(Foto: David Hilowitz, CC BY 2.0)
Eine 36-jährige Frau aus Regensburg wollte ihrem rauschgiftsüchtigen Lebensgefährten, der im Gefängnis sitzt, ein paar Gramm Heroin zukommen lassen. Auf dem Postweg. Dabei ging sie zwar sehr “überlegt” vor, aber frankierte den Brief nicht ausreichend, wodurch die ganze Chose aufflog.
“Sie packte 4,16 Gramm Heroin in einen Umschlag und adressierte ihn an ihren Freund im Knast. Als Absender gab sie jedoch nicht sich selbst, sondern die Kanzlei der Verteidiger des Häftlings an und fälschte dazu sogar den Poststempel der Sozietät. Die „Verteidigerpost“, glaubte sie, würde nicht von den Justizbeamten kontrolliert werden. Allerdings passte die Regensburgerin beim Frankieren des Briefes nicht auf. Da sie Marken mit einem zu geringen Porto aufklebte, ging die Sendung an den Absender zurück und landete im Posteingang der Regensburger Anwaltskanzlei.”