In Berlin stand gestern ein Mann vor Gericht, weil er in der Nähe eine Polizistin gefurzt und damit ihre Ehre verletzt haben soll. Angezeigt wurde er nicht von ihr, sondern vom Gruppenleiter der 32. Polizeieinheit, die im Februar 2016 eine Personengruppe im Gefahrengebiet der Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez kontrollierte und im Sommer als Berliner Partypolizei beim G20-Gipfel zu zweifelhaftem Ruhm gelangte.
Jener Gruppenleiter will beobachtet haben, wie der Angeklagte zweimal in der Nähe einer Polizistin gefurzt haben soll und drohte mit einer Anzeige wegen Beleidigung. Später wurde dem vermeintlichen Pupser ein Strafbefehl in Höhe von 900 Euro zugestellt. Diesen wollte er nicht zahlen und legte Widerspruch ein. Es kam zur Varhandlung, bei der entschieden werden sollte, ob er durch Flatulenz eine Polizistin beleidigt und damit in ihrer Ehre verletzt hatte. Gehören tut sich das schließlich nicht. Dennoch hat die Richterin das Verfahren eingestellt.
„Es gab keine Auflagen, und das Gericht übernimmt auch sämtliche Kosten, was sehr selten ist“, betonte der Jurist gegenüber der taz. Trotz des humoristischen Aspekts sieht er aber auch ein Politikum in der Sache. „Dass ein Gruppenleiter der Polizei die Ehre einer Kollegin durch einen Furz verletzt sieht und Anzeige erstattet, ist die eine Sache. Dass dann aber die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Anklage zulassen, ist ein klarer Fall von behördlichem Versagen“, erklärte Werner gegenüber der taz.
Das zeugt von einem sehr sehr falschen Rechtsverständnis von sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft. Und genau dieses verdrehte Rechtsverständnis scheint sich bei Teilen der deutschen Polizei breit gemacht zu haben. Ganz übel. Aber schön, dass es noch Richter|innen gibt, die das Gesetz nicht für das Privateigentum der Cops halten.
„im Gefahrengebiet der Rigaer Straße im Friedrichshainer Nordkiez“ ist hier wohl das Zauberwort bei dem Staatsanwälte und Richter erstmal alles zulassen, was die Leute abfucken könnte.
Vor allem, um einen Furz zu „sehen“ brauch man sehr empfindliche Augen im langwelligen Infrarotbereich. Oder mittelschwere Synaesthesie. Oder ein tatsächlich recht wilkürliches Rechtsverständnis.
Aber auf jeden Fall eine geeignete Maßnahme Leute einzuschüchtern bzw sich selbst der Lächerlichkeit preis zu geben.