Im August diesen Jahres brachte die BZ online einen Artikel über Dealer vom Görlitzer Bahnhof. Eine Facebook-Seite die von Berlin aus vehement Stimmung gegen Flüchtlinge und geplante Unterkünfte für jene macht, verlinkte diesen Artikel bei sich und hoffte womöglich auf das niveulose Gehate, das in den Kommentaren der Seite Gang und Gäbe ist. Es dauerte nicht lange und einer der Leser biss an. Er schrieb „Sofort nach Auschwitz dieses Scheißpack!!!!“ Der Beitrag wurde samt Artikel mittlerweile gelöscht. Die anderen Beiträge samt der Kommentare sind nicht weniger beschissen.
Ein User auf Facebook, ich nenne ich hier mal B., sah obigen Artikel samt Kommentar und dachte sich, dass dagegen irgendwas unternommen werden müsste. Vielem, das in ähnlich ekelhafter Manier durchs Netz geht, wird schließlich nur selten oder gar nicht widersprochen. B. also stellte bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen Volksverhetzung. Irgendwer muss schließlich mal etwas dagegen tun, dachte sich wohl B.
Nun bekam er Antwort von einem Berliner Staatsanwalt. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Argumentation des Staatsanwaltes kann ich durchaus folgen, bin aber dennoch irritiert, dass derartige Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, solange kein Betroffener Anzeige wegen Beleidigung stellt.
so widerlich das auch ist, ich muss unter Schmerzen dem Staaatsanwalt zustimmen.
Man hat die Möglichkeit den Rassismus zu sehen, oder den Drogendealer. Wobei die Verwendung von „Auschwitz“ einen eindeutigen rassistischen Hintergrund mit sich bringt.
Wenn man nun bedenkt, dass Strafen gesellschaftliche Tabus aufrechterhalten sollen, ist das doch recht aussagekräftig.
Es ist erschreckend, dass man heute in Deutschland wieder ungestraft fordern darf, irgendjemanden „nach Auschwitz“ zu schicken. Abgrenzbar oder nicht spielt dabei gar keine Rolle.
Davon abgesehen gibt es in Deutschland ein Strafrecht, das Drogendealer ganz eindeutig vom nicht drogendealenden Teil der Bevölkerung abgrenzt. Die Begründung des Gerichts ist also sehr wackelig.
Ich bin ja mal wieder fassungslos ob der Verwednug des Wortes „rassisch“ in einem offiziellen Schreiben einer deutschen Behörde.
Die Frage, die sich stellt, ist doch eher, warum diese Dealer nicht verhaftet und ausgewiesen werden, wenn sie regelmäßig strafbare Handelungen begehen?
Der Bundesverband der Drogendealer e.V. ist entsetzt. Wir prüfen rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Berlin.
Klassisches Beispiel von aufgrund nach-rechts-Erblindung nicht vorhandenem Strafverfolgungswillen. Es ist wegen dem Auschwitz-Bezug und den B.Z.-Bildern sonnenklar, dass sich der Facebook-User auf diejenigen Menschen mit schwarzer Hautfarbe bezieht. Meines Wissens brachten die Nazis in den Vernichtungslager eher wenig Drogendealer um. Die Strafbarkeit gemäß §130 StGb ist somit gegeben. Ferner liegt wegen des Auschwitzbezugs als Tatort hunderttausendfachen Mordes auch noch Aufforderung zu Straftaten, §111 StGb, Strafmaß bis zu 5 Jahre.
Aber, naja, was soll man sagen… es ist eben Deutschland
Und §111 StGb ist kein Antragsdelikt. Da muss die Staatsanwaltschaft bei Kenntnis selbst aktiv werden.
Ach, mir hat neulich eine Staatsanwaltschaft geschrieben das USA-Flaggen mit Hakenkreuz statt Sternen „Satire“ sind und nicht unter §86a fallen
*kotz*
Reino,
Vielleicht sind sie deutsche? Schwer zu glauben, aber auch deutsche haben nicht immer weiße Haut.
Wie wäre es ansonsten Flüchtlingen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, damit sie nciht auf illegale Taten zurückgreifen müssen um zu überleben?
Es fehlt eine Möglichkeit auf Facebook, so etwas polizeilich zu melden.
Aktuell z.B. „“Unperson 2015….so ein Oberwixer! Schade dass es Buchenwald und Ausschwitz nicht mehr gibt!“
Siehe https://www.facebook.com/kotundkoeter/posts/1567936346794599