Ich hatte lange nichts über den laufenden Abmahnfall, wegen dem die Agentur hgm-press mich erst abgemahnt und später dann Klage gegen mich eingereicht hatte. Natürlich auch auf Anraten meines Anwaltes, denn aus dem sich aus der Klage ergebenden Schriftwechseln wurde schnell klar, dass die hier ganz offensichtlich ganz fleißig mitlesen. Ich habe mich deshalb mit dem Veröffentlichen zurückgehalten, und werde auch jetzt nicht alle relevanten Informationen hier reinpacken, so bleiben vielleicht dann für Morgen noch ein paar Überraschungen.
Morgen also um 11:30 Uhr findet vorm Landgericht in Hamburg eine sogenannte „Güteverhandlung“ mit anschließendem „Haupttermin“ statt. Beide Seiten haben ihre Beweise soweit vorgelegt, die Vertretung der hgm allerdings öfter und nachdrücklicher als mein Anwalt. Wir hatten in der Klageerwiderung eigentlich alles für uns wichtige erläutert und warten. Vor allem auf vertragliche Vereinbarungen, die die Kanzlei von hgm offensichtlich für „weltfremd“ hält. Schreiben sie auch genau so. Das allerdings sieht das Gericht zumindest bisher nicht ganz so locker und erwartet da doch ein wenig mehr.
Dem Umstand, dass die Nutzung und die AGBs von Facebook in dem aktuellen Fall eine durchaus wichtige Rolle spielen könnte, umschiffen sie sehr konsequent. Was allerdings natürlich auch nicht anders zu erwarten war. Ich erwartete ja eh so einiges.
So kam es dann auch nicht überraschend, das mir am 09.04. ein weiterer Brief im Namen der hgm zugestellt wurde. Der Vorwurf: eine weitere Urheberrechtsverletzung auf meinem Blog. Es geht konkret um ein Foto des Fotografen Lincoln Harrison, welches hier im Sommer 2012 von einem Gastblogger gebracht wurde. Man bat mich, dass Bild aus dem Blog zu nehmen und die Identität des Bloggers preiszugeben. Ich kam beidem nach, das Bild wurde gelöscht, um dem Risiko einer Auskunftsklage zu entgehen, habe ich nach Rücksprache die Identität des Betroffenen übermittelt. Allerdings konnte ich die erst zwei Tage nach Ablauf der mir gesetzten Frist übermitteln. Mein Anwalt war im Urlaub, ich wollte das mit ihm besprochen haben und schickte ActiveLaw zwei Tage später den Namen des Bloggers.
Natürlich nutzte die Kanzlei diesen Umstand um eben schnell noch ein „Eil“-Fax nach Hamburg zu schicken, dem sie unter anderem einen Screenshot des etwaigen Verstoßes anhängten. Dieser soll beweisen, dass ich auch aus der Abmahnung nichts gelernt habe und auch weiterhin ihre Fotos nutze. Das dieser Screenshot vermutlich allerdings schon gemacht wurde, als die erste Abmahnung (oder gar noch früher) an mich rausging, schreiben sie darin nicht. Ich hätte also gar nicht die Möglichkeit gehabt, dieses Foto zu löschen. Auch sah ich darin danach nicht wirklich eine Notwendigkeit. Der betroffene Fotograf nämlich bietet all seine Fotos auf 500px mit einem ausgewiesenen Embed-Code an, er stimmt damit der Verbreitung seiner Arbeiten demnach zu, sagt mir meine Logik, aber was weiß die schon. Besagter Blogger hatte das Foto tatsächlich „nur“ geframet und auf den Fotografen verwiesen. Die Rechte an diesen Bilder hat sich hgm – natürlich – per Mail im Oktober übertragen lassen. Gebloggt wurde das Foto bereits im Juni.
Wie auch immer, dass soll noch mal ein wenig Druck aufbauen und dem Gericht deutlich machen, mit was für einem bösen Raubmordkopierer es hier tatsächlich zu tun hat.
Hatte ich erwähnt, dass die hgm-press seit dem Dezember des letzten Jahres ein eigenes Blog leistet? Nein? Doch. Oh!Wow! (http://www.ohwow.de/) heißt das, ein „Online-Magazin zum Staunen“. Finde ich recht spannend, denn genau kurz vorher haben sie eine wahre Abmahnwelle in Richtung deutscher Blogger geschickt. Das ist ganz sicher nur ein merkwürdiger Zufall. Mich wundert dennoch, dass man als Agentur nicht schon vorher darauf gekommen ist, mit ihren Schätzen Geld zu verdienen. Da haben sie dann vielleicht gedacht, „Kiek mal, mit so Blogs kann man was verdienen! Das wollen wir auch! Aber guck mal, die haben da alle so Bilder drauf, für die sie vielleicht nicht mal Lizenzen zahlen! Das gucken wir uns mal genauer an und sagen unseren Kumpels von ActiveLaw Bescheid, sollen die mal dutzende Abmahnungen rausjagen. Den da draußen zeigen wir’s! Ja, und seitdem bloggen die Jungs. Mit „journalistischem“ Anspruch versteht sich. Was sie so bringen, ist nicht genau festzumachen. Von allem ein bisschen, Lustiges, Skurriles, Spannendes. So, wie andere Blogs das eben schon ewig machen. Es ist davon auszugehen, dass sie sich natürlich für die dort verwendeten Bilder die Rechte einholen. Und da kann man es natürlich nicht dulden, dass andere nicht machen. Das verstehe ich sogar frei von jeglicher Ironie. Die Konstellation allerdings finde ich dennoch in der Summe irgendwie amüsant. hgm bloggt jetzt den heißen Shice, nachdem sie etliche Blogger dafür abgemahnt haben. Oh, Irony.
Und ich bin jetzt natürlich regelmäßiger Leser bei denen. Die lesen hier ja auch schließlich mit – ich finde, man muss dann auch mal was zurückgeben, so unter Bloggern. Scheint auch gut zu laufen, die haben auf einer Seite mehr Werbung als ich in den letzten zwei Jahren auf dem ganzen Blog. Aber ich will da nicht missgünstig sein und wollte es nur erwähnt haben.
Und dann viel mir noch was auf. Die hgmler schaffen es sogar Fotos der NASA zu lizenzieren, obwohl die NASA eigentlich generell keine Bilder von sich unter fremder Leute Lizenzen veröffentlicht sehen will, wenn ich ich mich da jetzt nicht täusche und die AGBs der NASA richtig deute. Die NASA nämlich veröffentlicht generell all ihr Bilder unter CC-Lizenzen frei. So wie diese hier, die Astronaut Don Pettit von der ISS aus machte und die unter CC auf Flickr geladen wurde. Diese kann man grundsätzlich auch zusätzlich lizenzieren. Dann kann man auch sein ©-Hinweis drunter setzen, wie hgm in ihrem Blog das zu diesen Fotos (http://www.ohwow.de/?p=2856) auch tun. Dass das natürlich Leute auch verwirren kann und ein Hinweis auf die CC-Herkunft in dem Kontext zumindest fair wäre, spielt da keine Rolle. Laut CC-Lizenzregularien geht das in Ordnung, habe ich mir von einem Experten sagen lassen.
Merkwürdig trotzdem, denn die NASA stellt ziemlich eindeutige Bedingungen für die Nutzung ihrer Fotos und/oder Videos. So steht da unter anderem: „As a government entity, NASA does not „license“ the use of NASA materials or sign license agreements.“ und weiter „It is unlawful to falsely claim copyright or other rights in NASA material.“, genau das aber macht die hgm hier aber (http://www.ohwow.de/?p=2856). Vielleicht wundere nur ich mich darüber, weil ich da jetzt auch langsam etwas zickig reagiere. Vielleicht ist das auch völlig einfach zu erklären, und die NASA macht da auch Ausnahmen. Vielleicht sind hgm auch welche, deren Angebote man nicht ablehnen kann. Ich weiß es nicht, aber es riecht so komisch.
Das, was ich hier eben schrieb, wird mir später wieder ganz sicherlich als „reine Stimmungsmache“ ausgelegt werden. So nämlich nennt die Kanzlei der hgm es immer, wenn sie in Briefen an das Gericht in Hamburg darüber schreiben, dass ich die Vorgehensweise öffentlich mache. Und Sachen, die man über sich eben nicht ganz so gerne lesen will, nennt man selbstredend ganz wertfrei „Stimmungsmache“. Natürlich. Andere Dinge nennen sie auch „persönliche Bereicherung“. Zum Beispiel wenn man im Netz Geld dafür bekommt, um mit diesem gegen die vor Gericht treten zu können. Geld, das man gar nicht benötigen würde, wenn man nicht vor Gericht müsste. „Persönliche Bereicherung“, eine Welt der verschiedenen Draufsichten. Wie auch immer.
Ich hatte das mit Rene koordiniert, der war schneller und geht auch gleich noch ein bisschen weiter.