Interessantes Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf, das einen Facebook-User dafür bestraft, in einer Facebook-Gruppe den Satz „Wir sollten die Duschen wieder öffnen und brauchen mehr Ascheplätze.“ geschrieben zu haben. Es sollte ein Spaß sein, wie der 46-Jährige dem Richter sagte.
Der Amtsrichter fand den Internet-Eintrag gar nicht lustig. Denn es sei klar, dass hier Menschen vergast und anschließend verbrannt werden sollten: „Der banale Satz muss im Zusammenhang gesehen werden.“ Außerdem hatten zwei andere Gruppenmitglieder auf den Spruch zustimmend reagiert: „Gerade das will der Gesetzgeber verhindern.“
Bislang galt bei dem Paragraf der Volksverhetzung, dass die Äußerungen schriftlich gemacht werden mussten. „Das Internet ist aber kein rechtsfreier Raum“, stellte der Richter fest. Auch ein Facebook-Eintrag sei eine schriftliche Äußerung. Er verurteilte den 46-Jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro.
Vielleicht überlegt sich so der ein oder andere dadurch mal, ob man jeden Arschlochkommentar auch tatsächlich absenden muss.
[…] Endlich mal ein Urteil, das ich vollumfänglich begrüße. […]
Nö, ich sehe da eine tolle Einnahmequelle für die Flüchtlingshilfe.
Habe allerdings die Befürchtung, diese ganze Bande kann man nur noch keulen. Da hilft das alles nix mehr. <- Hier allerdings finde ich: Also sowas muss man doch wohl noch sagen dürfen!
Facebook selber reagiert übrigens -bisher- nicht wenn man sie auf solche Entgleisungen(wie verharmlosend) hinweist…
Wer ist denn in Zeiten von PRIZM + Snowden noch so dämlich + meldet sich bei Mailadressen oder Netzwerken mit realen Daten, realer IP an + sagt in diesem Dreckssystem noch frei seine Meinung? Hier: macht den Test + wenn etwas „rot“ ist – im Netz Klappe halten oder „alles, was ihr sagt kann und wird gegen Euch verwendet werden“! http://ip-check.info/?lang=de