Das Landgericht Dresden hat heute in einem Berufungsverfahren eine bereits im Mai vom Amtsgericht augesprochene Geldstrafe gegen Pegida-Führer Lutz Bachmann bestätigt. Bachmann selber nahm an der Verhandlung nicht teil.
„Bachmann war im Mai in erster Instanz wegen herabwürdigender und hetzerischer Beleidigungen von Flüchtlingen zur Zahlung von 9 600 Euro verurteilt worden. Dieses Strafmaß ist jetzt bestätigt worden.
Beim ersten Verfahren hatte der Pegida-Führer noch bestritten, in Facebook-Postings Flüchtlinge als „Gelumpe“, „Dreckspack“ und „Viehzeug“ bezeichnet zu haben. Vor drei Wochen ließ er über seine Anwältin jedoch mitteilen, dass er die Vorwürfe nun einräumt.“