Falls das für irgendjemanden von euch mal wichtig sein sollte; das Amtsgericht in Lübeck hat geurteilt, dass das nächtliche Urinieren in die Ostsee keine Ordnungswidrigkeit darstellt. Das Urteil gilt auch für Mecklenburg-Vorpommern. Dankt mir später.
Ein KommentarEs geschah im Schutz der Dunkelheit, blieb aber nicht unbemerkt: Im Sommer vergangenen Jahres erwischte eine aufmerksame Streife des Ordnungsamtes einen Mann beim Pipi machen am Strand. Er hatte sich am Spülsaum der Ostsee zu den Wellen gedreht und sich spontan erleichtert. Vor Gericht landete der ungewöhnliche Fall, weil sich der Täter weigerte, das vom Amt verhängte Bußgeld in Höhe von 60 Euro zu zahlen. Es sei fällig wegen „Belästigung der Allgemeinheit durch eine grob ungehörige Handlung“, hieß es damals.
Vor dem Amtsgericht sah man die Ereignisse nun anders. Die vom Ordnungsamt angeführte „Belästigung der Allgemeinheit“ sei hier nicht erkennbar. Der Mann sei allenfalls schemenhaft zu erkennen gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung. Es habe sich auch niemand belästigt gefühlt. Am Meer gebe es eben, anders als in den Bergen oder am Waldrand, keine andere Rückzugsmöglichkeit als die, möglichen Zuschauern dezent den Rücken zuzukehren.