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Die Bundesregierung verschärft das Asylrecht

Die deutsche Bundesregierung hat heute eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Just zu einer Zeit, in der weltweit so viele Menschen auf der Flucht vor Krieg und Hunger sind, wie seit dem zweiten Weltkrieg nicht mehr. Insgesamt sind laut der UNO 50 Millionen Menschen auf der Flucht.

Unter dem Deckmantel christlich-sozialer Werte werden Flüchtlinge so zu Verbrechern gemacht, die eigentlich nichts weiter als eine für sie sichere Bleibe suchen und im Zweifelsfall, nachdem sie in Deutschland angekommen sind, interniert werden können. Deutschland 2015.

So bekommen die Behörden mehr Möglichkeiten als bisher, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen. Zur Abwicklung von Abschiebungen wird zudem ein neues „Ausreisegewahrsam“ eingeführt. Wenn eine Abschiebung anberaumt ist, der Betroffene aber im Verdacht steht, dass er sich dem entziehen will, kann er bis zu vier Tage lang in Gewahrsam kommen.

Es könne nicht richtig sein, dass Ausreisepflichtige dauerhaft im Land bleiben, erklärte de Maizière. „Da macht sich der Rechtsstaat lächerlich.“ Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl bemängelte: „Haft ist eine völlig unangemessene Maßnahme gegenüber Schutzsuchenden – denn Flucht ist kein Verbrechen.“

Ohnehin ist es für Flüchtende aus Kriegsgebieten fast unmöglich, auf offiziellem und somit legalem Wege nach Deutschland einzureisen.

Gemäß des Dublin-Abkommens dürfen sich Schutzsuchende lediglich in jenem europäischen Land um Asyl bewerben, das sie zuerst betreten. Wer trotzdem nach Deutschland weiterflieht, soll, nach dem Willen der Bundesregierung, unmittelbar nach der Einreise interniert werden können.

Als Haftgründe gelten laut Gesetzesvorhaben:

  • falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden,
  • ein fehlender Pass,
  • Geldzahlungen an Schlepper
  • oder die Umgehung von Grenzkontrollen bei der Einreise.

Kurz: alle unvermeidlichen Begleiterscheinungen der Flucht. Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte: „Faktisch erfüllt jeder Asylsuchende, der auf dem Landweg in das Bundesgebiet einreist, diesen Haftgrund.“

3 Kommentare

  1. Matze3. Juli 2015 at 18:16

    Also ich bin jetzt kein Experte, aber in wiefern sind „falsche oder unvollständige Angaben gegenüber den Behörden“ oder „ein fehlender Pass“ „unvermeidliche Begleiterscheinungen der Flucht“? Das erschließt sich mir nicht auf Anhieb.

  2. Harry4. Juli 2015 at 13:29

    Matze,

    Steht mehr oder weniger darunter. Wenn du über den Landweg in die BRD flüchtest musst du: Grenzkontrollen umgehen, oft Schlepper bezahlen, den Pass verliert man bei so einer Flucht recht leicht (ist dann doch etwas ruppiger als ein Abenteuerurlaub) oder man schmeißt ihn weg, weil man ohne einen Pass nicht so einfach wieder abgeschoben werden kann (weil die Behörden nicht wissen wohin). Selbiges gilt für Falschangaben bei den Behörden.
    Die Leute haben gute Gründe Behörden nicht zu vertrauen. Auch das ist leider eine Begleiterscheinung von Flucht.

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