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Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung untersagt den Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen

(Symbolfoto: visky2002)

Und zwar von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages. Bis 28.02.2023. Das nur am Rande, aber was bitte ist das denn für ein geiles deutsches Wort: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV). Haha!

8 Kommentare

  1. Robert12. September 2022 at 16:33

    Da stehen ja viele andere richtig tolle Knaller drin:
    „In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.“
    Sie schreiben allen Geschäften vor Türen zu schließen und mangels Frischluftzufuhr im Muff der anderen Leute einzukaufen? Etwa damit die Unternehmen noch schlechter (weniger) verkaufen? Oder was machen sie mit IKEA-Drehtüren?
    ODER HIER:
    In einem Arbeitsraum in einem öffentlichen Nichtwohngebäude darf die Lufttemperatur höchstens auf die folgenden Höchstwerte geheizt werden:
    1. für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 Grad Celsius,
    2. für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 Grad Celsius,
    3. für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 18 Grad Celsius,
    4. für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 Grad Celsius
    5. für körperlich schwere Tätigkeit 12 Grad Celsius.
    Und da frage ich mich immer wieder, WER soll dass denn bitte alles kontrollieren und WO sind die Sanktionen und WAS genau passiert denn, wenn die Temperaturwerte plötzlich etwas höher sind (passiert halt mal beim Wetter) als hier angegeben und die Heizung an dem Tag trotzdem normal läuft? Ich meine, dass hängt ja wohl alles sehr stark davon ab, wo genau sich der Temperatursensor der Heizung befindet und auch WO ein Kontrolleur messen wird. Gibt es jetzt etwa haufenweise neue Jobs bis Februar und stellen sie nun massenhaft Temperaturüberprüfer ein? WER denkt sich so einen Blödsinn aus??

    • Aurelius12. September 2022 at 17:23

      Ohne eine Verordnung macht’s „der Deutsche“ halt nicht.
      (siehe: Lenin und die deutsche Revolution auf’m Bahnsteig)
      Deine Beschwerde ist im Übrigen genau so deutsch, wie die Verordnung.

    • Thorsten12. September 2022 at 17:48

      Die Verordnung ist zur Absicherung der Arbeitgeber. Wenn der Chef die Temperatur runterregeln lässt, kann der Arbeitnehmer nicht dagen klagen, wenns innerhalb der Regung ist.

    • Stin12. September 2022 at 19:57

      lieber Robbi, entspann dich ein bisschen.
      Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Tür im Herbst und Winter DAS Instrument zur Herstellung von Frischluft in Läden ist. Im übrigen habe ich noch nie im Winter in kleinen Läden, in denen natürlich die Tür zu war, das Gefühl gehabt im „Muff der anderen Leute“ einkaufen gehen zu müssen.
      Und ja, die Regelungen wird wahrscheinlich keiner kontrollieren (können), jedoch ist es doch ein ganz guter Anreiz bzw. eine gute Orietierung für die Menschen. Und zu Hause darfst du ja immer noch Heizen wie du bock hast

    • hikE13. September 2022 at 12:06

      ich muss gestehen, dass ich mich auf diesen Herbst und Winter schon freue. Endlich mal realistische Temperaturen am Arbeitsplatz :) (hab lange in einem Büro aushalten müssen, das zwangsweise auf 22,4°C geheizt werden musste). (ernst gemeint) – Vielleicht gibts ja auch ne Dienstwolldeckchenzuteilungsausführungsverordnung für Leute die selbst im Hochsommer noch nen Heizpilz aufstellen. (Satire)

    • Herr Lehmann13. September 2022 at 09:37

      Die Reaktion der Branche belegt doch, dass es ohne Verordnung offenbar nicht geht.
      Der Sprecher des Fachverbands sagt selbst, dass sie „bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt“ darauf hingewiesen hätten, dass eine Umstellung nicht von heute auf morgen ginge.
      Das heißt, sie hätten auch schon längst aktiv werden können, und wären jetzt bereits sehr viel weiter, aber von Eigeninitiative ist da wenig zu sehen.
      Der Verband sowie die Branche der Außenwerbung insgesamt wird ihren „Beitrag zur Bewältigung der absehbaren Energiekrise – und darüber hinaus für den Umbau unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität – leisten“ weil sie es jetzt muss, und nicht will sie es will. Zumindest kann schnell der Eindruck bei deren, wenig durchdachten Statements entstehen.
      Der Verband sollte sich dringend einen besseren Sprecher besorgen, bei so einer ungeschickten Öffentlichkeitsarbeit.

  2. Sebastian12. September 2022 at 19:46

    Da schreibt man mehr als 20 Zeilen und schafft es nicht mal zu googlen! ?

    Bitteschön:

    In Deutschland und Österreich ist eine Verordnung eine generell-verbindliche Rechtsnorm, die durch ein Regierungs- oder Verwaltungsorgan erlassen wird. Dazu bedarf es einer Ermächtigungsgrundlage im Gesetz. In der Schweiz gibt es neben Verordnungen der Regierung auch Parlaments- und Gerichtsverordnungen. Wikipedia

    Thorsten hat es bestens erklärt. :)

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