Ein 43-jähriger Mann aus Rostock ist gestern aufs Polizeirevier Lichtenhagen gegangen und hat dort eine Betrugsanzeige gegen einen Grasdealer erstattet. Dieser hatte ihm anstatt Marihuana ein kleines Tütchen mit „Grünschnitt“ vermacht. Im Tausch gegen das vermeintliche Grün hatte der Kunde dem Dealer seine Smartwatch überlassen. Die ist jetzt weg. Gegen den Betrogenen wird wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Dumm gelaufen.
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Wenn es sich tatsächlich nur um Grünschnitt gehandelt hat – wo hat dann ein Verstoß gegen das BtmG stattgefunden?
vielleicht nach https://dejure.org/gesetze/BtMG/29.html §1 ABs. 1
Schon der erwerb ist eine straftat :)
Ja, aber es war ja nur Grünschnitt.
Wobei auch jemand verknackt wurde, welcher mehrfach die Niederländisch/ Deutsche Grenze mit einem pseudo 1kg Päckchen Kokain, passierte.
Soweit ich weiß, ist es auch strafber substanzen als vermeindliche Drogen zu handel welche eigentlich nicht unter das BtMG fallen, wenn ein konkrete verwechslungsgefahr besteht. Da die Bezahlung eine Smartwatch war wird es sich wohl auch nicht nur um ein, zwei Gramm handeln.
naja, immerhin – er gab auch schon mal schlimmere meldungen aus lichtenhagen ^^
Ein weiterer Schwachsinn, den man sich von vorne bis hinten sparen könnte, wenn man Gras endlich legalisieren würde…