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Wie man bei der AfD die Meinungsfreiheit definiert

Höcke und Gauland werden bei der heutigen Bundespressekonferenz damit konfrontiert, dass ein Gericht vor ein paar Tagen darüber entschieden hat, dass Höcke auf „Basis einer überprüfbaren Tatsachengrundlage“ „Faschist“ genannt werden darf. Und das finden die Beiden nicht so ganz gut, weil Gauland und Höcke Höcke natürlich in dieser aktuell so oft zitierten „Mitte“ verorten mögen. Eine „Mitte“ mit der ich bitte nichts zu tun haben möchte. Mir ist die tatsächliche Mitte schon zu extrem… Und die Sache mit der Meinungsfreiheit ist beiden offenbar auch gar nicht so ganz genehm. Also, wenn sich die geäußerte Meinung gegen sie wendet. Einerseits immer propagieren, „Das wird man ja noch wohl noch sagen dürfen!!!“, andererseits, die Meinungsfreiheit nach persönlichem Gutdünken und nicht nach rechtsstaatlicher Norm einordnen. Oder, wie halt in diesem Fall, „für falsch halten“.

Nur mal so – und überlegend mitgebend, was auf uns zukommen könnte, wenn diese Leute tatsächlich mal in Regierungsverantwortung kommen sollten. Mag ich mir gar nicht ausmalen.

https://youtu.be/0UeaQkvdPJI
(Direktlink)

Ein Kommentar

  1. Soso28. Oktober 2019 at 22:36

    Wenn man sich die ganze Pressekonferenz anschaut, wird die Meinungsfreiheit allerdings irgendwie unterschidelich verstanden. Während Höcke meint dass es implizit eiegntlich keine Meinungsfreiheit gibt, redet Gauland davon dass die Meinungsfreiheit zu weit geht. Whothe hell voted for these f**k lords?

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