(Foto: Martijn, CC BY-SA 2.0)
Ein Klischee besagt ja, dass Kiffen vergesslich machen würde. Manche Untersuchungen schließen sich dem an. Ob es bei dem 25-Jährigen Zugfahrer in einem ICE von Hamburg nach Stuttgart daran gelegen haben mag, kann ich nicht beurteilen, aber er hat im selbigen Zug einen Trolley mit einem Kilo Marihuana stehenlassen. Später rief er bei der Bahn an, wollte seinen vergessen Rollkoffer wieder haben und wurde bei der Abholung verhaftet.
Weil das Gepäckstück aber stark nach dem verbotenen Kraut roch, durchsuchten Bundespolizisten den Koffer und fanden die Drogen. Als der 25-Jährige seinen Trolley holen wollte, nahmen ihn die Beamten fest.
Wenn man nach der Meldung urteilt, könnte man zu dem Schluss kommen, dass Kiffen nicht nur vergesslich sondern auch doof macht. So ein Hirni m(
„Shit happens!“
Forrest Gump(amerikanischer Philosoph)
Manchmal sind sogar Richter betroffen:
Ich hatte da mal einen jungen Mann aus Fernost zu vertreten, den es per IC 245 von Amsterdam nach Berlin zog. Bei einer Zollkontrolle in Höhe des Grenzbahnhofs Bad Bentheim fand sich in seinem Besitz ein knappes Pfund getrockneter Blütenteile der indischen Hanfpflanze Cannabis sativa. Das beschwerte ihm gleichermaßen unvermittelt wie zwangsweise mehrere Tage Aufenthalt in einer grenznahen Justizvollzugsanstalt, Nachdem ihm nach „Gestellung einer Sicherheitsleistung“ in überschaubarer Höhe die Freilassung widerfuhr, entschwand unser Reisender gen Fernost nach Hause..
Wochen später traf bei mir die Akte der Staatsanwaltschaft ein – mit einem durchaus überraschenden Inhalt. Im Berliner Ostbahnhof war nämlich am Tag der Einreise in selbigem IC 245 ein herrenloser Koffer aufgefunden worden, der zur zentralen Lost-and-Found-Stelle der DB AG nach Wuppertal verbracht und dort geöffnet wurde. Sein Inhalt waren etwa 300 10g-Klemmtütchen mit Cannabis sativa-Produkten aller Art und Provenienz, mehrere Flyer und mit der Armbinde: „Amsterdamer Cannabis Cup – Judge“. British Airways waren auch mit von der Partie; denn am Griff des herrenlosen Gepäckstücks klebte zur Abrundung denkbarer Ermittlungen ein ordentliches BA-Baggage-Tag – versehen mit dem Namen unseres fernöstlichen Cannabis-Richters.
Der blieb dann übrigens in Fernost. Ich hatte ihm geraten, andernfalls nur ein One-way-ticket zu erstehen, käme er zum Gerichtstermin in Deutschland; denn der Rückflug nach Hause werde wohl erst geraume Zeit nach der Ankunft hier später möglich werden..