Warum Remix keine Sünde, sondern mitunter eben eine eigene Kunstform ist: auch weil sich ohnehin immer alle sowieso bei anderen bedienen. Da muss erst ProSieben im TV damit um die Ecke kommen. David Wessel aka Mashup Germany bei TV Total. Und auf einmal macht der S8 auch endlich mal Sinn (Was vermisse ich die Jog Wheels!).
Ein 21-jähriger Flüchtling aus Syrien will gerne seine Frau nach Deutschland „nachholen“, die gerade irgendwo im Libanon festhängt. Das ist ihnen laut aktueller Gesetzeslage erlaubt und nennt sich „Familienzusammenführung“.
Internet gibt es dort im Libanon nicht – die beiden telefonieren alle 14 Tage. Wenn das Leben und die Umstände es gerade gut mit ihnen meinen.
Diese „Familienzusammenführung“ kann man beantragen und mit etwas Glück und Geduld, geht dass dann seinen deutsch-bürokratischen Gang. Um das zu beantragen allerdings benötigt man schon Sprachkenntnisse, die zu erlernen einem nach 18 Monaten Aufenthalt kaum möglich sind. Egal, wie sehr man sich bisher um diese bemüht hat. Also beauftragt der Mann einen arabisch sprechenden Anwalt, der sich darum kümmern soll. Tut der auch, telefoniert ein bisschen, füllt Anträge aus und schreibt 2-5 Briefe in der Sache. Ein paar Wochen später schickt er dem jungen Flüchtling seine Rechnung: 1000+ EURO. Geld, das der Mann nicht hat. Eine Sicherheit darauf, dass das mit seiner Frau, die er seit zwei Jahren nicht gesehen hat, überhaupt klappt, gibt es keine. Er bezieht eine „Sicherung zum Lebensunterhalt“, die kaum der Rede wert ist, und lebt mit seinen vier jüngeren Brüdern (8-17 Jahre) in einem Zimmer. Den Anwalt zu konsultieren war ein Ratschlag der für ihn zuständigen „Integrationsbeauftragten“. Die Rechnung stottert er nun in Raten ab. Er wird weiterhin einen Anwalt brauchen, wenn er seine Frau irgendwann hier mal wiedersehen möchte. Diesen wird er bezahlen müssen.
Und wenn das alles dann irgendwann mal geklappt haben sollte, kann es sein, dass der Mann finanziell vollumfänglich für seine Frau aufkommen muss, weil ihr hier nicht mal die „Sicherung zum Lebensunterhalt“ zusteht. Er hat sie schließlich „nachgeholt“ und muss dann im Zweifelsfall von seiner, nicht der Rede wert seienden „Sicherung zum Lebensunterhalt“, für ihren Lebensunterhalt mitsorgen.
Die Angehörigen in Deutschland müssen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten aller Flüchtlinge hier tragen. In den meisten Bundesländern können sich auch Dritte (Freunde, Bekannte, Organisationen) zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung durch zum Nachweis, dass die Verpflichtungsgeber über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten verfügen.
Und das alles weil sich eine Familie irgendwann dazu entschieden hat, ihre Leben vor einem tödlichen Krieg in Sicherheit zu bringen. Und dann ist Liebe nur noch eine darauf forcierte Angelegenheit der zu zahlenden Summen. Ganz egal von wem, ganz egal an wen.
Im November ließ Ken Jebsen aufgrund einiger Textzeilen im Song „Beate Zschäpe hört U2“ die Antilopen Gang abmahnen. Grund dafür war die von ihm verstandene unwahre Tatsachenbehauptung/üble Nachrede.
Von diesen Lyrics sah Ken Jebsen sich verunglimpft. Der Text deute an, er hege Sympathie für rechtsradikales Gedankengut, deshalb sei er zu verbieten.
Das Gericht konnte Jebsen mit dieser Argumentation jedoch nicht überzeugen. Einer Pressemitteilung des Labels der Antilopen Gang zufolge lehnte es den Verbotsantrag „unter besonderer Berücksichtigung“ der Freiheit der Kunst ab. Dabei hätten auch „Äußerungen des Antragstellers in der Vergangenheit“ eine Rolle gespielt.
Die Antilopen freut’s. Hihi.
„Wie zu erwarten war, hat sich Ken Jebsen blamiert. Für die kostenlose Promokampagne sind wir ihm dankbar. Falls Jebsen nach diesem Eigentor in Erwägung ziehen sollte, eine Vernunftehe mit Barbra Streisand einzugehen, würden wir uns als Trauzeugen anbieten.“
„Satire muss alles dürfen“ hieß es vor ein paar Wochen noch auf fast allen politischen Ebenen. „Satire gehört zu den Pfeilern der Meinungsfreiheit“ wurde im selben Kontext auf den selben politischen Ebenen gepsalmt. Und so weiter und so fort.
Das allerdings scheint nur dann zuzutreffen, wenn die von der Satire Betroffenen weit weg sitzen und nicht, so wie hier, in den Büros des Landes Berlin. Dieses nämlich hat heute das Blog Metronaut abgemahnt. Wegen der Nutzung „altbewährter“ Motive, mit denen Metronaut in einem Artikel satirisch für Olympia 2024 in Berlin geworben hat. Und weil Berlin nicht immer noch arm sondern auch ziemlich unsexy ist, mahnen die gleich doppelt hab, inklusive einer Unterlassungs-Frist von 24(!) Minuten: Zensur – Doppelt abgemahnt wegen Satire-Olympia-Motiven.
Die Metronaut-Redaktion sieht die anwaltlichen Schreiben des Landes Berlins und des Senats als Akt der Zensur, der auch zeigt, dass ein kritischer und offener Umgang mit der nationalsozialistischen Olympia-Vergangenheit Berlins nicht erwünscht ist. Die harsche Reaktion ist auch ein Vorgeschmack, was Berlin blüht, wenn die Olympiade wirklich hierher kommt. Satire darf alles, hieß es ja allerorten noch vor Kurzem. Für die Berliner Olympia-Bewerbung gilt das jedenfalls nicht.
Jetzt wird darüber diskutiert, ob und wann Satire als ausreichend „erkenntlich“ gekennzeichnet wäre. Nur alleine dieser Gedankenansatz ist schon ein Sprung in den falschen Brunnen! Seit wann bitte, muss den Satire überhaupt als solche gekennzeichnet werden?
Die Jungs prüfen gerade die weiteren Schritte. Kann sein, dass sie für diese Geld benötigen werden. Ich würde ihnen was geben.
Der Friedensbeschwörer und Mahnwichtel Ken Jebsen lässt die Antilopen Gang wohl wegen einer Textpassage in ihrem Song „Beate Zschäpe hört U2“ abmahnen. Begründung: unwahre Tatsachenbehauptung/üble Nachrede.
„Wer sich „Aversion“ noch nicht zugelegt hat, sollte sich lieber beeilen, denn es könnte bald zu spät sein: Der Berliner Verschwörungstheoretiker Ken Jebsen (spricht u.a. im Zusammenhang mit dem Massenmord vom 11. September 2001 von einer „Terrorlüge“ bzw. vom „warmen Abriss des World Trade Centers“) hat die Anwaltskanzlei „Scheuermann Westerhoff Strittmatter“ damit beauftragt, unser Lied „Beate Zschäpe hört U2″ zu verbieten, weil er sich dadurch verunglimpft sieht. Ken Jebsen droht uns durch seine Anwälte mit gerichtlichen Schritten und Schadensersatz, sollten wir das Lied weiter verbreiten. Es belustigt uns, dass ausgerechnet der Typ, der ständig mit den abenteuerlichsten Anschuldigungen und wildesten Theorien gegen politische Gegner schießt, sofort schwerste rechtliche Geschütze auffährt und mit Strafandrohungen um sich wirft, wenn er sich mal selbst betroffen fühlt. Wir sind uns sicher, dass wir als Künstler in unserer Musik die Freiheit haben müssen, zu sagen, was wir sagen möchten, ohne dass direkt irgendein dahergelaufener Otto oder Ken ankommt, der uns inhaltlich beschneiden will und unseren finanziellen Ruin in Kauf nimmt. Bevor wir uns weiter dazu äußern, werden wir die nächsten Schritte nun sorgfältig prüfen müssen. Einschüchtern lassen wir uns jedenfalls nicht.“
Jebsen wurde 2011 vom RBB entlassen, wo er Sonntags eine Sendung auf Radio Fritz moderierte, nachdem er sich öffentlich zu Verschwörungstheorien bekannte und Vorwürfe laut wurden, er unterstütze antisemitische Einstellungen.
(via Musikexpress)
“Blogosphäre”. So nannten wir Blogger mal das, was in unserer eigenen vor sich hinbloggenden Filterblase passiert und was sich dort so vernetzte. “Blogosphäre”. Das muss so kurz nach dem Krieg gewesen sein. Ich weiß nicht, wann ich dieses Wort zum letzten Mal benutzt habe. Unironisch sowieso schon lange nicht mehr.
Ein Verlag lässt nun verlautbaren, dass er den Titelschutz für das Wort “Blogosphäre” für sich in Anspruch nehmen will, wie in der aktuellen Ausgabe des Journalist zu lesen ist. Titelschutz, wie damals nach dem Krieg. Shirts mit dem Begriff drucken und verkaufen lassen, dürfte damit ausfallen. Aber das war eh nie eine unironische Option.
In Bayern wurde gerade ein Zivilrichter suspendiert, der offenbar aus Brandenburg stammt und dem nicht nur Kontakte in die Neonazi-Szene nachgesagt werden. Nein, er war auch gleich noch Frontmann mehrerer Neonazi-Bands. In Bayern hat man davon wohl nichts so richtig mitbekommen oder viel mehr versäumt dementsprechenden Informationen nachzugehen. Bitte was?!
„Detailliertes Wissen über die Vorgeschichte von Maik B. war in Bayern nach Informationen von SPIEGEL ONLINE durchaus vorhanden: Am 26. Februar dieses Jahres schickte der Brandenburger Verfassungsschutz seinen bayerischen Kollegen eine „Erkenntnismitteilung“ über den „Zuzug eines rechtsextremistisch orientierten Musikers“ in den Kreis Kulmbach. Dieser verfüge über „weitreichende Kontakte“ in die deutsche und internationale Neonazi-Szene, hieß es in dem Schreiben.
Die Brandenburger Sicherheitsbehörden wussten, von wem sie da berichteten – Maik B. war ihnen schon seit mehr als zehn Jahren bekannt. Sein Musikprojekt „Hassgesang“ bezeichnete der dortige Verfassungsschutz einmal als „so etwas wie den verlängerten musikalischen Arm der Neonazi-Szene in Südbrandenburg“.
Die Laufbahn des mit hervorragenden Noten ausgestatteten Jungjuristen konnten die Verfassungsschützer allerdings nicht stoppen: Die bayerische Justiz erfuhr nichts von dem Schriftwechsel zwischen Potsdam und München. B. trat sein Amt in Lichtenfels im Herbst 2013 an. Die bayerischen Verfassungsschützer hatten schlicht versäumt, sich darum zu kümmern, welcher Tätigkeit der neu zugezogene Rechtsextremist nachgeht.“
Im August diesen Jahres brachte die BZ online einen Artikel über Dealer vom Görlitzer Bahnhof. Eine Facebook-Seite die von Berlin aus vehement Stimmung gegen Flüchtlinge und geplante Unterkünfte für jene macht, verlinkte diesen Artikel bei sich und hoffte womöglich auf das niveulose Gehate, das in den Kommentaren der Seite Gang und Gäbe ist. Es dauerte nicht lange und einer der Leser biss an. Er schrieb „Sofort nach Auschwitz dieses Scheißpack!!!!“ Der Beitrag wurde samt Artikel mittlerweile gelöscht. Die anderen Beiträge samt der Kommentare sind nicht weniger beschissen.
Ein User auf Facebook, ich nenne ich hier mal B., sah obigen Artikel samt Kommentar und dachte sich, dass dagegen irgendwas unternommen werden müsste. Vielem, das in ähnlich ekelhafter Manier durchs Netz geht, wird schließlich nur selten oder gar nicht widersprochen. B. also stellte bei der Berliner Polizei Strafanzeige gegen Volksverhetzung. Irgendwer muss schließlich mal etwas dagegen tun, dachte sich wohl B.
Nun bekam er Antwort von einem Berliner Staatsanwalt. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Argumentation des Staatsanwaltes kann ich durchaus folgen, bin aber dennoch irritiert, dass derartige Aussagen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, solange kein Betroffener Anzeige wegen Beleidigung stellt.
Ich bin nicht so der Kiffer und ich habe keinen Führerschein, den man mir wegnehmen könnte. Was ganz gut wäre, wäre ich denn Kiffer. Also das mit dem nie gemachten Führerschein.
Diese hier auf Zeit Online angesprochene Praxis allerdings ist so schon seit Jahren geläufig. Also auch damals schon, als ich noch mit vielen Leuten rumhing, die eher so Kiffer waren und dann auch noch Führerscheine hatten. Die fuhren mitunter auch ohne geraucht zu haben, verdammt ungerne mit dem Auto weil die Gefahr damals schon recht groß war, die Pappe auch dann schon in Gefahr zu bringen, wenn man etwas Dope oder Weed in der Tasche hatte. Selbst als Fußgänger oder Radfahrer konnte und kann das immer noch zum Problem werden. Denn wer Cannabis mit sich rumträgt, dem wird generell erstmal abgesprochen, verantwortungsbewusst im Straßenverkehr agieren zu können. Innerhalb von 14 Tagen hat der- oder diejenige ein Drogenscreening zu machen und die Ergebnisse einzureichen. Andernfalls wird der Führerschein entzogen. In etwa so als würde man von jedem Autofahrer, der mal Alkohol im Auto hat, einen Alkoholtest einfordern und bei Nichtdurchführung des selbigen kurzerhand den Führerschein einziehen. Wie bekloppt.
Die Zeit zieht hier das Beispiel einer 33 jährigen Grafikern heran, die sich mit 1,2 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Haschisch extra mit dem Taxi zu einem Hippie-Festival fuhren lies und von der Polizei wegen dem Zeug in der Tasche hochgenommen wurde.
„Kein schöner Start ins Wochenende für die junge Frau. „Aber auch keine Katastrophe,“ dachte Jennifer Westhauser, „was soll schon passieren bei den kleinen Mengen?“ Die „sichergestellten Betäubungsmittel“, wurden „eingezogen“. Das war ärgerlich, aber die Mengen lagen im Bagatellbereich und waren also strafrechtlich nicht relevant. Zudem war sie nicht bekifft Auto gefahren, sondern hatte bloß nüchtern im Taxi gesessen. Sie freute sich auf die Bands und machte sich keine großen Sorgen.
[…]
Nur eine Woche später schrieb ihr eine Heike Rohmer von der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde mit Bezugnahme auf den Cannabisfund im Taxi: „Aufgrund dieses Sachverhaltes haben sich bei uns erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben. Gemäß §14 Absatz 1 Satz 2 FeV („Fahrerlaubnis-Verordnung“, d. Red.) werden Sie deshalb zur Vorlage eines Drogenscreenings in Form eines Urinscreenings aufgefordert. Die Bedenken gegen Ihre weitere Eignung als Kraftfahrzeugführer können nur durch dieses Drogenscreening ausgeräumt werden. Dieses Drogenscreening haben Sie spätestens drei Tage nach Zustellung dieses Schreibens erstellen zu lassen.“