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Schlagwort: Law

Einbrecher entkorken in Getränkemarkt über 1000 Bierflaschen für Gewinnspiel

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(Foto: Günter Hentschel, CC BY-ND 2.0)

Kronkorkengewinnspiele führen in zumindest diesem Fall zu äußerst merkwürdigen Teilnahmeversuchen. So sind Unbekannte in einen Getränkemarkt in Mülheim eingebrochen und haben mehr als 1000 Bierflaschen geöffnet – in der Hoffnung auf einen Hauptpreis. Das Bier getrunken haben sie wohl nicht. Ob und welche Preise sie ergattern konnten, ist nicht geklärt.

„Die Täter müssen sich zwischen Samstagabend, 21 Uhr, und Montagmorgen, 7 Uhr, Zugang zu dem Getränkehandel an der Düsseldorfer Straße verschafft haben. Laut Polizei suchten sie wohl gezielt die Paletten von König Pilsener auf, um den ausgeschriebenen Jackpot zu knacken. Etliche Nieten blieben am Tatort zurück, geleerte Flaschen entdeckten die Polizisten jedoch nicht.“

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Nazi-Kommentare können teuer werden

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Interessantes Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf, das einen Facebook-User dafür bestraft, in einer Facebook-Gruppe den Satz „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“ geschrieben zu haben. Es sollte ein Spaß sein, wie der 46-Jährige dem Richter sagte.

Der Amtsrichter fand den Internet-Eintrag gar nicht lustig. Denn es sei klar, dass hier Menschen vergast und anschließend verbrannt werden sollten: „Der banale Satz muss im Zusammenhang gesehen werden.“ Außerdem hatten zwei andere Gruppenmitglieder auf den Spruch zustimmend reagiert: „Gerade das will der Gesetzgeber verhindern.“

Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.

Vielleicht überlegt sich so der ein oder andere dadurch mal, ob man jeden Arschlochkommentar auch tatsächlich absenden muss.

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Was ich auch nicht wusste: In Wiesbaden haben Blitzer Persönlichkeitsrechte

Meint die Wiesbadener Polizei, wie Florian Altherr zu berichten weiß.

Habe auf dem Heimweg diesen Blitzer der Stadtpolizei Wiesbaden fotografiert. Darauf wurde ich von zwei StadtpolizistInnen festgehalten und aufgefordert, meine Fotos zu löschen. Begründung (Achtung, kein Scherz!): Das Gerät habe Persönlichkeitsrechte (!) und ich dürfe mir das weder ansehen noch ablichten. Und überhaupt: Wenn sie mir sagen, ich müsse die Fotos löschen, hätte ich dem ja wohl auch zu folgen. Als ich dies sachlich mit Verweis auf meine Rechte und die fehlende Rechtsgrundlage ihrer Maßnahmen verweigerte, wurde mir angedroht, Verstärkung zu rufen. Daraufhin kamen vier weitere StadtpolizistInnen mit Martinshorn durch die Stadt gedonnert, blockierten mit Blaulicht die komplette rechte Spur der Berliner Straße und verlangten meine Personalien. Auch der nun geballten Staatsmacht aus 6 StadtpolizistInnen musste ich die Lösch-Bitte leider abschlagen, woraufhin zwei von ihnen minutenlang telefonierten und wohl über die komplizierte Persönlichkeitsrechtslage von Maschinen im 21. Jahrhundert beratschlagten. Nachdem sie dann kollektiv bemerkten, dass sie sich gehörig vergaloppiert hatten, teilten sie mir mit, dass ich die Fotos (zwischenzeitlich sowieso auf Twitter) „behalten“ dürfe. Wenn sie aber in der Presse landen, dann wüssten sie ja von wem die kommen, versuchten sie mich erfolgos einzuschüchtern. Und statt sich für die absolut unverhältnismäßige Aktion zu entschuldigen, bekam ich zur Schikane noch einen Platzverweis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Hals. War für so manchen Ordnungshüter wohl doch ein bisschen zu warm heute…

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Sex im Schwimmbad: Jugendliches Paar zu Arreststrafen verurteilt

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(Symbolfoto: Leo Hidalgo, CC BY 2.0)

Ein 19-Jähriger und seine ein Jahr jüngere Partnerin sollen in einem Schwimmbad mit dem Namen „Erlebnisgrotte“ im Dezember letzten Jahres Sex gehabt haben. Die Bademeister der Grotte bekamen wohl Wind davon und es folgte eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Der junge Mann gab an, dass ihm lediglich die Buchse von den Lenden gerutscht sei. Irgendwas schließlich muss er sagen und womöglich hoffte er, dass das nicht ganz unmöglich sei. Ein Augsburger Jugendrichter jedenfalls verdonnerte den 19-Jährigen jetzt zu zwei Wochen Dauerarrest – und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Frau erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Ich finde das Urteil mehr als derbe, zumal ich weiß, wie zurückhaltend mitunter Arreststrafen auferlegt werden, sind sie schließlich das letzte echte Sanktionsmittel vor dem Jugendknast.

Ich will nicht sagen, dass dieses Urteil mittelalterlich wäre, aber… Immer schön die Hosen beim Baden anlassen!

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Bundesverfassungsgericht urteilt: „FCK CPS“ muss nicht strafbar sein

Als Nachtrag zu gestern: Das Bundesverfassungsgericht hat just darüber entschieden, dass die Buchstaben-Kombi „FCK CPS“ nicht generell strafbar sein muss und vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Geklagt hatte eine junge Frau, die wegen des Tragens der Aufschrift von der Polizei verwarnt wurde. Dann wurde sie ein zweites Mal mit einem Anstecker erwischt und handelte sich eine Anzeige wegen Beleidigung ein. Ein Jugendrichter verurteilte sie daraufhin zu 15 Stunden gemeinnütziger Arbeit.

Das geht so nicht, entschied nun das Bundesverfassungsgericht:

„Dies habe unzulässig in die Freiheit der Meinungsäußerung der Frau eingegriffen, befanden die Richter nun. Der Aufdruck bringe eine nur allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck. Die Polizisten, die die Jugendliche mit dem Anstecker antrafen, könnten den Spruch deshalb nicht individuell auf sich beziehen.

Bei solchen Vorwürfen gehe es meist nicht um individuelle Merkmale der Mitglieder, sondern um die Bewertung eines Kollektivs, betonten die Richter. Für eine strafbare Beleidigung bedürfe es aber vielmehr einer „personalisierenden Zuordnung“, die hier nicht ersichtlich sei.“

Das Schreiben, das da in Düsseldorf zugestellt wurde, könnte somit also Mumpitz sein.
(Danke, Jens!)

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Irland legalisiert für 48 Stunden Rauschmittel wie Ecstasy, MDMA, Ketamin und Psilocybin

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(Foto: Melanie Tata, CC BY 2.0)

Na huch! Aufgrund eines juristischen Malheurs sind bis vermutlich Donnerstag etliche psychoaktive Substanzen in Irland legal. Zumindest der Besitz der selbigen. Der Konsum sowieso. Der Handel damit allerdings wird weiterhin verfolgt. Schuld daran ist eine kuriose Gesetzeslücke, aufgrund der das irische Betäubungsmittelgesetz von 1977 am Dienstagmorgen von einem Berufungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Hätte man aber auch besser timen können. Auf ein Wochenende zum Beispiel. Höhö!

An explanatory memorandum issued by the Department of Health said that as a result of the judgment, “all substances controlled by means of Government Orders made under section 2(2) cease to be controlled with immediate effect, and their possession ceases to be an offence. These include ecstasy, benzodiazepines and new psychoactive substances, so-called ‘headshop drugs’.

It said the judgment had “no implications” for approximately 125 substances, including cannabis, heroin and cocaine.

In a statement, the Department said: “There is always a degree of uncertainty about the outcome of court cases. The outcome of this case does not affect existing laws regarding the supply, possession or sale of older drugs such as heroin, cocaine or cannabis.

(via TDW)

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Prügelstrafe und neun Monate Knast für zwei deutsche Graffiti-Sprayer in Singapur

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(Symbolfoto: Allan Siew, Singapur, CC-BY-2.0)

Zwei junge Männer mit Dosen im Rucksack sind in Singapur mit ihrem Vorhaben, einen Zug unter Farbe zu bringen, offenbar in den falschen Schacht gestiegen. Die beiden Leipziger wurden dabei erwischt und nun mit je drei Stockschläge auf den nackten Hintern sowie neun Monaten Gefängnis bestraft worden.

Mit dem Strafmaß schloss sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Es solle auch als Abschreckung für andere dienen. Die Prügelstrafe wird mit einem Rohrstock auf den nackten Hintern ausgeführt.

Singapur ist bekannt für seine mitunter rigerosen Gesetze. Nach dem Versuch, Drogen zu schmuggeln, kann man dort trotz internationaler Proteste auch schon mal hingerichtet werden.

12 Kommentare

Zu Edathy

Ja, der Tweet ist ein wenig undifferenziert. Aber manche Tweets dürfen das auch manchmal sein.

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