Wer es nicht mitbekommen hat: Wikipedia hat gerade einen kleinen Copyright-Streit am Hacken. Es geht dabei um das nicht ganz unbekannte Selfie, welches ein Makake im Jahr 2011 von sich selber machte. Allerdings mit der Kamera des englischen Natur-Fotografens David Slater. Und es war nicht nur eins, der Primat schoss hunderte Bilder von sich.
British nature photographer David Slater was in Indonesia in 2011 attempting to get the perfect image of a crested black macaque when one of the animals came up to investigate his equipment, hijacked a camera and took hundreds of selfies.
Slater will nun, dass die Bilder des Affens von der Wikipedia verschwinden und beruft sich dafür auf das Urheberrecht. Es geht natürlich, wie so oft, um Geld. Wikipedia hat die Fotos bei sich unter Public Domain eingestellt (“This file is in the public domain, because as the work of a non-human animal, it has no human author in whom copyright is vested.” ) und argumentiert nun, dass Slater die Fotos ja gar nicht selber gemacht und deshalb auch nicht der Urheber der Fotos sein könnte – schließlich hat der Affe sich fotografiert. Haha! Schöner Spin, der mich schonmal Popcorn holen lässt.
Währenddessen taucht bei Wikipedia eine Kategorie auf, die sich einzig der Selbstbildnissen von Tieren widmet. Keine Ahnung, ob es diese schon länger gibt, oder die bezüglich dessen jetzt erst aufgenommen wurde, aber in dem Kontext finde ich das schon sehr, sehr amüsant.
(via Mathias Schindler)
Die Seite gibt’s laut Versionshistorie seit 11.07.2011.
Slater sagte selbst im Interview in etwa, dass er von 100.000 Fotos eins zu Geld machen kann und dies war so eins. Sachen haben halt immer mindestens 2 Ansichten. Irgendwo versteh ich Ihn.
schländerman,
Nun ja, nur hat er diese Fotos nicht gemacht. ;)
Ronny,
Irgendwo richtig, aber ohne Ihn hätte es das auch nicht gegeben.
schländerman,
Ohne den Makaken eben auch nicht. Und der gibt keinen Fick aufs Copyright. ;) Spannende Kiste.
Wenn ich also bilder mit “selbstauslöser” mache oder per Lichtschranke etc.. Dann macht Wer die Bilder?
Ansich macht in einer modernen Kamera auch garnicht mehr der Benutzer das Bild, sondern man sagt der Kamera stell alles ein und wenns passt dann mache ein Bild oder 100, was ist mit der “lächelerkennung”, Oder Wenn ich Dich «BEAUFTRAGE» ein Bild zu machen… Wer hat da wohl die Rechte
@Jack natürlich der Kamerahersteller, wer sonst?
@Jack: Zumindest im deutschen Urheberrecht kommt es primär auf die Gestaltung an, nicht um den technischen Vorgang. Wenn du also per Selbstauslöser fotografiert, macht natürlich die Kamera technisch gesehen das Foto quasi automatisch. Du bist aber zuvor durch Auswahl des Bildausschnitts und ggf. der Positionierung der fotografierten Personen gestalterisch tätig geworden. Damit liegt das Urheberrecht zweifellos bei dir.
Beim Foto des Affen hat aber der Affe offensichtlich alle gestalterischen Tätigkeiten übernommen. Der menschliche Fotograf hat das Foto lediglich technisch möglich gemacht (und nimmt damit keine vom Wesen her andere Rolle ein als z.B. der Hersteller der Kamera). In Deutschland wäre der Ausgang des Prozesses aus meiner Sicht daher ziemlich klar. Wie es in GB oder den USA aussieht, kann ich nicht beurteilen.
Beauftragen ist tatsächlich spannend, weil streng genommen da tatsächlich der Beauftragte das Urheberrecht hat. Üblicherweise wird dabei aber in der Rechtsprechung von einer stillschweigenden Übertragung der Nutzungsrechte ausgegangen (“konkludente Handlung”).
In deinem Screenshot fehlt das sympatische Selfie vom Otter ;)
Jan,
Jan,
das Foto wurde aber bearbeitet, also wurde der Ausschnitt und Orientierung doch vom Fotographen gewählt..
Und wenn ich dann Spherische (360°) Lichtfeld Aufnahmen mache, dann sind alle Rechte weg? (Lichtfeld ermöglicht den Fokus nachträglich zu wählen)
Jack, dann würde es sich um eine Bearbeitung eines urheberrechtsfreien Werkes handeln. Ein eigenes Urheberrecht des Bearbeiters kommt in diesem Fall aber nur in Frage, wenn die Bearbeitung selbst wieder Schöpfungshöhe hätte und sich die Bearbeitung vom Original deutlich unterscheidet. Wenn lediglich der Bildausschnitt, Farbbalance und ähnliches angepasst wurde, begründet dies sicherlich keinen eigenen Urheberrechtsanspruch (zumindest in D).
Die nachträgliche Wahl des Fokus würde ich ähnlich einschätzen, weil die Wahl des Kamerastandorts, des Motivs, die Beleuchtung etc. ja immer noch beim Fotografen liegt. Außerdem müsste ja die Originalaufnahme urheberrechtsfrei sein, sonst darf man das Werk sowieso nicht ohne Genehmigung des (ersten) Urhebers bearbeiten. Das ist dann schon eine eher seltene Konstellation. Wenn du als Mensch also eine Lichtfeldaufnahme machst, hast du daran erst mal alle Rechte und es darf da eh keiner ohne deine Genehmigung irgendwas mit machen.
Die einzig wichtige Frage ist wohl die, ob ein Bild bearbeitet wurde. wenn ja, ist derjenige Eigentümer und besitzt die Rechte. Hahaha… eben wenn er auch die Daten oder Negative hat.
Interessanterweise haben die Schlaumeier von facebook automatisch alle Rechte auf die Bilder, die bei Ihrem Dienst gepostet werden. so steht es im Kleingedruckten, soweit ich weiss. =^>
aus einem nachbarland,
Na, der Hersteller des Selbstauslösers, dessen aktive Handlung zum Ablichten des Fotos führt. Die Willensbekundung ist im Algorithmus festlegt. Ein Kontakt wird geschlossen, eine Bewegungserkennug triggert, usw.