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Sex im Schwimmbad: Jugendliches Paar zu Arreststrafen verurteilt

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(Symbolfoto: Leo Hidalgo, CC BY 2.0)

Ein 19-Jähriger und seine ein Jahr jüngere Partnerin sollen in einem Schwimmbad mit dem Namen „Erlebnisgrotte“ im Dezember letzten Jahres Sex gehabt haben. Die Bademeister der Grotte bekamen wohl Wind davon und es folgte eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“. Der junge Mann gab an, dass ihm lediglich die Buchse von den Lenden gerutscht sei. Irgendwas schließlich muss er sagen und womöglich hoffte er, dass das nicht ganz unmöglich sei. Ein Augsburger Jugendrichter jedenfalls verdonnerte den 19-Jährigen jetzt zu zwei Wochen Dauerarrest – und überbot damit sogar den Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Frau erhielt einen sogenannten Freizeitarrest, der in der Regel ein Wochenende umfasst, und muss zudem 32 Stunden Hilfsdienste leisten.

Ich finde das Urteil mehr als derbe, zumal ich weiß, wie zurückhaltend mitunter Arreststrafen auferlegt werden, sind sie schließlich das letzte echte Sanktionsmittel vor dem Jugendknast.

Ich will nicht sagen, dass dieses Urteil mittelalterlich wäre, aber… Immer schön die Hosen beim Baden anlassen!

22 Kommentare

  1. daMäx9. Juni 2015 at 22:36

    Au Backe. Das nimmt hier immer mehr amerikanische Verhältnisse an. No me gusta :(

  2. Peter9. Juni 2015 at 23:13

    Um es nochmal unmissverständlich zu sagen: Dieses Urteil ist mittelalterlich ! Um nicht zu sagen vorsintflutlich. Armutszeugnis. Ende.

  3. Wolf9. Juni 2015 at 23:33

    Augsburg! – Sagt alles.

  4. Daniel10. Juni 2015 at 01:10

    Zufällig wohne ich nur ein paar Minuten von dem Freizeitbad entfernt (Welches btw. nicht „Erlebnisgrotte“, sondern „Titania“ heißt. Die „Grotte“ ist nur Teil des Bades). Das Urteil klingt in der Tat erst sehr mittelalterlich. Wenn man den Kontext kennt, dann relativiert sich das aber ein wenig. Die beiden sind nicht direkt wegen des Sex‘ verurteilt worden, sondern weil sie sich in dem Bad aufgeführt haben wie offene Hose, selbiges vor Gericht.

    Die beiden hatten sich im Bad besoffen und dann auf Aufforderung, nachdem sie beim Sex ertappt wurden, das Bad nicht verlassen, sondern sind die Bademeister angegangen. Die wollten die zuerst einfach rausschmeißen (dass da Leute wegen Sex rausgeschmissen werden passiert ständig, deswegen zeigen die normalerweise keinen an), sahen sich dann aber gezwungen, die beiden angesoffen-aggressiven Leute von der Polizei entfernen zu lassen. So kam die Anzeige zustande. Da gings um Gewaltdrohungen, nicht den Sex.

    Der Richter hat die beiden dann nur verurteilt, weil sie sich auch vor Gericht recht daneben benommen und den deutlichen Sex- trotz Überwachungsvideo – mit der Ausrede von der runtergerutschten Hose geleugnet haben. Der Junge hat sogar dem anwesenden Bademeister vor dem Richter wohl sogar noch ne Anzeige wegen Diebstahls angedroht, weil der ihm ja damals die halbvolle Whiskey-Flasche abgenommen hatte^^ Hätten sich die beiden entschuldigt, hätte der Richter den Fall – nach eigener Aussage – einfach fallen lassen. Das Urteil war eher mit der riesigen Respektlosigkeit vor Ort und dann auch vor Gericht begründet.

  5. Augsburger Mob10. Juni 2015 at 08:24

    schlecht recherchiert von Ronny, hauptsache erstmal aufregen, mit Bildplus wär das nicht passiert

  6. Ronny10. Juni 2015 at 09:15

    Augsburger Mob,

    Zum einen ändert selbst eine Recherche nichts an den rechtlichen Fakten, zum anderen hält dich niemand davon ab doch lieber Bildplus zu lesen.

  7. Dan10. Juni 2015 at 09:45

    Da muss ich den Vorpostern Recht geben. Diese Empörungs-Blogeinträge mit suggestiven Teilinformationen als Grundlage nerven brutal.

  8. Ronny10. Juni 2015 at 10:47

    Bzw: Ich finde ja spannend, dass einige zu meinen scheinen, dass ein bisschen Fickerei im Schwimmbad und dazu „schlechtes Benehmen“ einen zweiwöchigen(!) Jugendarrest rechtfertigen würden! Den bekommen manche nicht mal für einen Raubüberfall. Also halten wir uns doch mal emotionsfrei an den gegebenen Fakten fest, was der verlinkte SPON-Artikel tut. So bleibt dieses Urteil mittelalterlich.

  9. Daniel10. Juni 2015 at 10:52

    Bitte nicht falsch verstehen, Ronny. Ich war halt der Meinung, dass etwas mehr Kontextwissen diesen Fall von (zuerst berechtigter) Empörung weitestgehend als verzerrend-verkürzte Agenturmeldung entlarvt. Wenn du das Urteil trotzdem zu hart findest, ist das ja okay. Dachte, ich könnte mal was Konstruktives beitragen, weil ich den Fall etwas genauer kenne.

  10. Andreas Garbe10. Juni 2015 at 10:52

    Abgesehen davon, dass die Hintergründe den Sachverhalt ganz offensichtlich mehr als relativieren, muss man schon recht absurde Vorstellungen von mittelalterlichen Verhältnissen haben, wenn man diese damit vergleicht :-D

  11. Gert10. Juni 2015 at 12:07

    Naja, hier liegst wirklich mal leicht daneben… Kann auch mal passieren…

  12. Peter10. Juni 2015 at 16:10

    Ein weiterer heikler Aspekt wird im Artikel der SZ erwähnt. „Überführt“ wurde er aufgrund der Aufnahmen der Unterwasserkameras. Ist das Standard in Thermen und Spaßbädern oder finden das die Angestellten einfach nur geil?

  13. egal10. Juni 2015 at 16:45

    wer zwei wochen dauerarrest wegen „respektlosigkeit“ als angemessen empfindet, der ist wohl einfach ein autoritätshöriger volldepp..

  14. Hannah10. Juni 2015 at 16:52

    An alle, die die Sanktionsschärfe auf einmal gerechtfertigt finden, wenn die beiden vor Gericht frech waren: Was glaubt ihr, was durch den verhängten Arrest passiert?
    Jugendarrest ist, wie ich finde, lediglich ein Mittel, den straffällig gewordenen Jugendlichen zu zeigen, wer hier der Boss und unbesiegbare Endgegner ist (der Staat).
    Eine Einsicht bzgl. dessen, dass Wahrhaftigkeit und Freundlichkeit cooler sind als das, was die beiden gemacht bzw. wie sie sich verhalten haben, wird im Arrest kaum zu erreichen sein.

  15. Zeddi10. Juni 2015 at 17:09

    Hmmmmm, wenn die erklärung „rumgepöbelt“ für das Strafmaß ist, und nicht der reine Sex, finde ich ist das schon ein ziemlicher unterschied den man auch berichten sollte.

    Sofern die allerdings ansonsten noch nichts „auf dem Kerbholz*“ hatten, find ichs auch etwas übertrieben. Andererseits klingt da auch nen bisschen Vorsatz durch, wenn die da schon Bier und Schnapps in größeren Mengen am Start hatten.

  16. Daniel10. Juni 2015 at 17:33

    Ich glaub fast, dass hier ein paar Mal aneinander vorbei gedacht wurde. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Urteil angemessen ist. Vielleicht hat auch ne Rolle gespielt, dass der Angeklagte wegen was Ähnlichem vorbestraft war, keine Ahnung. Aber das war aus meiner Sicht gar nicht der Punkt.

    Mein Punkt hier ist, dass es eben anscheinend kein Moralurteil wegen Sex war. Aber genau dies wird durch die Auslassungen und Verkürzungen der Agenturmeldung suggeriert, auf welche sich fast alle Online-Artikel beziehen. Die Implikation „Knast wegen Vögeln“ bringt halt mehr Aufmerksamkeit ein. Ich finde schon, dass man sowas kritisieren kann, ohne gleich verdächtigt werden zu müssen, ein obrigkeitshöriger Volldepp zu sein.

  17. LasurCyan10. Juni 2015 at 18:16

    Diesen speziellen Fall mal aussenvorgelassen: JugendArrest IST mittelalterlich. Mal abgesehen davon, dass es auch nutzlos ist, oder sogar kontraproduktiv, da es sich wohl um eine Weiterbildung (in welchen Fächern?) handelt..genau.

  18. Augsburger Mob11. Juni 2015 at 08:23

    ich hatte ja schon mal Sex im Liquidrom…hoffe die hatten da keine Kamera

  19. odra14. Juni 2015 at 18:40

    ronnie, ich finds super wie du’s machst. wenn sich jemand schlecht informiert fühlt kann er/sie ja leise ins kissen weinen. bitte spar deine kostbare energie und schreib weiter solche halb recherchierten blogeinträge, und fang nicht an randnotizen mit meldungslangen fussnoten zu versehen wie das einige hier wohl gerne hätten…

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