sei aber nur ein Adjektiv, sage nix über die Staatsangehörigkeit aus. Usw., und das mit freudiger Miene. Widerspruch: Zwecklos!

  3. Embo2. Dezember 2015 at 23:04

    Bewundernswerte Geduld der Beamten! Ich hätte ihm wohl mit der Kelle sein Alu-Hütchen plattgehauen…

  4. HERDIR3. Dezember 2015 at 14:10

    Gibt es nicht auch ein Ordnungsgeld wegen groben Unfugs? :)

  5. indumat3. Dezember 2015 at 17:57

    Da wollen wohl welche aus der Matrix ausbrechen…

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