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Restaurant serviert Trauergästen versehentlich Haschischkuchen

(Foto: futurefilmworks)

Ein unglücklicher Ausgang einer Trauerfeier in der Rostocker Heide: dort wurde den Gästen einer Bestattungsfeier versehentlich Haschischkuchen serviert. Eine Angestellte hatte die Süßspeise mitgebracht, ohne um eine berauschende Zutat zu wissen. Ihre Tochter hatte diese gebacken und ohne Absprache mit iohrer Mutter eingefroren.

Die 18-jährige Tochter der Angestellten backe regelmäßig Kuchen für Veranstaltungen, sagte ein Polizeisprecher. Die Mutter habe wohl „noch einen aus dem heimischen Tiefkühlschrank mitgenommen, ohne dies mit der Tochter abzusprechen“. Bei 13 Gästen seien plötzlich Symptome wie Übelkeit oder Schwindel aufgetreten. Zu dem Vorfall kam es bereits im August.

Und irgendwie war dieser Kuchen halt nicht für die Mutter gedacht – das hatte Folgen.

Von den 13 Betroffenen, darunter auch die Witwe, musste eine Frau den Angaben zufolge noch während der Trauerfeier mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden, später meldeten sich weitere zur Behandlung in der Klinik.

[…]

Gegen die 18-Jährige, die den Kuchen für den Eigenbedarf aufbewahrt hatte, wird nun wegen fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung in 13 Fällen, Störung einer Bestattungsfeier und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

6 Kommentare

  1. Enc30. Oktober 2019 at 08:11

    Verstoß gg das BtmG sehe ich ja noch… aber der Rest? Da kann sie ja nun beim besten Willen niichts für?!

    • Thomas30. Oktober 2019 at 10:32

      Sehe ich auch so!

  2. N_O30. Oktober 2019 at 16:14

    Was genau macht egtl das Krankenhaus dann, außer die Leute hinzulegen, ihnen was zu trinken und Süßes zu geben? Der Spuk ist doch innerhalb weniger Stunden vorbei.

    • Speravir31. Oktober 2019 at 00:15

      Es wusste ja zuerst niemand, was die Ursache der Unpässlichkeit ist.

      Ich schließe mich übrigens Enc und Thomas an. Es erscheint so, dass die Staatsanwaltschaft wohl alles nur Erdenkliche an möglichen Delikten zusammengesucht hat, was ihr einfiel und passend erschien.

  3. Jack31. Oktober 2019 at 01:50

    Im KKH kann natürlich der Kreislauf stabilisiert werden, also Blutdruck steigernde Medikamente, Flüssigkeitszufuhr i.V. sowie zur Not auch durch Glucose Infusionen der Blutzuckerspiegel normalisiert werden. Vor allem kann dort aber genau beobachtet werden ob die Werte eines Patienten bedrohlich abrutschen. Eines der Hauptprobleme bei unbewusster Drogen Einnahme ist die Psyche – da kommt schnell Panik auf und die Gedanken an eine Vergiftung. Da kann es schon lebenswichtig sein nur zu glauben in guten Händen und Versorgung zu sein. Im Übrigen ist dies bei den LSD horror trips oft eine Ursache. Zu der Sorgfaltspflicht – die hätte ja nur ein Warnschild in die Tüte packen müssen. Einfach mal vorstellen jemand füllt Insektenvernichter in eine Limoflasche und stellt die so in den Kühlschrank – selbstverständlich wird man für die Folgen verantwortlich sein. .. Hier kommt der Eventualvorsatz zum tragen, da man die Möglichkeit hätte bedenken müssen dass sich jemand bedient – grade wenn sie gewöhnlich für andere Kuchen backt (eventuell hat sie ja nicht mal alle Zutaten selbst bezahlt – es also somit sogar der Kuchen der Mutter sein könnte). Stell dir vor es wäre ein Kindergeburtstag gewesen, oder die Kreislaufbelastung hätte zum Tode geführt. Es ist ja davon auszugehen dass Lebensmittel aus der Gefriertruhe zum Verzehr gedacht sind. Oder umgekehrt bei einem Lebensmittelskandal wird natürlich auch wegen Körperverletzung und Fahrlässigkeit ermittelt. Und ermittelt wird erstmal in alle Richtungen – Urteile gibt es dann von der RichterIn.

    • Harry1. November 2019 at 19:02

      Danke für den Kommentar.
      Der Anspruch „bewusst“ mit Drogen umzugehen – unabhängig von ihrer Legalität – wird zwar von vielen gerne vor sich her getragen, aber in der Realität überwiegen gerade bei solchen Meldungen dann doch die schelmischen Reaktionen. Nichts gegen einen gepflegten Exzess, aber diese „Yo peace, Kiffen ist doch voll witzig“-Attitüde ist leider das genaue Gegenteil von einem bewussten Umgang mit Drogen. Ist letztlich sehr ähnlich wie diese Ballermann-Saufen-Kotzen-Attitüde.
      Unbewusste Drogeneinnahme ist kein Witz, sondern kann sowohl Gefährlich als auch einfach angsteinflößend sein. Davon unabhängig gibt es durchaus Leute, die z.B. deshalb nich kiffen, weil sie nich drauf klar kommen. Unterschiedliche Menschen reagieren sehr unterschiedlich auf die selbe Droge. Insbesondere wenn man auf einer Trauerfeier, also ohnehin schon psychisch nicht so gut drauf ist. Mit ein bisschen Wasser und was süßem ist es da bei einigen eben nicht getan.
      Das Staatsanwaltschaften und Polizei einen an der Klatsche haben, was die Verfolgung von Drogen – insbesondere Gras – angeht steht dabei für mich auf einem anderen Blatt. Wenn der Kuchen von der Enkelin des Verstorbenen und nicht von der Tochter der Catering-Angestellten gewesen wäre, würde da vermutlich auch deutlich weniger Bohei gemacht von wegen Strafverfolgung. Inwiefern für die einzelnen Tatvorwürfe z.B. ein Vorsatz relevant ist und nachgewiesen werden kann, welche anderen notwendigen Tatbestände noch erfüllt sind oder nicht, klären wie gesagt die Gerichte. Den BtMG-Vorwurf halte ich dabei noch für am haltlosesten, wegen Geringfügigkeit und Eigenbedarf.
      Die Frage wäre auch, ob der Vorwurf nicht eher an die Mutter als die Tochter zu machen ist, aber naja.

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