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Schlagwort: Law

Pink Floyd-Bootleg bei eBay angeboten, Abmahnung kassiert

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(Foto: Will Folsom • CC BY 2.0)

Plattensammler Andreas v.d.W. hat sich vor acht Jahren in einem Plattenladen Pink Floyds „The Man And The Journey“ gekauft. Diese wollte er jetzt loswerden und setzte sie bei eBay rein. Nach nicht mal 24 Stunden löschte eBay das Angebot. Kurz darauf bekam v.d.W. ein Schreiben mit einer Abmahnung von einer Kanzlei: Urheberrechtsverstoß, die von ihm angebotene Scheibe war ein Bootleg, von dem er nichts wusste.

Kay Spreckelsen von der auf Urheberrecht spezialisierten Rasch-Anwaltskanzlei: „Sogenannte Bootlegs tauchen relativ häufig auf. Wer solche Mitschnitte in Umlauf bringt und vertreibt, kann damit viel Geld machen.“ Viele Einzelhändler wüssten gar nicht, dass sie illegale Ware anbieten. „Mit dem Kauf eines Bootlegs macht man sich nicht strafbar – mit dem Verkauf und der Verbreitung dagegen schon.“

Andreas v.d.W. zahlt die geforderten 400,00 EUR jetzt in Raten ab.

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Öfter mal mit einem Salzpaket über die Grenze fahren, kann teuer werden

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(Foto: Sean Naber • CC BY 2.0)

Ein Trio aus Hamminkeln an der niederländische Grenze fährt wohl schon seit längerer Zeit ein immer in Tape gewickeltes Paket Salz über die deutsch-niederländische Grenze, versteckt an mitunter ominösen Stellen eines Autos, wie etwa in der Reserveradmulde. In wechselnder Besetzung mit verschiedenen Autos. Des Öfteren wurden sie damit bei Kontrollen von der Polizei erwischt, die dabei natürlich gerne von Drogenfunden ausging, um später festzustellen, dass sie offensichtlich verschaukelt wurden. „Sind Sie jetzt traurig, dass Sie keine Drogen gefunden haben?“ soll einer der Angeklagten die Polizisten schon mal gefragt haben. Das finden die natürlich gar nicht mal so witzig.

Schon über 40 Mal seien sie angehalten worden, ergänzte ihr Bruder. In den meisten Fällen ohne Folgen. Einmal landeten sie in Emmerich für fünf Stunden im Arrest, bis überprüft worden war, dass das Salz wirklich keine Droge ist. Diesmal gab’s den Strafbefehl. „Wollten Sie ein Zeichen setzen?“ fragte der 27-Jährige nachher einen Polizisten (31), der als Zeuge geladen war.

Die drei wurden vor Gericht geladen, das Verfahren wurde gegen Geldauflagen in Höhe von 300,00 bzw. 150,00 EUR eingestellt. „Ich glaube, die betäubungsmittelartige Verpackung können Sie nicht leugnen. Es ist glaubhaft, dass sie provokativ auftreten. Der Tatbestand der vorgetäuschten Straftat ist gegeben. Es ist eine ziemlich dumme Aktion, eher ein jugendliches Verhalten.“, begründete die zuständige Staatsanwältin.

Laut Aussage der drei sei es keine böse Absicht, sondern schlicht einem Aberglauben geschuldet, immer Salz bei sich zu führen. Das bringe Glück, vertreibe böse Geister und böse Augen, erklärte der 27-jährige Student. Auch zum Termin der Verhandlung hatte der Mann eine Packung im Auto und bot dem Gericht an, es zu holen.

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Als Radfahrer nicht angeschnallt: 30,00 EUR

Wer allen Bußgeldern aus dem Weg gehen will, sollte ab nun nicht immer nur darauf achten, auf dem Rad auch immer ordnungsgemäß zu blinken und immer eine gültige HU/AU Plakette auf dem Kennzeichen zu haben, sondern auch daran, den Sicherheitsgurt anzulegen. Sonst kann es schon mal Geld kosten.

(via reddit)

Einen ähnlichen Fall gab es vor zwei Jahren mal in Lübeck. Dort wurde im Bußgeldschreiben allerdings fälschlicherweise ein Autofahrer zum Radfahrer erklärt, was in diesem Fall hier nicht so ist. Der Empfänger des Schreibens war tatsächlich mit dem Fahrrad unterwegs, wie er kommentiert.

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Unterlassungsaufforderung: Paul van Dyk möchte nicht, dass die AfD seine Lieder singt

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(Foto: Jorge Mejía Peralta, CC BY 2.0)

Björn Höcke, Fraktionsvorsitzender der AfD in Thüringen, hatte in der Vergangenheit bei den monatlichen Kundgebungen auf dem Erfurter Domplatz Paul immer van Dyks „Wir sind wir“ als seine „Einlaufmusik“ spielen lassen. Paul van Dyk, der sich selber einen Sozialdemokraten „von ganzem Herzen“ nennt, ist dagegen jetzt vorgegangen und hat der AfD über seinen Anwalt eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen. Diese verbietet „jedwede unberechtigte Nutzung“ des Songs „Wir sind wir“.

Wie sich das rechtlich gestaltet, weiß ich nicht zu beurteilen. Es kommt mittlerweile öfter vor, dass Patrioten und auch Neonazis bspw. Musik wie die von Ton Steine Scherben und/oder den Ärzten auf ihren Veranstaltungen spielen. Auch die Toten Hosen durften schon dabei zusehen, wie ein Song von ihnen von der CDU missbraucht benutzt wurde.
(Danke, Dominik!)

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Fehlende Baugenehmigung: Bußgeld für einen Holzstapel

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Hier in Potsdam ist die städtische Bauverwaltung der Meinung, dass man für einige Feuerholzstapel eine Baugenehmigung beantragen müsse. „Der Stapel sei nun mal durch seine ‚eigene Schwere‘ mit dem Boden verbunden und stelle daher eine bauliche Anlage dar.“ Deshalb fordert die Stadt jetzt 1250,00 EUR Bußgeld von einem Hotelier, der auf der Halbinsel Hermannswerder schon seit 20 Jahren sein Holz genauso lagert.

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Zwei Reichsbürger in der Verkehrskontrolle

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(Foto: Darkone, CC BY-SA 2.5)

Vor ein paar Wochen ging unter anderem unter den selbsternannten Reichsbürgern das Gerücht rum, dass man aus Protest das Kennzeichen am Fahrzeug umgedreht anbringen solle und das man dabei sogar ohne ein Bußgeld weg käme. Mittlerweile wurde diese Behauptung weitestgehend widerlegt.

Offenbar aber drang das noch nicht bis zu jedermann durch und so mussten Beamte in Rheinland-Pfalz gestern Abend gleich zweimal Fahrzeugführer anhalten, die mit umgedrehten Kennzeichen unterwegs waren.

Daraus ergibt sich diese durchaus amüsante Pressemitteilung der Polizei Rheinland-Pfalz, denn sehr einsichtig waren die Herren nicht.

„Ein auf dem Kopf angebrachtes Nummernschild war gestern der Beginn einer nervenaufreibenden Kontrolle auf der A63 bei Göllheim. Auf Anhaltezeichen reagierte der 54-jährige Pkw-Fahrer nur mit Kopfschütteln. Erst als er zu merken schien, dass es den Beamten aus Gau-Bickelheim mit der Aufforderung stehen zu bleiben sehr Ernst war, folgte er auf den nächsten Parkplatz. Dort wollte er jedoch weder Ausweisdokumente noch Fahrzeugpapiere vorzeigen. Daraus entwickelte sich eine sehr lange Diskussion, weil der Mann aus Bad Homburg der festen Überzeugung war, dass die Bundesrepublik nicht existent sei und er sich als Reichsbürger verstehe. Folglich müsse er auch nicht die Autorität deutscher Beamte anerkennen. Das Kennzeichen habe er deshalb auf dem Kopf montiert, weil hier alles durch die Alliierten auf den Kopf gestellt worden sei. Da der 54-Jährige argumentativ nicht zu überzeugen war und sich nur mit einem „deutschen Staatsangehörigenausweis“ einer Phantasiebehörde legitimieren wollte, wurde ihm die Weiterfahrt untersagt. Zähneknirschend rückte er daraufhin seinen Führerschein heraus und montierte die Nummernschilder richtig herum.

Nur wenige Minuten später wurde die Geduld der Beamten erneut auf die Probe gestellt. Dieses Mal von einem 39-Jährigen aus Pfalzfeld, der auf der A61 bei Bad Kreuznach in eine Verkehrskontrolle geriet. Er gab an, dass er seine Ausweisdokumente und den Führerschein grundsätzlich nicht mitführe. Außerdem werde die Bedeutung des Personalausweises total überbewertet, denn wie das Wort „Personal“ schon klarstelle, sei es nichts weiter als ein Firmenausweis der „Deutschland-GmbH“. Angaben zu seiner Person verweigerte der Mann, weil er bezweifelte, dass er es mit echten Polizisten zu tun habe, denn Uniformen, Waffen und Streifenwagen könne schließlich jeder einfach bei einer bekannten Auktionsplattform ersteigern. Über das Kennzeichen des Firmenfahrzeuges ermittelten die Beamten aus Gau-Bickelheim den Arbeitgeber des 39-Jährigen, der dann resignierend die Personalien bekannt gab. Es war nicht das erste Mal – so der Chef – dass er das für seinen Mitarbeiter tun musste.“

(via reddit)

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Lehrer in Hessen zu Schadenersatz verurteilt, weil er Hakenkreuze an Schulen übersprühte

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Kann man sich nicht ausdenken, nach deutschem Recht aber scheinbar so gegeben: Im hessischen Limburg übersprüht ein Lehrer Hakenkreuze an Schulen, weil die Stadt/das Schulamt/die Schulen/wer auch immer nicht in der Lage dazu sind, diesen Scheiß zu entfernen. Darauf hin verklagt ihn die Stadt auf 1000 Euro für die Reinigung. Erst gab das Amtsgericht der Stadt Recht, nun auch das Landgericht. Begründet wird das damit, dass er die Hakenkreuze ja hätte auch überkleben können, was dann nach gängigem Recht keine Sachbeschädigung gewesen wäre. Anders als das Übersprühen. Was zum Fick?!

Die Reinigungsrechnung will der Lehrer keinesfalls bezahlen, jedenfalls vorerst nicht. Wenn es rechtlich möglich sein sollte – die schriftliche Urteilsbegründung liege noch nicht vor -, werde er mit seinem Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Er würde auch nicht zahlen wollen, wenn es nur um einen Cent ginge: „Das wäre ein Schuldeingeständnis. Und ich trage keine Schuld. Ich habe nur versucht, ein großes Unrecht abzuwehren.“

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The Story Of Technoviking

Die Geschichte des Technovikings als Doku. Von der Fuckparade zum Videoclip zum Mem zur juristischen Auseinandersetzung. Die durch Crowdfunding finanzierte Doku gibt es jetzt als gekürzte Version im Netz und außerdem ausführlicher auf DVD.

Die dokumentarische Aufarbeitung folgt dem Technoviking Phänomen über 15 Jahre vom experimentellen Kunstfilm zum viralen Video, das eine Internet-Community zur Erschaffung einer Kunstfigur, Tausenden von Remixvideos sowie unzähligen anderen Formen der kommerziellen und nicht kommerziellen Reaktionen inspirierte und letztendlich den Produzenten des Ausgangsvideos vor Gericht brachte. Ursprünglich im öffentlichen Raum auf einer politischen Demonstration gefilmt und von vielen Millionen Nutzern geteilt, können die Bilder des Ausgangsclips weder aus dem kollektiven Gedächtnis entfernt, noch von den vielen Servern gelöscht werden, die in der ganzen Welt verstreut liegen. Der Film verbindet mehr als 30 Interviews mit Anwälten, Akademikern, Künstlern und Fans mit einer Vielzahl von Online-Reaktionen auf das Mem. Er zeigt das Dilemma auf, das entsteht, wenn unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Widerspruch zu unserem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit gerät.
Und wie kann man einen Film über ein Thema machen, dessen Ursprung gar nicht mehr öffentlich gezeigt werden darf?

https://vimeo.com/140265561
(Direktlink | Danke, Bemme!)

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Tüp* klaut in Hamburg ein Taxi und fährt damit Leute beim Oktoberfest in München

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(Foto: Emanuele, CC BY-SA 2.0)

Da hat ein 19-jähriger Hamburger ohne Führerschein weder Idee noch die Umsetzung derselbigen gespart, hat sich in Hamburg ein Taxi geklaut, ist mit diesem nach München gefahren und hat sich dort noch KFZ-Kennzeichen gezockt. Dann ist er zum Oktoberfest, hat sich dort fünf Tage lang als Taxifahrer ausgegeben, Leute gefahren und eine vierstellige Summe verdient.

Dann allerdings lief irgendwas aus der Planung, der Mann baute einen Unfall und beging Fahrerflucht. Als die Polizei ihn erwischt, werden in dem von ihm bewohnten Hotelzimmer eines Freundes, das der 19-Jährige ohne Wissen des Hotels seit gut einer Woche nutze, 8 Tütchen Marihuana gefunden. Außerdem fiel eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe wegen Lkw-Diebstahls auf.

Das dürfte sich jetzt summieren. Denn nach einer Unfallflucht in der Goethestraße und dem Hinweis einer Mitarbeiterin der Taxizentrale war die Polizei auf den 19-Jährigen aufmerksam geworden. Fünf Tage lang hatte der falsche Taxler Wiesn-Besucher chauffiert und dabei eine vierstellige Summe am Finanzamt vorbei eingestrichen.
(Sueddeutsche)

Der junge Mann hat demnach einen Roadtrip hingelegt, dessen Drehbuch jetzt gerne geschrieben werden könnte.

*Und Tüp immer mit „ü“.

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