Mathias Schindler • CC BY-SA 3.0 Vor sechs Wochen wurde grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck bei einer Polizeikontrolle mit 0,6 Gramm einer „drogenähnlichen“ Substanz erwischt. Es gerüchtete, dass es sich bei dieser um Crystal Meth handeln sollte, was bis heute nicht offiziell bestätigt wurde. Dabei wird es wohl auch bleiben. Gegen eine Zahlung von 7000 EUR wurde das Verfahren nun eingestellt. Volker Beck legte in diesem Zuge all seine Ämter nieder.
Steltner zufolge sei “das Ermittlungsverfahren nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 7000 Euro eingestellt” worden.
Sein Statement:
“Mein Verhalten war falsch und es war dumm. Das tut mir leid. Leid tut mir auch, dass ich vielen Menschen, die mich seit Jahren unterstützen, es in den letzten Wochen nicht gerade leicht gemacht habe. Zumal ich mich, auf Anraten meines Anwalts, nicht öffentlich geäußert habe.
Die letzten Wochen haben mich auch zum Nachdenken gebracht: Sie haben mir gezeigt, was mir wirklich wichtig ist: Diese Menschen und ihre Anliegen, und alle, die mir in dieser Zeit beistanden, und auch meine Gesundheit. Dem will ich gerecht werden.
Bei denen, die sich deshalb Sorgen um mich oder unsere gemeinsamen Anliegen gemacht haben, bitte ich um Entschuldigung. Und Ihnen sage ich auch, Danke für Unterstützung. Das hat mir in dieser Zeit auch geholfen.
Hiermit teile ich mit, dass das Verfahren gegen mich nach einer Opportunitätsvorschrift (StPO) ohne strafrichterliche Verurteilung abgeschlossen wurde. Falsch bleibt mein Verhalten trotzdem.
Der Vorgang betrifft meine Privatsphäre. Ich werde daher dazu keine weiteren Angaben gegenüber der Öffentlichkeit machen.
Abgeordnete müssen wie alle Bürgerinnen und Bürger im Rechtsstaat die rechtlichen Konsequenzen ihres Handelns tragen. Das ist richtig und gut so. Aber für sie gelten, wenn sie Beschuldigte oder Tatverdächtige sind, auch die gleichen Rechte wie für andere auch: Das Recht zu schweigen und das Recht auf Privatsphäre.
Ich habe als Abgeordneter immer versucht, mein Privatleben und meine Familie – in guten wie in schlechten Zeiten – so weit wie möglich aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Dies will und werde ich auch bei Fehlern in meiner Privatsphäre so halten.
Meine Damen und Herren, über einen Satz, über den weithin berichtet worden ist, möchte ich noch etwas sagen: Ich bin – richtig – damit zitiert worden, dass ich gesagt habe, mich schon immer für eine liberale Drogenpolitik eingesetzt zu haben. Damit meine ich, dass Menschen nicht kriminalisiert werden sollten, wenn sie Drogen konsumieren. Ich habe aber niemals den Konsum von Drogen oder gar bestimmter Substanzen verharmlost oder verharmlosen wollen. Dass dies missverstanden werden konnte, dafür bitte ich um Verzeihung. Selbstverständlich wollte ich mich mit diesem Satz auch nicht über das Gesetz stellen.
Meine Damen und Herren, ich bin in dieser Woche noch krankgeschrieben. Mein Arzt rät mir allenfalls stundenweise die Arbeit wieder aufzunehmen. Mir war es wichtig, dieses Statement heute persönlich abzugeben. Jetzt werde ich erst einmal mit meiner Fraktion und Partei reden.”