(Foto: Marica Vitt • CC BY-SA 4.0)
Das OVG Münster lässt verlauten:
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Eilbeschluss vom heutigen Tag entschieden, dass die RWE Power den Hambacher Forst nicht roden darf, bis über die Klage des BUND gegen den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Braunkohletagebau Hambach entschieden ist. Im Übrigen darf die RWE Power im Tagebau Hambach weiter Braunkohle fördern, solange sie nicht die bewaldeten Flächen des Hambacher Forsts in Anspruch nimmt.
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