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Schlagwort: Media

Das Fact Mag macht ab sofort nur noch Video-Content

Gar nicht mal so schöne Neuigkeiten: Das Fact MagFact Mag gibt bekannt, dass es in Zukunft keine geschriebenen redaktionellen Inhalte mehr bringen wird, sondern einzig und allein Videos produzieren wird.

Sehr schade, ist das FACT für mich seit jeher ein sehr gerne gelesenes Medium, das für mich zu den besten internationalen Musik-Magazinen überhaupt gehört. Hm. Schon bisschen doof.
(via RBYN)

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Klimaaktivistin Luisa Neubauer über Kritik an Protestformen – und warum die Politik offenbar keinen Fick auf all das gibt

Ich halte das, was Extinction Rebellion aktuell so umsetzen, für mehr als streitbar und bin demgegenüber nach den letzten Wochen eher contra als pro, wobei ich in dem Anliegen eigentlich ganz pro mit denen bin. Die Umsetzungen ihrer „Rebellion“, allerdings, finde ich eher unrebellisch und mitunter komisch im Sinne von tatsächlich komisch. Aber offenbar kreuzen sich die Wege von Fridays for Future gerade mit denen von Extinction Rebellion und die Leute kommen deshalb mit ihren Autos an einem Montagmorgen nicht mehr pünktlich zur Arbeit. Sauerei!!11!!! Die Leute rasten noch mehr aus, als sie das bei Fridays for Future ohnehin schon taten.

Wie gesagt: Extinction Rebellion hat jetzt schon einiges an Bullshit geliefert und es könnte sein, dass ich kein Fan von denen mehr werde, aber das Ziel, dass sie aktuell verfolgen, ist so falsch nicht. Mir gefallen halt die Koalitionen nicht sonderlich gut, die sie einzugehen bereit sind. Manche Statements sind krude, der Umgang mit der Polizei ist fraglich, ihre online statt gefundenen Datenabfragen zweifelhaft. So.

Allerdings wird mal wieder, und das primär, über Protestformen diskutiert. Nicht über die Gründe des Protestes. Spart euch die Kommentarstränge in den sozialen Netzwerken dazu – sie sind erbärmlich. Wirklich. Protest darf demnach nur dann stattfinden, wenn er, bitte schön, auch so gar keinem wehtut. Protest, der keinem weh tut, ist Prostest, den kein Mensch braucht.

Luisa Neubauer von Fridays For Future, jedenfalls, äußert sich zu konstruierter Kritik, mit der sie versucht kontextuell zwischen Fridays For Future und Extinction Rebellion konfrontiert wird und kontert dann mal wieder und ganz zu Recht, dass es bei all dem, wie viel zu oft, nicht um das eigentliche Problem geht. Und genau damit trifft sie jeden erdenklichen Nagel auf jeden erdenklich zu versenkenden Kopf. „Politikversagen“. Bin ich bei ihr.

https://twitter.com/igorpianist/status/1181448215415181313

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Good work, officer

Indianapolis: Ein Officer, der sich in einem lokalen McDonald’s einen Burger geholt hatte, sucht nach Antworten. Sein Burger war angebissen, was später sogar die Medien beschäftigte.

Später stellt sich raus: er hatte selber abgebissen, das aber vergessen. Passiert den Besten.

“Last week, a Marion County Sheriff’s Office employee purchased a McChicken sandwich from the McDonald’s location at 3828 W Morris Street, Indianapolis. The employee took a bite out of the sandwich upon starting his shift at the Marion County Jail, then placed it in the refrigerator in a break room. He returned nearly seven hours later having forgotten that he had previously bitten the sandwich. He wrongly concluded that a McDonald’s restaurant employee had tampered with his food because he is a law enforcement officer.

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Kraftwerk vs Moses Pelham: die Berliner Zeitung vergeigt’s

Das EuGH hat im Streit zwischen Kraftwerk und Moses Pelham heute Sampling in „nicht wiedererkennbarer Form“ erlaubt und ist damit wohl beiden Seiten entgegengekommen, wie die Zeit schreibt. Allerdings wird in diesem konkreten Fall der Abschluss erst vom BGH gebracht. Die Richter dortigen Richter müssen in ihrem zweiten Urteil dann die Entscheidung des EuGH berücksichtigen.

Es ging um die Abwägung zwischen Urheberrecht und Kunstfreiheit: Im jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Elektronikmusikern Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Musiksequenz hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil gefällt. Demnach kann das sogenannte Musiksampling ohne Einwilligung des Herstellers grundsätzlich gegen dessen Urheberrechte verstoßen. Ist es allerdings abgeändert und „beim Hören nicht wiedererkennbar“, ist die Kunstfreiheit höher zu bewerten (Az. C-476/17).

Soweit zur eigentlich Nachricht. Die Berliner Zeitung bringt in ihrer Berichterstattung allerdings ein nicht unwesentliches Detail durcheinander und titelt: Musikschnipsel EuGH urteilt in Streit zwischen Kraftklub und Moses Pelham.

(Screenshot: Berliner Zeitung)

Kraftwerk, Kraftklub, Hauptsache deutsche Band.

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