Ein Student in Berlin-Lichtenberg hat Wohngeld beantragt und angegeben, dass er Lebensmittel von der Tafel beziehen würde. Das Bezirksamt rechnete ihm aufgrund dessen knapp 3.000 Euro jährlich als Einnahmen an und kürzte ihm das Wohngeld um 100 Euro im Monat. Das ist alles so kaputt.
11 KommentareEigentlich hätte er Anspruch auf Wohngeld von 190 Euro gehabt, das Bezirksamt bewilligte letztlich 90 Euro. Im entsprechenden Bescheid werden 2.892 Euro pro Jahr als „Sachbezug Tafel“ und damit als Einkommen des Antragstellers zugrunde gelegt. Der Mann lege Widerspruch ein, der wiederum im Frühjahr 2019 abgelehnt wurde.