Das Kölner Landgerichts hat entschieden, dass die Telekom die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf.
Das Landgericht Köln hat die umstrittenen Pläne der Deutschen Telekom für eine Tempobremse im Internet untersagt. Die Richter erklärten entsprechende Vertragsklauseln des Bonner Konzerns für ungültig, wie die klagende Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist demnach aber nicht rechtskräftig.
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Eine nachträgliche Drosselung sei dann eine „unangemessene Benachteiligung der Kunden“. „Kunden sollten über die gesamte Laufzeit die Sicherheit haben, dass das versprochene Surftempo nicht reduziert wird“, erklärten die Verbraucherschützer.
Da das Urteil bisher nicht rechtskräftig ist, ist die Entscheidung dazu noch nicht endgültig, aber
„Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen“, erklärte Müller. Für eine „Surf-Bremse“ bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage. Auch die Bevorzugung eigener Dienste der Telekom gegenüber denen der Konkurrenz wäre damit vom Tisch.
(FAZ)
Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die Telekom dann eben die Tarife anpasst und nicht mehr als “Flatrates” verkauft, sondern als nach Preis gestaffelte Datenpakete. Da allerdings wäre dann eben auch das drin, was man gekauft hat.
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