(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Martijn)
Ich bin nicht so der Kiffer und ich habe keinen Führerschein, den man mir wegnehmen könnte. Was ganz gut wäre, wäre ich denn Kiffer. Also das mit dem nie gemachten Führerschein.
Diese hier auf Zeit Online angesprochene Praxis allerdings ist so schon seit Jahren geläufig. Also auch damals schon, als ich noch mit vielen Leuten rumhing, die eher so Kiffer waren und dann auch noch Führerscheine hatten. Die fuhren mitunter auch ohne geraucht zu haben, verdammt ungerne mit dem Auto weil die Gefahr damals schon recht groß war, die Pappe auch dann schon in Gefahr zu bringen, wenn man etwas Dope oder Weed in der Tasche hatte. Selbst als Fußgänger oder Radfahrer konnte und kann das immer noch zum Problem werden. Denn wer Cannabis mit sich rumträgt, dem wird generell erstmal abgesprochen, verantwortungsbewusst im Straßenverkehr agieren zu können. Innerhalb von 14 Tagen hat der- oder diejenige ein Drogenscreening zu machen und die Ergebnisse einzureichen. Andernfalls wird der Führerschein entzogen. In etwa so als würde man von jedem Autofahrer, der mal Alkohol im Auto hat, einen Alkoholtest einfordern und bei Nichtdurchführung des selbigen kurzerhand den Führerschein einziehen. Wie bekloppt.
Die Zeit zieht hier das Beispiel einer 33 jährigen Grafikern heran, die sich mit 1,2 Gramm Marihuana und 1,5 Gramm Haschisch extra mit dem Taxi zu einem Hippie-Festival fuhren lies und von der Polizei wegen dem Zeug in der Tasche hochgenommen wurde.
Zeit Online: Die seltsame Verfolgung der nüchternen Kiffer.
„Kein schöner Start ins Wochenende für die junge Frau. „Aber auch keine Katastrophe,“ dachte Jennifer Westhauser, „was soll schon passieren bei den kleinen Mengen?“ Die „sichergestellten Betäubungsmittel“, wurden „eingezogen“. Das war ärgerlich, aber die Mengen lagen im Bagatellbereich und waren also strafrechtlich nicht relevant. Zudem war sie nicht bekifft Auto gefahren, sondern hatte bloß nüchtern im Taxi gesessen. Sie freute sich auf die Bands und machte sich keine großen Sorgen.
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Nur eine Woche später schrieb ihr eine Heike Rohmer von der Mainzer Fahrerlaubnisbehörde mit Bezugnahme auf den Cannabisfund im Taxi: „Aufgrund dieses Sachverhaltes haben sich bei uns erhebliche Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges ergeben. Gemäß §14 Absatz 1 Satz 2 FeV („Fahrerlaubnis-Verordnung“, d. Red.) werden Sie deshalb zur Vorlage eines Drogenscreenings in Form eines Urinscreenings aufgefordert. Die Bedenken gegen Ihre weitere Eignung als Kraftfahrzeugführer können nur durch dieses Drogenscreening ausgeräumt werden. Dieses Drogenscreening haben Sie spätestens drei Tage nach Zustellung dieses Schreibens erstellen zu lassen.“