Das in den letzten Tagen häufig benannte Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD ist 436 Seiten stark und als „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Soll also eher nicht von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Netzpolitik.org hat das Gutachten vorliegen und es heute Morgen veröffentlicht. Weil veröffentlicht wird, was öffentlich sein muss. Die Seite ist gerade etwas langsam, habt Geduld.
Einen Kommentar hinterlassenDie Analyse des Geheimdiensts zerstört die von AfD-Funktionären behauptete Mär der ganz normalen demokratischen Partei. Die Partei verschiebt die Grenzen des Sagbaren, sie gibt Rassisten eine Plattform, stellt sich gegen die offene Gesellschaft. Teile der Partei verletzen Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Andere Teile richten sich gegen Demokratie und Rechtsstaat oder versuchen, die Geschichte zu revidieren und den Nationalsozialismus zu relativieren.
Die AfD behauptet, den Inhalt des Gutachtens nicht zu kennen und präsentiert sich als Opfer. Die Partei will laut Aussagen von Funktionären auf Akteneinsicht klagen und einen Eilantrag gegen die Einstufung der Partei als Prüffall stellen. Ebenso echauffiert sich der AfD-Politiker Leif-Erik Holm darüber, dass Journalisten zuerst Kenntnis von dem Dokument bekommen hätten. Aber spätestens, wenn über die Einstufung der Partei vor Gericht verhandelt wird, hätten die AfD-Politiker sowieso erfahren, was in dem Gutachten steht.