Interessantes Radio-Feature von Bayern 2, das sich dem Sampling widmet. Auch im Hinblick auf das deutsche Recht. Das nämlich geht davon aus, dass das Rad immer wieder neu erfunden werden müsste – und das überhaupt niemand von niemandem unerlaubt samplen sollte. Das gilt ja auch. So lange, wie es keiner hören kann. Ab dort wird es rechtlich kritisch. Dann aber wäre die heutige Musik ziemlich öde und es gäbe womöglich einige musikalischen Strömungen nicht, was ja sehr schade wäre.
Über Samples in der Musik denken wir meistens nur nach, wenn Gerichte darüber Urteile fällen. Neulich entschied eins, dass ein deutscher Rapper ein Sample der Elektronikavantgardisten von Kraftwerk benutzen darf, um daraus einen Beat für seine Musik zu basteln. Kraftwerk sahen ihre Urheberrechte verletzt und hatten deswegen dagegen geklagt. Das Gericht entschied, dass jedes Sample zulässig ist, das eine Auseinandersetzung mit seiner Herkunft, mit der Musikgeschichte erkennen lässt. Was das heißt, das ist strittig, führt aber – über alle Urheberrechtsfragen hinaus – zum Kern der ästhetischen Bedeutung des Samples.
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(Direkt-MP3, via Swen)