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Neues im Bereich des Abmahn-Porns

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Ich hänge ziemlich gespannt an den Neuigkeiten zu diesem Thema. Ich werde das Gefühl nicht los, dass diese Kiste hier ein ziemlich fetter Showdown werden könnte, der einen bisherigen Status Quo abzubrechen versucht. Aktuell nämlich ist es wohl so, dass das reine Streamen von Dateien nach deutschem Recht nicht illegal ist. Die jetzt massenabmahnende Kanzlei C+U sieht das natürlich ganz anders, aber die machen ja das deutsche Recht nicht, versuchen aber wohl die Grauzonen des selbigen in Geld umzusetzen.

Abmahn-Porn-Anwalt Thomas Urmann äußert heute, dass hier – zumindest nach seiner Sicht der Dinge – alles seinen rechtlich einwandfreien Gang ginge und das im nächsten Jahr noch viel mehr Abmahnungen folgen werden. Auch für vermeintliche Urheberrechtsverletzungen, die nach Darstellung von Urmann, auf anderen Streaming-Diensten begangen wurden. Da bei mir erstmal Namen von Streaming-Seiten, die Filme und Serien anbieten. Wenn man das aber runter bricht, käme selbst YouTube als Geld kackendes Eselchen hierfür in Frage.

Fraglich ist nach wie vor, wie genau die Abmahner an die IPs der jetzigen Abmahnopfer gekommen sein wollen. Dafür gibt es wohl Erklärungen, die so weit gehen, dass man auch vermutet, das die Tüpen Werbefenster auf Streamingdiensten gebucht haben könnten und sich über diese die IPs tracken konnten. Eine halbherzig versuchende Erklärung gibt es auch, aber ganz konkret wird auch die nicht. Das bleibt bisher immer noch im Unklaren, neben der Frage natürlich, ob das Abfischen der IPs unter datenschutzrechtlichen Maßgaben passiert.

Thomas Urmann jedenfalls gibt sich locker und meinte, die Abmahnungen sollten noch unbedingt vor Weinachten raus, weil die Leute da noch das Geld dafür hätten. Schon erstaunlich derartige Äußerungen von einem Menschen zu hören, der vielleicht einst auf eine Uni ging, um für anderer Leute Recht zu streiten. Geld scheint da wohl wichtiger. So kurz vor Weihnachten.

Mittlerweile gingen die ersten – wohl nicht unberechtigten – Strafanträge gegen Urmann und Konsorten raus. Allerdings sind das nicht die ersten – der Mann hat sich daran gewöhnt. Jahrelange Filesharing-Weglagerei haben ihn da abgehärtet. Offenbar wüsste C+U gar nicht, wovon genau sie sich die Winterurlaube leisten können sollten, wenn das Filesharing nie erfunden worden wäre. Vermutlich würden sie Gewerkschafter im Namen von Industriellen um die Existenz klagen, aber das ist nur eine Spekulation. Das kann man ja heute nicht wissen, denn zum Glück derartiger Kanzleien, klappte das mit dem Filesharing ja ganz gut. Ein Segen für diese „Anwälte“, könnte man meinen.

Aber, und nun wird das Popcorn noch mal warm zu machen sein, ist jetzt eine ältere und geheime U+C Mandantenvereinbarung aufgetaucht, die so ziemlich alles an der Kostenaufstellung der jetzt tausendfach verschickten Abmahnung in Frage stellt und dieser vor allem eine illegale Vorgehensweise unterstellt. Denn die in einer Abmahnung aufgeschlüsselten Posten müssten so auch tatsächlich bezahlt worden sein, zumindest aber müssten die so dann am Ende auch gezahlt werden. Der Rechteinhaber, der C+U hier in die den Weihnachtsbaum vergoldende Loipe geschickt hat, müsste bei 10000 Abmahnungen locker 1,15 Millionen EUR an C+U zahlen. Das diese schon gezahlt wurden ist mindestens zweifelhaft. Sollte diese Summe dann von C+U nicht an die fordernden Rechteinhaber gezahlt werden, wäre das wohl Betrug. Aber den will man ja so ehrenwerten Advokaten, die offenbar aus dem Leid anderer ein Geschäftsmodell entwickelt haben, niemals nicht unterstellen.

Das angesprochene Problem ist kein spezielles Problem der Kanzlei U+C. Im Prinzip müssen sich alle Massenabmahner mit dieser Frage beschäftigen. Oft bleiben die Vereinbarungen zwischen Anwalt und Mandant im Hintergrund. Deswegen ist es auch so schwer für die Verteidiger, hier ein möglicherweise betrügerisches Zusammenwirken von Anwalt und Mandant zu beweisen. Manchmal jedoch kommen solche Mandatsvereinbarungen an die Öffentlichkeit.
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Nun hat es also auch die Kanzlei U+C erwischt. Ihre Mandatsvereinbarung ist komplex, lässt sich jedoch unseres Erachtens nur so verstehen, dass die Filesharing Abmahnungen für die Pornoindustrie auf Erfolgsbasis durchgeführt worden sind. Früher war es der Kanzlei U+C noch möglich, Pauschalsummen zu verlangen, die geforderten Vergleichsbeträge nicht mehr aufzuschlüsseln und so die geforderten Anwaltsgebühren zu verschleiern. Die Pauschalsummen enthielten dann Schadensersatzansprüche des Rechteinhabers und die Anwaltsgebühren. Das geht nun nicht mehr, die Gesetzeslage hat sich durch das Anti Abzockegesetz geändert. Sämtliche Forderungen müssen seit September 2013 genau aufgeschlüsselt werden. Den aktuellen Abmahnungen ist glasklar zu entnehmen, dass 169,50 € Anwaltsgebühren angefallen sind. Würde die Kanzlei U+C jetzt immer noch die gleichen Vereinbarungen treffen wie früher, wäre diese Forderung klar illegal. Es ist klar, dass die Vereinbarungen bestimmt optimiert worden sind. Letztlich bleibt es jedoch dabei: hier wird etwas behauptet, was nie eingehalten werden konnte. Für uns ist jedenfalls nicht vorstellbar, wie hier eine wirksame Vereinbarung getroffen werden kann. (Wir hätten uns allerdings auch nicht vorstellen können, dass Streaming Nutzer auf legalem Wege zurückverfolgt werden können…)

Wie auch immer: es bleibt spannend und es bleibt zu hoffen, dass hier wenn schon nicht das Recht reagiert, endlich mal die Politik den Finger zieht und sich fragt, ob das verkrustete Urheberrecht nicht auch endlich mal ins 21. Jahrhundert gezogen werden sollte. Denn, wenn das hier vor Gerichten so durch geht, verlieren alle. Alle außer Kanzleien wie C+U und Rechteinhaber wie The Archive AG. Die gewinnen ordentlich. Obwohl sie nach amerikanischer Rechtslage (Redtube wird in den USA gehostet) ohne weiteres mit ein paar Klicks die Löschung ihrer Filmchen hätten veranlassen können. Darum aber scheint es offenbar nicht zu gehen. Wer will auch schon zu Weihnachten darben müssen.

Redtube übrigens bestreitet auf Twitter derweil vehement jegliche Herausgabe von auch nur irgendwelchen Daten ihrer Besucher. Die wären allerdings auch selten bescheuert, in diesem Business mit den Daten ihrer Kundschaft hantieren.

Abmahn-Porn, da schlackern die Hände unter den Schreibtischen der involvierten Kanzleien.

16 Kommentare

  1. mandarine_one12. Dezember 2013 at 23:59

    Mal ehrlich, wieviel Hoffnung hast du denn, dass die Politik sich denkt, da müsste man mal was machen? Ich hab eigentlich keine mehr …

  2. Ronny13. Dezember 2013 at 00:01

    mandarine_one,
    Dann ziehe den DSL-Stecker aus der Dose. ;) Solange ich dieses Internet als das auch meinige begreife, werde ich zumindest hoffen, meinen Teil irgendwie dazu beitragen zu können, dass es so bleibt.

  3. Vasilie13. Dezember 2013 at 00:22

    Da geb ich dem Ronny recht …

  4. Ando13. Dezember 2013 at 00:41

    Wenn ich die rechtliche Argumentation in diesem Fall richtig verstanden habe dürfte dieser Fall, wenn ihm nicht Einhalt geboten wird, längerfristig auch für Youtube Nutzer Konsequenzen nach sich ziehen. Bisher galt doch, meines wissens nach, noch die Regel dass man sich beim Anschauen eines Streams nur Bestraft werden kann wenn offen ersichtlich ist das der Inhalt illegal hochgeladen wurde. Da die Porno Industrie mittlerweile solche Seiten als neuen Vertriebsweg entdeckt hat, ist dass bei den meisten Inhalten nicht der Fall. Sollte man jetzt für das Anschauen eines unberechtigt hochgeladenen Streams bestraft werden können, gilt das doch auch für sämtliche andere Streaming Portale und zwar nicht nur aus dem Porno Berreich.
    Das waren jetzt nur meine ersten oberflächlichen Gedanken, korrigiert mich wenn ich Falsch liege.

  5. Ronny13. Dezember 2013 at 00:43

    Ando,

    Genau dahin gingen meine Gedanken. Und wenn das kommt, na dann Halleluja! Dann haben wir das Netz nur noch um täglich mit derartigen Geschichten versorgt zu werden.

  6. kowabit13. Dezember 2013 at 01:59

    Ich dachte nur ich bin lustig. Verdammt! Schöner Beitrag!

  7. ti_leo13. Dezember 2013 at 02:12

    Ando, Das ist nach aktuellem Stand der Dinge richtig. Es kann theoretisch bis zu Youtube gehen. Eigentlich sogar noch weiter, wenn man nur fies genug denkt.

  8. da]v[ax13. Dezember 2013 at 08:45

    Leider ist unsere gesamte Politik von Anwälten durchsetzt und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus…

  9. Klemens14. Dezember 2013 at 21:18

    gladio,

    DANKE. Das ist ein Programm, seit 2003 nicht mehr weiter entwickelt, um grafische Oberflächen zu bauen. Das macht nicht das, was es laut itGuard soll! :D

    Ich schreibs gerade bei Kowabit in einem neuen Beitrag! DANKE !!!

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