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Klage wegen Technoviking?

Daily Dot hat gerade eine Story, die aussagt, dass Matthias Fritsch, der Mann der damals das Video von Technoviking ins Netz brachte, deshalb jetzt rechtliche Probleme am Hacken hat. Er hatte neben diesem Original-Video später dann ein Netz-Archiv für Remixe desselbigen gebildet. Jetzt steht ihm deshalb wohl eine Klage an, die für ihn im Zweifelsfall eine Zahlung von 250,000 EUR und bis zu sechs Monate Haft bedeuten würde, wie Daily Dot schreibt. Auch die Gründe dafür werden dort näher erläutert. In den USA bekommt man wohl folgende Darstellung, wenn man das YouTube Video aufrufen will.

Von hier aus ist alles normal – das Video läuft wie gehabt.

Vielleicht ein Hoax, vielleicht ein spezifisch amerikanischer Rechtsfall. Daily What jedenfalls schreibt dazu folgendes. Die Headline eröffnet mit Meanwhile in Germany. Lustig, welchen Ruf die Deutschen im Bezug auf Internetrecht international zu haben scheinen. Nicht lustig, wie nahe dieser Ruf an der Realität ist.

The true identity of the alpha male legend Technoviking may come to light soon, as the ongoing lawsuit against Matthias Fritsch, the artist who shot the video footage at a street techno party in Berlin thirteen years ago, is expected to come to an end soon. According to the Daily Dot, Fritsch is being accused by the plaintiff for „creation and publication of images connected to the Technoviking“ and if he loses the case, Fritsch could face a €250,000 ($334,441 U.S.) fine and up to six months in jail.

21 Kommentare

  1. Bjorn Rohde17. Januar 2013 at 23:41

    Die musik im hintergrund, ist eine nicht genehmigte vervielfältigung. Wo ist das problem?
    Er hätte seine eigene musik drunterlegen sollen… dann wer er jetzt millionär…

  2. Bjorn Rohde17. Januar 2013 at 23:42

    „wär“ <-

  3. Ronny17. Januar 2013 at 23:45

    @Bjorn Rohde
    Es geht nicht die Musik, es geht wohl um die Persönlichkeitsrechte des Tanzenden. Er hatte sich eine Löschung des Videos erbeten, das Problem allerdings ist, dass das Ding zu einem Meme und somit zu einem totalen Selbstläufer geworden ist, dessen Steuerung nicht mehr in der Hand dessen lag, der es einst hochgeladen hatte.

    Around christmas 2009 the video’s protagonist send a lawyer to the filmmaker in order to stop all further publication of the clip. At that time the clip was already out of the filmmakers control and existed with hundreds of copies all over the web. For educational purposes Fritsch was touring to festivals and conferences in order to present his research on the meme and talk about the new Web 2.0 culture. After not being able to find a compromise outside court the filmmaker is still waiting for the trail to come. The personality rights claim resulted in a temporary annontiations block of the original video on YouTube and within the Technoviking archive to a limitation of an only internal and offline use of images that show the protagonist.

    Ever since the attention on the video and it’s versions is high up and hunderts of remix versions and responses to the video are still being published in the internet. Fans continue to imitate the video’s dramaturgy and re-enacted it in their homes, in clubs or on the streets. A selection of transformations and re-enactments is published on the website Technoviking.tv.

    http://subrealic.net/works/installation/technoviking-archiv/

  4. dex18. Januar 2013 at 00:03

    Nur zur Information: Jetzt sieht es auch in Deutschland so aus.

  5. Arno Blume18. Januar 2013 at 00:05

    Naja es besteht ja immer noch das Recht aufs eigene Bild..oder?
    Wenn ich in die Masse aufnehme, wird mir wohl kaum einer was können, aber wenn ich direkt auf eine Person drauf halte, sollte ich schon wissen, das ich, wenn ich diese nicht vorher gefragt habe, das Persönlichkeitsrecht verletze.
    Letztlich bleibt doch….das der Kameramensch zumindest Fame für das Video erhalten hat, mal von Partnerprogram bei YT abgesehen, aber der Tänzer selbst mit ständiger Konfrontation bestraft wird.

    Ich finde es äußerst schwierig da jetzt für den Kameramenschen Position zu beziehen. Ich fände es allerdings einen kleinen Skandal wenn er wirklich die 200tsd zahlen müsste.

  6. dex18. Januar 2013 at 00:06

    Bjorn Rohde :
    Die musik im hintergrund, ist eine nicht genehmigte vervielfältigung. Wo ist das problem?
    Er hätte seine eigene musik drunterlegen sollen… dann wer er jetzt millionär…

    m( millionär natürlich…

  7. Ronny18. Januar 2013 at 00:10

    @dex
    Bei mir läuft es nach wie vor. Mhmm. Mal den Cache leeren.

    @Arno Blume
    Ja, na klar besteht das. Das allerdings nach dutzenden Millionen Klicks (inklusive der Remixe) einzufordern ist auch eher so naja.

  8. dex18. Januar 2013 at 00:17

    @Ronny
    wenn man natürlich die Anmerkungen deaktiviert kann man es sich aber noch angucken.

  9. Arno Blume18. Januar 2013 at 00:20

    Ronny
    Denk doch mal bitte so rum
    Du bist der Tänzer, Du bist ein gutmütiger Mensch, du denkst Dir…“Ja klar lass den mal, passt mir zwar nicht aber bin ja selbst schuld“…dann auf einmal sagt Dir einer …“sama weist du eigentlich das der pro 1000 views bissl was über nen Euro bekommt von YT“…
    Jetzt will ich Dich sehen… genervt von der ständigen Konfrotation, genervt weil Dein Video immer noch exsitert obwohl Du schon richtig Asche für nen Anwalt gelegt hast damit das Video verschwindet.

    Ich sag Dir was…ich hätte diesen Hals aber ordentlich….
    So und nun erzähl mir mal Deine Sicht ….

  10. Looft18. Januar 2013 at 00:27

    lasst uns eine crowd funding seite für ihn einrichten falls er verurteilt wird. jeder der sich ab dem technovikinge amüsiert hat soll 5 euro spenden. dann klappt das

  11. Ronny18. Januar 2013 at 00:30

    @Arno Blume
    Ich habe da ganz ehrlich keine konkrete Sicht. Zumindest keine die hier eine der Parteien irgendwie bevorteilen würde. Finde allerdings, das nach 14 Jahren anzumelden etwas schwierig. Zu mal der Filmer gar nicht mehr in der Lage dazu ist, dafür sorgen zu können, dass diese ganzen Varianten davon aus dem Netz verschwinden. Wenn man weiß, wie das Netz tickt, weiß man, dass das schlicht unmöglich ist.

  12. Paule18. Januar 2013 at 00:45

    @Ronny: Das Meme-Ding ist doch kein Argument was zu Lasten des Gefilmten gehen darf. Im Gegenteil, der Filmemacher hat hier grob fahrlässig gehandelt. Ich kann auch nicht im Hochsommer in nem furztrockenen Wald nen Lagerfeuer machen und mit den Schultern zucken, wenn anschließend drei Wochen lang der ganz Wald abfackelt!

  13. Ronny18. Januar 2013 at 00:50

    @Paule
    Also der Vergleich überzeugt mich jetzt wirklich genau gar nicht. -.-

  14. Daniel18. Januar 2013 at 01:39

    Es heisst sogar „Meanwhile in Germany of the Day“, was noch ein bisschen trauriger ist.

  15. Anonymous18. Januar 2013 at 03:39

    Also in San Francisco laeuft das Video voellig normal.

  16. Edwin Analog ist keine Pottsau mehr18. Januar 2013 at 04:33

    Mal ange.nom das das wirklich Hand hat und sogar Fuß: Warum sollte es ein „spezifisch ameirkanischer Rechtsfall“ sein, wenn ein mutmaßlich Deutscher einen definitiv Deutschen in Deutschland verklagt? Hat der Obamer da gesagt „Ja, nee, so nich, ihr kommt mal brav hier rüber, weil nämlich bei uns wird geklagt, ihr hübschen“ oder was???

  17. Gilly18. Januar 2013 at 11:05

    Die Darstellung ist so schon ewig. Einfach im YouTube-Player auf „Anmerkung deaktivieren“ klicken und schon sieht man wieder das ganze Video.

  18. Score20. Januar 2013 at 19:50

    Wer ist der Technoviking überhaupt,kennt jemand seinen Namen?

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