Der vom Zentrum für politische Schönheit initiierte Bau des Holocaust-Mahnmals im Nachbargarten von Bernd Höcke im November letzten Jahres war eine nicht unumstrittene Aktion des Künstlerkollektivs. Höcke geht seitdem juristisch gegen das ZPS vor und hat nun vorm Landgericht Köln eine Niederlage eingefahren.
Das Kölner Landgericht hat das Stelenmahnmal im Nachbargarten des AfD-Politikers Björn Höcke zu Kunst erklärt. „Es spricht viel dafür, dass diese Darstellung eines Denkmals schon das geformte Ergebnis einer freien schöpferischen Gestaltung ist und aufgrund der klassischen künstlerischen Darstellungsform schon Kunst darstellt“, heißt es in der Urteilsschrift.
Auch die Idee als solche, „einem Kritiker des Holocaust-Mahnmals gerade das Abbild eines solchen ,vor die Nase zu setzen‘“, sei „aus künstlerspezifischer Sicht und aufgrund des dadurch ausgehenden Wirkbereichs als Kunst … anzusehen“. Die Stelen seien deshalb vom Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützt.
Somit ist zumindest aus rechtlicher Sicht und konkret im Bezug auf das Mahnmal Klärung geschaffen. Die anderen Ebenen der Aktion bleiben sicher dennoch umstritten. Zumal das Gericht im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte in Teilen auch zu Gunsten Höckes entschied.