27. Januar 2009 um 12:48 Uhr von Ronny Hoffnung für Hartz-IV-Kinder: Der Regelsatz für Kinder bis 14 Jahre ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) verfassungswidrig. teilen teilen Ähnliche Beiträge Veröffentlicht in Nur mal so Vorheriger Beitrag Soehngenetic – Wall King SL Nächster Beitrag Weiter » -->