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Update hgm-Press: Klage gegen mich wurde vom LG Hamburg abgewiesen

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Das LG Hamburg hat heute entschieden, dass die Klage, die hgm-Press gegen mich bezüglich einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung eingereicht hatte, abgewiesen wird. Urteil von heute laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle des Landgerichts Hamburg: der Tenor lautet: „1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, 3. Vollstreckungsschutzklausel. Die Begründung folgt schriftlich.“ Über die Gründe dafür, kann ich nur spekulieren, was ich hier jetzt nicht tun werde. Sobald mir das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, in dem dass dann alles stehen wird, werde ich es öffentlich machen. Alle weiteren Infos dann.

82 Kommentare

  1. Andre11. Mai 2013 at 06:04

    hell ya :) Great news. Ging ja gar nicht anders!

  2. Björn11. Mai 2013 at 09:02

    Glückwunsch!

  3. max11. Mai 2013 at 10:38

    :) ! ! !

  4. AG11. Mai 2013 at 11:27

    Da hat sich’s doch gelohnt, ganz großes Kino :-)

  5. Gründler11. Mai 2013 at 11:44

    SAUBER! Die deutsche Rechtsstaatlichkeit kann doch was.

  6. […] die Nachricht, dass die Klage gegen Ronny Kraak, über die wir hauptsächlich geredet haben, zurückgewiesen wurde. Er soll nämlich unrechtmäßig Fotos von einem Schlangenkuchen gepostet haben. Die […]

  7. Hd-Bratze11. Mai 2013 at 14:24

    POWPOW! Freut mich wirklich für Dich – Jabbadabbadu, Jubel Jubel froi froi:)

  8. zinnng!11. Mai 2013 at 21:36

    toll, klingt erstmal gut.. Glückwunsch!

  9. kiezneurotiker12. Mai 2013 at 05:53

    Großartig, das freut mich. Dann muss die Gegenseite jetzt alle deine Kosten zahlen? Bleibt zu hoffen, dass sie nicht in Berufung gehen und die Sache somit ein Ende hat.

  10. pantoufle12. Mai 2013 at 07:37

    Glückwunsch, herzlichen! Und dann auch noch vom LG Hamburg. Das zählt ja sozusagen als doppelter Freispruch.

  11. re:publica 2013 Nachtrag12. Mai 2013 at 10:48

    […] und Ronny vom Kraftfuttermischwerk, der passenderweise gegen die hgm-Press diese Woche einen Teilerfolg gegen den Abmahnwahnsinn erzielt hat. Im etwas nerdigeren Bereich hat ich sehr viel Spaß mit der re:Fefe-Analyse, der […]

  12. Andrés Ehmann12. Mai 2013 at 18:53

    Sehr schön. Und da die ordentlich Streitwert hatten, haben die jetzt auch ordentlich Gerichtskosten und Honorar für Deinen Rechtsanwalt zu zahlen.

    Ich vermute aber die Verlegung nach Hamburg war eher der strategische Fehler, also weder Hannover noch Berlin. Von Hamburg haben sie sich wohl was versprochen, denn mit Hamburg haben sie auch bei uns in der Klageschrift gewunken, 13000 Euro Streitwert, Gericht legte in Hannover 2000 fest. Das war ihnen wohl zu wenig und hier wurde der „unternehmerischen Gestaltungsspielraum“ dann doch eingeschränkt.

    Nicht vergessen Reisekosten und Verdienstaufall geltend zu machen !!

  13. Der schöne, höfliche Penis13. Mai 2013 at 02:29

    Gratulation! Das hast Du Dir nach dem Stress echt verdient :) :) :)

  14. Christof13. Mai 2013 at 06:30

    Das ist super, wiklich erfreulich und mehr als richtig.
    vielleicht sogar für andere sogar wichtig.
    Ich freue mich für Dich!!!!

  15. Floyd13. Mai 2013 at 10:54

    Aber ja doch, Ronny. Das ist eine sehr sehr gute Nachricht. Auf die Urteilsbegründung bin ich dann wirklich gespannt. Aber das ist zweitrangig. Jetzt hoffe ich, dass nicht noch eine Berufung eingelegt wird und das Ding durch ist. Danke.

  16. Can14. Mai 2013 at 14:54

    Weltklasse!

  17. Oliver14. Mai 2013 at 14:59

    YEEEEEEEHAW!

  18. Julian18. Mai 2013 at 02:26

    Super! Richtig genial… jetzt erstmal durchatmen (:

  19. Marvin23. Mai 2013 at 12:37

    Und ich habs total verpasst – Glückwunsch!

  20. Logos9. September 2015 at 20:11

    Wir schreiben das Jahr von 2015, aber von der Erfüllung folgenden Versprechens ist weit und breit nichts zu sehen- „Sobald mir das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, in dem dass dann alles stehen wird, werde ich es öffentlich machen. Alle weiteren Infos dann.“

    Was meintest du damals mit „sobald“?

  21. Ronny9. September 2015 at 20:16

    Logos,
    Die Berufung liegt nach wie vor unbearbeitet vorm OLG Hamburg, so das es bisher kein abschließendes Urteil gibt.

  22. Ronny9. September 2015 at 21:25

    Logos,
    Weder noch. Mein Anwalt riet mir, etwas zurückhaltender zu agieren.

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