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Schlagwort: Copyright

Soundcloud kurz vor Einigung mit Major-Labels

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Für ein paar Prozent sehen Universal, Sony und Warner Music wohl davon ab, Urheberrechtsklagen gegen Soundcloud anzustreben.

Soundcloud steht offenbar kurz vor einer Einigung mit den drei großen Majorlabels, die mögliche Urheberrechtsklagen gegen die Berliner Musikplattform abwenden könnte. Im Gegenzug für den Verzicht auf Klagen verspricht Soundcloud den Verhandlungspartnern Universal, Sony und Warner Music jeweils Unternehmensanteile im Umfang zwischen drei und fünf Prozent, meldet die Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf informierte Kreise. Außerdem sollen die Majors an zukünftigen Einnahmen der Plattform beteiligt werden.
(Groove)

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Warner Bros. möchte nicht, dass Greenpeace mit Musik von Warner auf die Sauereien von Shell hinweist

[Update] Auch auf Vimeo wurde das Video mittlerweile gelöscht. Die schlecht- bis gar nicht bezahlten Praktikanten bei Warner Bros. scheinen Überstunden zu schieben. Zum Zwecke dessen:

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(Direktlink, via René)

Lego arbeitet schon länger mit dem Ölkonzern Shell zusammen. Greenpeace hat vor ein paar Tagen mit einem sehr eindringlichen Kurzfilm darauf hingewiesen und hat darauf spekuliert, das Lego diese Geschäftsbeziehung auch mal überdenken könnte. Und zwar mit einer Arktis und den dort Lebenden, die allesamt im Öl ersaufen. Gebaut wurde diese Landschaft aus Lego. Lego allerdings mag seine Koop mit Shell eher nicht überdenken. Klar. Jetzt aber schaltet sich Warner Bros. Entertainment ein und lässt diesen Clip wohl wegen eines Urheberrechtsanspruchs auf Youtube löschen. Der hier benutze Song, „Everything Is Awesome“, nämlich ist der Titeltrack des Lego-Movies. Die Rechte daran liegen bei Warner. So kann man unter dem Deckmantel des Copyrights eben auch Politik machen. Andere nennen es Zensur. Ist jetzt gar nicht so awesome. Ein guter Grund, das Video erst recht zu sehen.

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Beastie Boys bekommen nach Copyright-Klage 1.7 Millionen Dollar von einem Brausehersteller

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Ich persönlich finde es eher uncool, dass Helden meiner Jugend heute wegen des Copyrights klagend durch Gerichtssäle ziehen. Nur Brausehersteller wie Monster sind nun auch keine von denen, die es sich nicht leisten könnten, auf ordentlichem Wege Lizenzen zu zahlen. Ambivalente Angelegenheit also.

Der benannte Brausehersteller hatte im Jahr 2012 ein Werbevideo veröffentlicht, in dem wohl Remixe der Beastie Nummern „Sabotage“, „So Watcha Want“ und „Make Some Noise“ ohne Genehmigung benutzt wurden. Die Band wollte dafür 2.5 Millionen, Monster war bereit 125.000 Dollar zu zahlen. Da sind dann 1.7 Millionen nicht ganz der mathematische Mittelwert. Monster will das Urteil wohl anfechten. Nun ja.

The band claimed the drinks company had used several Beasties tracks without permission in a 2012 promotional video, which included a remix by Z-Trip of tracks including ‘Sabotage’, ’So Watcha Want’ and ‘Make Some Noise’.

The four-minute video ended with the words “RIP MCA”, referring to the then-recent death of Beasties member Adam Yauch, aka MCA.

The band had initially sought up to $2.5 million for copyright infringement and false endorsement, but Monster argued that it owed no more than $125,000 and called the case “illogical”, saying an employee had mistakenly believed they had permission.

Ad-Rock and Mike D attended much of the trial and both testified. “We’re happy,” Ad-Rock said after the hearing. “We just want to thank the jury.”

(via FACT)

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Ein Fotograf mahnt die SPD ab: „Liebe Raubkopierer bei der SPD“

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Sebastian Heiser hat im Jahre 2005 ein Foto von Manfred Stolpe geschossen und dieses unter Creative Commons Lizenz in die Wikipedia gestellt. Das bedeutet, dass jeder dieses Bild frei nutzen kann, wenn zwei Bedingungen eingehalten werden: Der Urheber muss genannt werden und man muss dazuschreiben, dass das Bild unter einer Freien Lizenz steht. Ganz einfach eigentlich.

Die SPD aber hat diese Bedingungen nicht eingehalten, das Foto einfach kopiert und auf www.netzwerkberlin.de und www.manfred-stolpe.de veröffentlicht. „Das Netzwerk Berlin ist ein Zusammenschluss von derzeit 50 SPD-Bundestagsabgeordneten, darunter Sigmar Gabriel, Hubertus Heil und Thomas Oppermann; Manfred Stolpe war Bundesverkehrsminister und Ministerpräsident Brandenburgs.“

Daraufhin hat Heiser der SPD über seinen Anwalt eine Abmahnung zukommen lassen. Nicht weil es ihm primär darum geht, dass andere seine Fotos nutzen, sondern weil das in diesem Fall welche machen, die mitverantwortlich für das verstaubte Urheberrecht Deutschlands sind. Er wollte denen dann wohl zeigen, welche Konsequenzen das nach sich ziehen kann.

Normalerweise stört es mich nicht, wenn andere Leute meine Texte oder Bilder weiterverbreiten. Falls es mich doch mal stört, schreibe ich eine freundliche E-Mail oder greife zum Telefon (außer bei Kai Diekmann). Aber in diesem Fall dachte ich mir: Warum sollen unter dem kaputten Urheberrecht immer nur die Leute leiden, die damit täglich arbeiten müssen? Und nicht auch mal die, die dafür verantworlich sind?

Also habe ich mir einen Anwalt genommen und der hat euch dann Abmahnungen geschickt mit dem ganzen Programm, das euer Urheberrecht vorsieht:

– Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung
– Aufforderung zur Auskunft über die Dauer der Urheberrechtsverletzung
– Schadensersatz in Höhe der Lizenzgebühr, die gemäß dem Tarif der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing für das Foto angefallen wäre
– doppelter Schadensersatz, weil ihr mich nicht als Urheber genannt habt
– Anwaltskosten

Die SPD hat bezahlt. 1.800 Euro. Wenn die Anwaltskosten der SPD-Seite noch dazu kommen, dürfte die Summe eine noch höhere sein und Heiser hat errechnet, dass nach diesem Vorgang circa 24% des Gezahlten an ihn als Uhrheber geht, den Rest des Geldes teilen sich die Anwälte beider Seiten. Ein Urheberrecht, dass immer betont, zu Gunsten der Urheber gemacht worden sein funktioniert hier primär für die beteiligten Anwälte.

Grundsätzlich eine interessante Aktion, die im besten Fall einfach auch mal die Politik über die Gesetzeslage nachdenken lässt. Am Ende allerdings ist diese Summe für einen SPD-nahen Verein womöglich aus der Portokasse zu bezahlen, was man von Privatleuten, die Abmahnungen bekommen, wohl kaum behaupten kann. Will heißen: bei der SPD dürfte das kaum einem auch nur irgendwie wehtun. Genau aber das sollte es, um eine Problembewusstseinsveränderung zu erreichen. Es müsste der SPD mindestens genau so weh tun, wie den regelmäßig abgemahnten Privatpersonen. Am Ende wird die SPD dann noch so argumentieren, dass sie sich ja auch selber an die „tollen Gesetze“ halten würde, die sie so mitstrickt.

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Wie die bisherigen GEMA-Sperrtafeln bei YouTube zukünftig aussehen könnten

Die GEMA klagte vor dem Landgericht München gegen YouTube weil sie die von denen immer wieder angezeigten Sperrtafeln mit Verweis auf die GEMA nicht mehr haben wollen. Das LG hat der Klage nun stattgegeben und YouTube muss wohl umstellen, so denn Google keine Berufung einlegt und das Urteil damit rechtskräftig wäre.

Dann wird sich YouTube etwas Neues einfallen lassen müssen, wenn sie bestimmte Videos nicht mehr anzeigen möchten. Dennis Horn hat sich diesbezüglich schon mal Gedanken gemacht und folgende Idee erarbeitet.

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(via Marc)

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Wenn sich die GEMA und YouTube kloppen und die GEMA gegen die Sperrtafeln von YouTube gerichtlich vorgehen will

Das sind ja die Momente, in denen einem immer zu wenig Popcorn in der Küche scheint.

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Folgendes: In Kiew brennen gerade die Straßen, es werden via Youtube Livestreams gestartet, die dann im schlechtesten Fall hierzulande nicht zu sehen sind. Natürlich nicht. Youtube kassiert die Dinger. Nicht weil sie diese zensieren wollen würden oder die GEMA tatsächlich Rechte daran anmeldem würde oder so. Nein, nur weil es aber durchaus sein könnte, dass die GEMA aus irgendwelchen Gründen daran mal tatsächlich irgendwelche Rechte einräumen könnte. So, wie das bei 3649 Videos der Fall ist, die ihr jeden Tag nicht auf Youtube sehen könnt. Youtube begründet das dann gerne immer mal mit „Wir würden euch die Videos ja gerne zeigen, aber die GEMA lässt uns nicht.“, was natürlich Bullshit ist, wie mittlerweile hoffentlich viele wissen.

Aber die GEMA drängt, anders als von Youtube suggeriert, in wohl fast all dieser 3649 Beispielen Youtube nicht dazu. Das tut sie in lediglich 12 konkreten Fällen, die aufgrund eines Musterverfahrens durch die GEMA auf Youtube gesperrt worden sind. Sagt die GEMA. Und ich glaube das sogar. Also, dass es mehr tatsächlich nicht sind.

Nur wenn ich Youtube wäre und schon ein Musterverfahren von der GEMA am Arsch hätte, würde ich hier und dort auch prophylaktisch eingreifen und sperren lassen. Das nächste Verfahren kommt bestimmt. Ganz bestimmt. Da ist es gut, dem Kläger nicht all zu viel Futter zu bieten.

Also sperrt Youtube uns munter den Content weg und verweist auf die GEMA. Die GEMA findet das irgendwie gar nicht fair. Weil so böse wollen die eigentlich gar nicht sein. Können sie allerdings auch nicht, wenn Youtube den etwaig relevanten Content schon im Vorfeld mit Verweis auf die GEMA wegfischt. Die GEMA wirft Youtube in diesem taz-Interview nun vor, das aus rein propagandistischen Gründen genau so zu handhaben.

Die von Youtube eingeblendeten Sperrtafeln suggerieren fälschlicherweise, die GEMA wäre für die Sperrung der Videos verantwortlich. Das stimmt nicht.

Auch das glaube ich sogar. Teilweise. Aber eben auch immer mit dem Hinblick darauf, dass die GEMA durchaus Inhalte im Rahmen von kommenden Verfahren sperren würde, würde das Youtube nicht mit dem Verweis auf die GEMA ohnehin schon tun.

Die GEMA meint nun, Youtube betreibe da reine Stimmungsmache und die GEMA will sowieso immer nur das Beste für die Rechteinhaber. Auf auf voll fairer Ebene für alle, versteht sich.

Das mit den Sperrtafeln hat Youtube clever gemacht. Ich weiß nicht, welcher Algorithmus dem zugrunde liegt, ob die Sperrungen zufällig erfolgen oder bei Themen, die besonders viel Stimmung machen. Aber es führt ja zum Erfolg. Es ist gelungen, der Gema den Schwarzen Peter zuzuschieben. Leute wettern gegen die Gema, die niemals eine Rechnung von uns bekommen würden. Wir haben mit der privaten Nutzung von Musik nichts zu tun. Durch die Sperrtafeln hat Youtube es geschafft, die Gema doch im Privatleben der Menschen auftauchen zu lassen. Wir sind die, die ihnen den Genuss verwehren. Die Gema ist die Böse. Aber irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem wir „Nein“ sagen. Deswegen gehen wir jetzt auch gerichtlich gegen die Sperrtafeln vor.

[…]

Mit den Sperrtafeln wird die Öffentlichkeit seitdem bewusst in die Irre geführt und die Gema zum Sündenbock der Nation.

[…]

Youtube beeinflusst damit die öffentliche Meinung. So können sie mit dem Finger auf uns zeigen und sagen: „Wir würden euch die Videos ja gerne zeigen, aber die Gema lässt uns nicht.“ Das ist eine geschickte Marketing-Aktion. Dass sie gelingt, sieht man ja an den Hass-Nachrichten, die wir bekommen…

Mir kommen fast die Tränen, liebe GEMA. Aber wart Ihr es nicht, die selbst Weihnachtslieder in Kindertagesstätten und auf Weihnachtsmärkten zu Geld machen wolltet? Wart Ihr es nicht, die selbst für Veranstaltungen kassieren wolltet, auf denen einzig Creative Commons lizenzierte Musik lief? Wart Ihr es nicht, die die mittlerweile völlig verstaubte GEMA-Vermutung auf keinen Fall aufgeben wolltet, weil sie nach eurem Gutdünken immer noch die selbe Gültigkeit wie vor 30 Jahren hat? Und wart Ihr es nicht, die jetzt auch noch für das Einbetten von Videos kassieren wolltet, die Leute auf ihre Seiten per Youtube einbinden? Nicht? Dann bin ich bei euch. Aber dem ist leider so nicht. Ich reiche euch mein Taschentuch zum Tränen trocknen.

YouTube ist nicht weniger ein kapitalistischer den Boden zerfressender Schaufelbagger als die GEMA – machen wir uns nichts vor. Nur wenn ich mich für einen Sitz auf diesen Baggern entscheiden müsste, würde ich wohl auf dem von Team Youtube sitzen. Und dafür trägt eben nun nicht mal Google die Verantwortung. Etwa weil sie soviel dafür getan hätten, dass dem so ist, sondern eher die GEMA, weil sie immer noch soviel so wenig dafür tut, dass überhaupt auch nur irgendwer außer Dieter Bohlen und Christian Anders sich in ihrem Team wähnen würde.

Wie auch immer. Ich mach mal Popcorn warm.

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Die GEMA kassiert für ein interaktives, gemeinschaftliches und offenes Kunstprojekt in München

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Wir alle wissen: die GEMA lässt ganz ungerne auch nur irgendwas aus. Und weil der letzte Fehltritt nun schon lange zurückliegt, dachte sie sich wohl, „es wäre mal wieder an der Zeit, so richtig auf die Kacke zu hauen“. Gesagt, getan, denn wenn das einer wirklich so richtig gut kann, dann ist das die GEMA. Natürlich.

Der Britte Luke Jerram hat vor geraumer Zeit sein Projekt „Play Me, I’m Yours“ in die Städte gebracht. Dafür stellt er in den selbigen mehrere Klaviere auf, auf denen ein jeder spielen kann, was er will. Ich hatte das auch hier schon mal irgendwann.

Die Menschen kommen dann völlig ungezwungen an ein irgendwo stehendes Klavier und spielen auf diesem im städtischen Raum eben das, was ihnen so in den Sinn kommt. Bisher passierte das in weltweit 35 Städten und war natürlich für fast alle Beteiligten ein durchaus schönes Erlebnis. Stehen ja auch nicht alle Tage in der Stadt mehrere Klaviere für jedermann einfach so rum. Da guckt und spielt man schon mal. Na klar.

Also dachte sich Veranstalter Andreas Wagner, wenn das überall auf der Welt funktioniert, dann könnte man das doch auch mal in München machen und meldete die Kiste an.

In München sind derzeit 14 Klaviere an unterschiedlichen Stellen aufgestellt, zum freien Klimpern oder Spielen, je nach Lust und Können. Manche Klaviere wurden von Kindern bemalt, auch Passanten und Künstler sollen sie verschönern.
Ziel der Aktion ist, Begegnung und Austausch der Städter bzw. der Stadtbesucher zu fördern: „Menschen zusammenzuführen, die sich in ihrem täglichen Umfeld sehen und doch kein Wort miteinander reden“, heißt es auf der Website der Aktion ‚Play Me, I’m Yours‘.

Ja, kann man auch erstmal machen, nur dafür will die GEMA dann erstmal um die 5.000 Euro. Für 14 in die Stadt gestellte Klaviere, die von Kinder-, Künstler und Pasanten-Hand bemalt werden und von denen grundsätzlich nicht mal klar ist, ob auch nur irgendwer auf denen auch nur irgendwas GEMA-Relevantes spielen wird. Die GEMA allerdings geht, wie ja immer, auch hier davon aus, dass dort nur Musik aus dem GEMA-Pool in die Tasten geht. Weil es neben diesem ja für die immer noch keine andere Musik zu geben scheint. Man kennt das.

Für die GEMA ist der Fall prinzipiell eindeutig, wie bei einem Anruf zu erfahren war. Es gehe um Urheberrechte, möglicherweise werden auf den Klavieren Stücke öffentlich aufgeführt, die lizenziert sind, dafür gebe es Pauschalen, die zu entrichten seien. Genauere Nachfragen, die per Mail geschickt werden sollten, wurden noch nicht beantwortet.

Besonders pikant daran ist, das die GEMA sich nach einem Schiedsspruch eigentlich mal dahingehend äußerte, dass für Musikaufführungen von Straßenmusikanten keine Aufführungstantiemen zu beanspruchen wären. Aber das hier sieht die GEMA offenbar nicht in einem solchen Rahmen stattfindend.

Das sinnbildliche Ende vom Lied ist in diesem Fall, dass die Stadt München sich nach einem Gespräch und einer Einigung mit der GEMA dazu bequemte, knapp die Hälfte der ursprünglich geforderten Kosten an die GEMA zu zahlen. Den etwaig zu erwarteten Regentagen wegen. München also zahlt in diesem Fall verbuchte Steuergelder an die GEMA, die Steuerzahler an die Stadt München zahlten. Für 14 Klaviere, die in der Stadt aufgestellt wurden.

Kann man sich nicht ausdenken, so was.

(GEMA-Troll Grafik von Rene)

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Ein Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 10.05.2013

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(klick für das gesamte PDF)

Am 24.04.2013 fanden vor dem Landgericht Hamburg einige Verhandlungen bzgl. vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen statt. Es entzieht mich meiner Kenntnis, zu welchen Gunsten in all diesen Angelegenheiten entschieden wurde, ich habe nur dieses eine Urteil hier vorliegen. Dieses ist bisher nichts rechtskräftig. Die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin wies den Anwalt des hier namentlich nicht aufgeführten Beklagten mehrfach genau darauf hin. Auch darauf, dass dieses vorläufige Urteil in allerkeinstem Falle unanonymisiert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfe. Das könnte zum einen bedeuten, dass die hier namentlich explizit nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich explizit nicht aufgeführten Klägerin in Berufung zu gehen gedenkt. Das könnte auch bedeuten, dass die namentlich nicht aufgeführte Kanzlei der hier namentlich nicht aufgeführten Klägerin erst mal andere laufende Verfahren durch die Gerichte bringen mag, die irgendwie namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten noch bevorstehen. Soweit so unklar.

Mehr will ich dazu gerade gar nicht sagen. Muss ich ja auch nicht, denke ich. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

Ich bitte euch um euer Willen, in den Kommentaren weder über den Namen der Kanzlei noch über den Namen der Klägerin zu spekulieren. Ich werde das gegebenenfalls moderieren. Ich will hier keine Namen lesen! Damit tut sich keiner von euch einen Gefallen (mir auch nicht), glaubt mir. Die lesen hier ganz fleißig mit. Damit kann man warten, bis das Urteil dann gegebenenfalls irgendwann mal rechtskräftig sein sollte.

Der Anwalt des hier namentlich nicht weiter aufgeführten Beklagten sagt dazu:

Die [namentlich nicht weiter aufgeführten] haben 1 Monat Zeit, gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung zum Oberlandesgericht Hamburg einzulegen. Sodann haben die mit Fristverlängerung maximal zwei weitere Monate Zeit, die Berufung zu begründen. Das OLG wird das Urteil auf Rechtsverletzungen, die das Landgericht gemacht haben müsste, prüfen. Wenn das OLG keinen Grund sieht, das Urteil abzuändern, wird es einen Hinweisbeschluss geben, in welchem der Klägerin [namentlich nicht aufgeführt] ](Berufungsklägerin heißt die dann) mitgeteilt wird, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Andernfalls wird das OLG einen Verhandlungstermin anberaumen, was dann bedeuten würde, dass das OLG möglicherweise von dem Landgerichtlichen Urteil abweichen will… Aber warten wir ab.

Also warten wir.

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Update hgm-Press: Klage gegen mich wurde vom LG Hamburg abgewiesen

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Das LG Hamburg hat heute entschieden, dass die Klage, die hgm-Press gegen mich bezüglich einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung eingereicht hatte, abgewiesen wird. Urteil von heute laut telefonischer Auskunft der Geschäftsstelle des Landgerichts Hamburg: der Tenor lautet: „1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin, 3. Vollstreckungsschutzklausel. Die Begründung folgt schriftlich.“ Über die Gründe dafür, kann ich nur spekulieren, was ich hier jetzt nicht tun werde. Sobald mir das Urteil in schriftlicher Form vorliegt, in dem dass dann alles stehen wird, werde ich es öffentlich machen. Alle weiteren Infos dann.

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