Art. 20 GG (4) | Nerdcoreblog @ twitter
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand […]“
Ich habe das in jüngeren Jahren öfter mal zitiert, wenn auch in einem anderem Kontext. Genau jetzt aber trifft es wieder meine Denke.