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In Bochum werden NPD-Plakate verschönert

(Foto: Daniel Nikolaus, via A&P)

13 Kommentare

  1. Peter23. Mai 2014 at 18:34

    Anzeige wegen Sachbeschädigung folgt

  2. Ingo23. Mai 2014 at 20:05

    Was soll daran sachbeschädigung sein?! Da setzt sich halt wer gegen Umweltverschmutzung ein. Super Sache! Mehr davon!!!!

  3. Markus23. Mai 2014 at 21:40

    In der Sache eine absolut korrekte Aktion, aber leider ändert es nichts an der Tatsache, dass es formaljuristisch Sachbeschädigung bleibt – zumindest wenn die braunen Schergen die Plakatierung beim örtlichen Ordnungsamt beantragt haben und es (vermutlich irrtümlich, aber leider auch dies kaum anfechtbar) sogar genehmigt wurde. Von beidem ist übrigens auszugehen, da werden die Braunen sich gewiß keine Blöße geben und die Spielregeln vor Wahlen sind auch denen bekannt. Leider muss auch hier „gleiches Recht für alle“ gelten, d.h. wenn die eine zur Wahl zugelassene Partei Plakate aufhängen darf und diese gewissermaßen geschützt sind, darf dieses Recht einer anderen zugelassenen Partei nicht verweigert werden. Bleibt also nur die Frage, welcher Depp die NPD zugelassen hat.

    Man kann nur hoffen, dass die Ordnungshüter ein gesundes Augenmaß aufweisen, wenn die Deppen sich wirklich beschweren sollten.

  4. Ronny23. Mai 2014 at 21:46

    Markus,
    Ich bin da auch für „gleiches Recht für alle“ und habe kein Problem damit, wenn die Plakate ausnahmslos aller Parteien eine derartige Bearbeitung bekommen würden. Letztendlich belästigen diese mich von mal zu mal mehr und mich fragt keiner, ob ich die am Mast vor meinem Fenster haben möchte. Möchte ich nämlich nicht. „Formaljuristisch“ hin oder her. Es gibt nämlich keinerlei Mehrwert dieser nichts aussagenden Plakate. Für niemanden.

  5. benho23. Mai 2014 at 23:24

    „Die beste Regierung ist die, welche gar nicht regiert. …
    Aber die meisten Regierungen sind immer – und alle manchmal – unnütz.“

  6. Markus24. Mai 2014 at 10:18

    Deine Mutter,

    (und auch an Daniel) ich bin mir gar nicht sicher, ob Peters Kommentar aus verbendeter Ideologie oder aus gesunder Realität heraus entstanden sind. Leider sind ja gerade die, die selbst die Demokratie mit Füßen treten, immer gern an vorderster Front, wenn es darum geht, die ihnen selbst zustehenden demokratischen Rechte in Anspruch zu nehmen. Insofern ist es gar nicht so undenkbar, dass das Pack dagegen den Aufstand proben kann. Das kann übrigens so weit gehen, dass in den betroffenen Wahlkreisen das Wahlergebnis vom Gericht kassiert werden müsste, weil eine unbedeutende Splittergruppe nicht wie alle Parteien in gleicher Weise für sich werben durfte, sondern aktiv dran gehindert wurde. Ist krank, ist aber leider so, ähnliche Fälle gab es bereits.

  7. Harry24. Mai 2014 at 14:16

    Markus,

    Gleiches Recht für Alle bedeutet für mich in dem Zusammenahng, dass sie rein rechtlich ihre Plakate aufhängen dürfen. Nicht, dass ich entweder alle oder gar keine Plakate abreißen müsste.

    Letztlich muss man als Bürger eben abwägen ob einen etwas so sehrt stört, das man riskiert die entsprechende Strafe zu kassieren. Ich seh im Verschönern oder abreißen von Nazi-Plakaten nichts verwerfliches. Auch wenn es rechtlich sicherlich verboten ist.

  8. HolladieWaldfee25. Mai 2014 at 10:22

    „Formaljuristisch“ vielleicht korrekt. Die Tat ist zudem ein Antragsdelikt – insofern ist auch Peters Anzeige zur Verfolgung notwendig. Leider leider kommt jedoch bei den Ujs -Aktenzeichen (gegen Unbekannt) meist nie sonderlich viel raus. Insofern bitte.

  9. Katinca25. Mai 2014 at 14:17

    …..meene heimatstadt ♥♥♥

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