Im September letzten Jahres erhob die Tierschutzorganisation Peta Klage vor einem US-Gericht, um ein Copyright für Tiere einzufordern, die sich, aus welchem Grunde auch immer, selber fotografiert haben. Dabei ging es konkret um das Selfie des sechsjährigen Makaken Narutos, das mittlerweile jeder kennen dürfte.
„Die Tierschutzorganisation Peta hat gemeinsam mit Antje Engelhardt vom Deutschen Primatenzentrum bei einem Bundesgericht in San Francisco Klage im Namen des Affen eingereicht. Naruto von der indonesischen Insel Sulawesi müsse zum „Urheber und Eigentümer seines Fotos“ erklärt werden, heißt es darin. Das Urheberrechtsgesetz in den USA verbiete einem Tier nicht das Copyright, „und da Naruto das Foto gemacht hat, gehört ihm das Copyright, wie es jedem Menschen gehören würde“. Die Tierschützer wollen sämtliche Einnahmen durch das Foto verwalten und dem Tier zugutekommen lassen.“
Die Klage wurde nun von einem US-Bundesrichter vorerst abgewiesen. „Denn ob ein Affe Urheberschutz bekommen kann, müssten der Präsident und der US-Kongress entscheiden, sagte der zuständige Richter.“
Erledigt ist die Angelegenheit damit nicht, Der US-Richter deutete an, dass er eine ausgebesserte Klage von Peta wieder zulassen würde, Peta will das annehmen.
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