Böhmermann will es nicht auf dem gegen ihn gefällten Urteil im Fall Erdogan beruhen lassen und geht in die Berufung.
“Schertz [Böhmermanns Anwalt] erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei “offensichtlich fehlerhaft, ja absurd”. Das Gericht habe den aktuellen Gesamtkontext nicht berücksichtigt. Erdoğan schränke die Grundrechte in der Türkei systematisch ein und lasse Kritiker und Journalisten mit abenteuerlichen Begründungen ins Gefängnis sperren und betrachte sich selbst – zumindest in seinem eigenen Land – als über dem Recht stehend. “Das übersteigerte Ehrempfinden des türkischen Staatspräsidenten und sein widersprüchliches Verhältnis zur Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit dürfen ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden, wie der persönliche Humorgeschmack einzelner oder die Sachzwänge und strategischen Erwägungen politischer Akteure in Deutschland”, sagte Schertz.”
Ich will das von Böhmermann damals Gesagte nicht werten. Von mir aus kann man das lustig finden, oder auch nicht. Ich bin da eher leidenschaftslos. Aber: ich bin Fan davon, die Rechtsstaatlichkeit eines Rechtsstaates mit all seinen Mitteln zu prüfen. Von mir aus immer wieder. In diesem Fall die nächste Gerichtsinstanz. Vielleicht ist es hier auch besonders wichtig, um Erdogan an den Prozessen einer Rechtsstaatlichkeit teilhaben zu lassen. Auch wenn das bei uns irgendwie merkwürdige Züge annimmt.