Edeka Heymer in Chemnitz hat sich vor geraumer Zeit dazu entschlossen, seinen Kunden nicht mehr die BILD als Tageszeitung anzubieten. Gut so, sollten sich andere Händler ein Beispiel dran nehmen. Allerdings hat diese Angelegenheit nun Konsequenzen für den Laden. Diese allerdings werden recht locker genommen.
(via BILD Blog)
Das klingt wie ein Fall fürs Kartellamt
Bild kündigen.
Absage kassieren.
Gekonnt kontern.
So sieht eine Social-Media-PR-Double-Punch-Kombo aus!
Ich frage mich da schon länger, ob das überhaupt legal ist. Scheint ja wirklich so zu sein – von wegen: Der Grossist muss beliefern, aber der Händler muss dann nehmen, was der Grossist liefert. Erscheint mir auch ein wenig daneben auf den ersten Blick, andererseits wurde diese Regelung wohl mal eingeführt, damit die Einzelhändler eben nicht nur Rosinen picken (und eben nur die BILD verkaufen), sondern auch Zeitungen mit kleineren Auflagen im Angebot haben. Nur wer da was wie genau zusammen stellt (es hat ja nicht jeder Händler Platz für alles)…
Aber irgendwie mal wieder typisch: Da nimmt man eine Regelung, die kleine Verlage und deren Erzeugnisse schützen soll und verwendet sie, um den Verkauf ausgerechnet der (noch?) auflagenstärksten „Zeitung“ zu erzwingen….
Schöne Sache! Eigentlich ist es zwar Aufgabe von Kunden, solch einen Schund wie die BILD zu boykottieren aber wenn sich die Kunden nicht selber schützen, macht es eben der Händler. Sauber :D
Ich möchte generell nicht, dass Ladeninhaber oder Handelsriesen so konkret über ihr Zeitungssortiment entscheiden können. Das wäre (hier im Osten) Beispielsweise ruckzuck das Ende für die TAZ als Verkaufszeitung. Wer Vielfalt will, muss auch die Bild ertragen können.
Für „Bild“- Kunden sicher ein erschreckendes Eingeständnis der Ignoranz. Für Sportinteressierte eine Absage auf kurze Info`s. Der Verkäuferin empfehle ich „Das Magazin“ in kleinem Umfang mal anzubieten. Wird sich heraustellen, was Kunden/innen wünschen.
Dass die aktuelle Gesetzeslage da gegen EU-Recht verstößt, dürfte auf der Hand liegen – müsste halt nur mal jemand gegen den Unsinn klagen.
Hier gibts ne schöne Einordnung/rechtliche Einschätzung und Verbesserungsvorschläge vom Einzelhandelsverband:
http://www.einzelhandel.de/index.php/themeninhalte/recht/item/download/6377_645f5647602b49a13a21b8fbbd2122a0
Es ist gemäß eu-recht nicht mehr rechtens sogenannte Gebietsklauseln einzubringen
Springer ist besonders hartnäckig, wenn es um die Verbreitung seiner Produkte geht. In unserem Haus wurde beispielsweise die über mehrere Wochen andauernde ungewollte, kostenlose Zustellung einer Springer-Zeitung trotz mehrerer schriftlicher Aufforderungen zur Unterlassung erst nach einem Anwaltsschreiben eingestellt.
Auch in Berlins öffentlichem Nahverkehr kann man sich der Springer-Propaganda nicht mehr entziehen: Das „Berliner Fenster“ informiert auf den Displays in den U-Bahnen wahlweise mit Nachrichten der B.Z. (Springer) oder N24 (ebenfalls Springer).
PS: Dass von allen Nachrichtenportalen bisher ausschließlich „Russia Today“ über den Fall Edeka Heymer berichtet, lässt ebenfalls tief blicken. Unsere Einheizmedien sind eben auch Einheitsmedien: In einer Medienlandschaft, in der die Redakteure ohne moralische Bedenken zwischen „BILD“ und „Spiegel“ hin und her wechseln, pisst man sich halt nicht mehr gegenseitig ans Bein.
das sind die üblichen sitten im zeitungsvertriebs-gewerbe. welchem verlag gehört denn der mitteldeutsche zeitungsvertrieb?
Das mit dem Gebietsrecht sollte eigentlich zum Wiedergänger für den Mitteldeutschen Pressevertrieb werden. Denn wenn dieser auf sein Gebietsrecht besteht, setzt er sich auch einem Kontrahierungszwang aus. In sofern würde ich entweder auf Belieferung oder (und) Schadensersatz klagen. Andererseits wir haben die Zeitungen wieder aus dem Sortiment genommen. Zu wenig Umsatz bei zu großer Fläche.
[…] nimmt Bild aus dem Programm https://www.kraftfuttermischwerk.de/bl… […]