Letzte Woche wurde im EU-Parlament ein Richtlinienentwurf vorgelegt, der dafür sorgen soll, dass die Online-Lizenzierung von Musik einfacher wird. Außerdem fordert diese EU-Richtlinie, „dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaften das Recht haben müssen, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzung ihrer Werke zu vergeben.“
Das bedeutet, dass Mitglieder von Verwertungsgesellschaft nach Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten zumindest das Recht haben werden, Werke unter solchen Creative-Commons-Lizenzen zu veröffentlichen, die kommerzielle Nutzung vorbehalten. Konkret sind das all jene Lizenzen, die auf das NonCommercial(NC)-Lizenzmodul setzen.
Gerade unter professionellen Kunstschaffenden, die zu allergrößten Teilen Mitglied in Verwertungsgesellschaften wie der GEMA sind, ist erst durch diese anstehende Änderung die Nutzung von Creative Commons quasi “offiziell” möglich. Bisher durften GEMA-Mitglieder keine einzige Creative-Commons-Lizenz verwenden.
Ich habe auf Facebook GEMAdialog um ein die neue Richlinie betreffendes Statement gebeten, was dann gestern auch mal kam. Es wird erklärt, dass man ja eigentlich ganz zufrieden sei mit dieser Richtlinie. Man tue ja ohnehin schon dass, was diese nun vorsieht. Und dass man ja auch sowieso schon immer dafür war, dass GEMA-Mitglieder auch anderweitige, unkommerzielle Lizenzmodelle wählen können. Irgendwie muss ich das in den letzten Jahren gar nicht mitbekommen haben. Mhmmm.
Aber wer erwartet da auch schon tatsächlich progressive Vorgehensweise.