Redtube hatte angekündigt, sich mit ihren Möglichkeiten gegen die Abmahnerei von The Archive AG, vertreten durch die Kanzlei C+U, zur Wehr zu setzen und haben jetzt am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die Urmann und Kollegen den Versand weiterer Abmahnungen
untersagt. Desweiteren geht das LG Hamburg wohl davon aus, dass Streaming eben keine Urheberrechtsverletzung darstelle.
Damit dürfte Urmanns Blase jetzt endgültig platzen und er muss sich nach einer anderen Art der Geschenkefinanzierung umsehen. Sicher aber wird ihm da was einfallen. Schade finde ich ja, dass man von dem doch sehr selbstbewussten Kämpfer für das Urheberrecht seit Tagen nichts mehr zu hören bekommt. Mich würde ja schon mal interessieren, wie er die Sache jetzt so sieht.
DU KANNST SCHON ABMAHNEN, ABER DANN BISTE HALT KACKE…
Ja, gut so!
natürlich sind mir Pornoseiten gänzlich unbekannt, habe das Problem blos in Hinblick auf die Konsequenzen für übrige Streamingangebote verfolgt :) und da muss man sich fragen wo das hinführen soll.
Mit der Digitalisierung des Fernsehens kriegt man als nächstes noch Abmahnungen fürs Fernsehen oder was?!
[…] die Netzgemeinde zunächst aufgeatmet hatte, weil das LG Köln seine eigene Einschätzung in Frage stellte, das ganz Verfahren vermutlich […]
›Damit dürfte Urmanns Blase jetzt endgültig platzen und er muss sich nach einer anderen Art der Geschenkefinanzierung umsehen.‹
Von wegen ›Geschenke‹! Dürfte sich eher um Urlaub, Häuser oder Playboy-Häschen drehen. Doch ich merke gerade: Ja, Du hast recht, findet man alles auch unter der von Dir benannten Rubrik… ;)