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Laut BGH ist das Einbetten von Videos eventuell illegal

panda

Die Vermutung, dass es irgendwann mal dazu kommen würde, haben einige inklusive mir ja schon länger, der Bundesgerichtshof bestätigt das jetzt während einer mündlichen Verhandlung. Eventuell. Denn ganz sicher war man sich dort jetzt auch noch nicht und sprach davon, dass das Einbetten möglicherweise“ eine Rechtsverletzung darstellen würde. Die endgültige Entscheidung, ob denn nun ja oder nicht, steht noch aus.


Im aktuellen Fall hat ein Unternehmen ein Werbevideo erstellt und für eigene Marketingzwecke eingesetzt. Auf ungeklärtem Weg gelangte der Clip auch auf YouTube, wo er lange Zeit frei verfügbar war. Zwei Handelsvertreter eines anderen Unternehmens wiederum betteten das Video mittels des von YouTube bereitgestellten HTML-Codes auf ihren eigenen Websites ein. Der Hersteller des Videos sah darin einen Verstoß gegen das Urheberrecht und verklagte die selbständigen Vertreter auf Schadensersatz.

Dann fehlt nur noch einer, der von bereits hochgeladenen und freigegeben Videos die Rechte einkaufen geht.

(via Stefan)

12 Kommentare

  1. jens18. April 2013 at 14:22

    Die machen uns das Netz echt karpott.

  2. Benni18. April 2013 at 15:11

    Die haben das Netz vor allem einfach nicht verstanden!

  3. polyaural18. April 2013 at 15:32

    Benni:
    Die haben das Netz vor allem einfach nicht verstanden!

    Sorry wenn ich das hier so sagen muss: Du hast „Das Netz“ nicht verstanden. Es geht hier nur vordergründig um das Urheberrecht. Es geht tatsächlich um eine Konkurrenzsituation zwischen zwei Firmen, die mit Hilfe des Urheberrechtes eine rechtliche Komponente bekommt.

    „Das Netz“ zu verstehen ist genau so schwierig bzw. einfach wie „eine Autobahn“ zu verstehen. Wenn jemand bei 190 km/h 90 cm hinter Dir mit flackerndem Fernlicht fährt, dann kannst Du auch nicht sagen, der hat die Autobahn nicht verstanden …

  4. Ronny18. April 2013 at 15:39

    polyaural, dennoch geht es dabei um ein eventuell grundsätzliches Urteil, dass jeden im Netz betreffen könnte.

  5. Pater Pan18. April 2013 at 16:13

    …und wenn jemand mit 190 km/h 90 cm hinter dir mit flackerndem Fernlicht fährt, hat er die Autobahn nicht verstanden. :)

  6. nk18. April 2013 at 18:25

    Pater Pan,

    Selten so einen dämlichen Vergleich gelesen. Wait, doch, da oben. Exakt den selben m(

  7. Sebastian18. April 2013 at 19:03

    > bereits hochgeladenen und freigegeben Videos die Rechte einkaufen geht

    Das ist nur bei Videos interessant, die ohne Einwilligung des Erstellers hochgeladen wurden. Wer ein Video hochlädt und selbst zum Embedding freigibt, erteilt damit – zumindest nach meinem Rechtsverständnis – auch seine Einwilligung dazu.

  8. Robert18. April 2013 at 20:45

    Auf Youtube kann man doch das Einbetten verbieten. Das geht ganz einfach.

    -> Hochgeladene Videos
    -> Bearbeiten
    -> Informationen und Einstellungen
    -> Erweiterte Einstellungen
    -> Verbreitungsoptionen

    -> EINBETTEN ZULASSEN
    das deaktivieren.

    Der Urheber/Hochlader verbietet damit das Einbetten. Ohne technische Tricks (die man eindeutig als „ich habe es absichtlich umgangen“ identifizieren kann) kann man das Video dann nicht mal mehr „bei sich selber“ einbetten.

  9. Ronny18. April 2013 at 20:53

    Robert, Es macht keinen Sinn Videos auf YouTube zu laden, die man zu teilen nicht bereit ist. Das ist der Natur von YouTube zu wider.

    Außerdem geht es darum gar nicht. Es geht darum, dass wenn das BGH so rausgibt, sich die Rechtsgrundlage für alle Nutzer eklatant zum schlechten verändern wird.

  10. Robert18. April 2013 at 21:38

    DOCH – darum genau geht es doch! Nämlich um LINKS (und Framing von LINKS) im Internet.

    Mehr als nur ein Link !!
    Nach den Anmerkungen des Gerichts könnte eine Urheberrechtsverletzung sogar durch das Framing von Videos vorliegen, die rechtmäßigerweise auf Youtube stehen. Denn es gebe einen Unterschied zu gewöhnlichen Links, sagte der Vorsitzende Richter am BGH, Joachim Bornkamm. Framing habe eine andere Qualität, weil die Videos in ganz andere Inhalte eingebettet würden.

    Man muss sich jetzt nur noch die komische Frage benatworten, worin denn der Unterschied bestehen soll auf eine Webseite, ein Archiv, einen Serve, einen Text, ein Bild oder eben ein Video zu linken. Finde, das ist so als wenn ich meinem Fernseher nur ganz bestimmte Programme gucken oder mit einem Auto nur auf Dorfstrassen fahren darf.

  11. morpinion19. April 2013 at 11:20

    Klingt ein wenig nach der robots.txt Diskussion – „Habe ich das Recht abzumahnen, wenn ich verfügbare technische Optionen zur Einschränkung der Verbreitung nicht nutze?“

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