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Die Antwort des Auswärtigen Amts auf den Gesuch einer Einreisegenehmigung für Hamburg und die Antwort auf die Antwort

Ich meinte ja, ich würde sehr gerne das etwaige Antwortschreiben auf diese Mail lesen wollen und siehe da, das Auswärtige Amt hat tatsächlich geantwortet. Also nicht so ganz, denn sie haben das Antworten an das Bundesministerium des Inneren weitergereicht und dieses nimmt das Anliegen des Bürgers nicht sonderlich ernst.

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Das will besagter Bürger allerdings nicht so ohne weiteres hinnehmen und antwortet wie folgt an das BMI. Und diese Antwort sitzt.

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(Danke, Michael!)

29 Kommentare

  1. Um, yeah...8. Januar 2014 at 09:01

    *Auswärtige Amt. So von wegen auswärts.

  2. jens hohmann8. Januar 2014 at 09:30

    Da hat der gute Herr Toben doch durchaus den Scharmanz Koffer ausgepackt und Humor bewiesen.

  3. ExWuschel8. Januar 2014 at 12:15

    Wäre schön, wenn auch der Name des BMI-Mitarbeiters anonymisiert worden wäre :-) sehr charmanter Schriftwechsel jedenfalls!

  4. Fabian D.8. Januar 2014 at 12:32

    Als wenn eine deutsche Behörde um 21:48 noch E-Mails beantworten würde…

  5. Sylli8. Januar 2014 at 13:04

    21:48 Uhr war auch nicht die Behörde, die geantwortet hat. Die wird wohl eher am nächsten Morgen wieder reagiert haben – wenn überhaupt.

    Fabian D.:
    Als wenn eine deutsche Behörde um 21:48 noch E-Mails beantworten würde…

  6. Tina H.8. Januar 2014 at 15:11

    Die Antwort kommt aus dem Innenministerium. Das Auswärtige Amt hätte mit sowas tatsächlich nichts zu tun. Wenn ablästern, dann doch bitte richtig…

  7. Ronny8. Januar 2014 at 15:14

    Tina H.,
    Steht genau deshalb auch genau so in dem Text. Wenn schon klugscheißen, dann doch bitte nicht nur die Überschriften lesen. Dann blamiert man sich auch nicht so dabei. ;)

  8. Tina H.8. Januar 2014 at 15:18

    Ach stimmt ja, ich vergaß, dass man bei Berichterstattung auf BILD-Nivau erstmal mit einer falschen „catchy“ Schlagzeile arbeitet…

  9. Ronny8. Januar 2014 at 15:36

    Tina H.,
    *rofl*

    Wie ein BILD-Leser nur die Überschriften lesen und sich dann völlig überzogen über den Inhalt echauffieren, den zu lesen man zu faul war, weil man das von der BILD ja gewöhnt ist. You made my day! :D

  10. ronny28. Januar 2014 at 17:03

    Lieber Ronny,

    Du hast wohl ein paar zu viele aufklaerungsseiten über grundrechte und so gesehen oder dich wohl mal in eine erstsemesterjuravorlesung gehockt. Anderenfalls duerften die fehler deiner (nicht so cleveren wie du zu denken scheinst) anfrage doch auf der hand liegen:

    1. Weder das bmi noch das aa haben irgendwas zu tun mit der hamburgerischen polizei. In der brd herrscht das prinzip der trennung zwischen bundeslaendern und land (auch foederalismus genannt). Das bmi hat daher keine handhabe hinsichtlich der anwendung des (hanburgerischen!) Polizeigesetzes durch die landes(sic)polizei.

    2. Die „rechtstaatlich verbuergten freiheitsrechte“ klingen natürlich erstmal klasse. Richtig ist aber, dass die freiheitsrechte I’m wege der praktischen konkordanz auch ausgelegt und teilweise zu begrenzen sind. Freiheitsrechte gelten nicht grenzenlos, sondern sind an schranken gebunden (die wiederum schranken-schranken unterliegen). Solche schranken stellt auch das polizeigesetz dar. I’m einzelfall ist daher.eine einschraenkung sehr wohl möglich.

    3. Es geht nicht um stadtstaatliche willkuer, sondern (wenn ueberhaupt) um landesstaatliche. Das hamburgerishce polizeigesetz entspricht einem landesgesetz, nicht einer städtischen satzung.

    4. Abgesehen davon, dass die ganze aktion ziemlich ernst ist und ich es sehr schade finde, dass meine steuergeldern von idioten wie dir verplempert werden, weil sich mit so einer anfrage gleich zwei ministerien und deren buergerbedienstete beschaeftigen müssen, waere doch der richtige antrag ein solcher auf gewarung von immunitaet gewesen. Wobei mir noch immer nicht klar ist, was eine einreisegenehmigung mit der bewegungsfreiheit zu tun hat. Auch bei unseren ostfreunden hat die einreisegenehmigung ja kaum die grundrechte in kraft gesetzt.

  11. Anonymous8. Januar 2014 at 17:05

    Halten wir also fest: das Innenministerium warnt Hamburg-Reisende vor einem „möglicherweise garstigen Schicksal“.

  12. Ronny8. Januar 2014 at 17:08

    ronny2,
    Es ist immer wieder erstaunlich, dass jene, die am lautesten brüllen, offenbar zu dämlich dazu sind, auch zu lesen, was genau da in dem Text steht. Denn da steht gar nicht, dass dieser Brief von mir geschrieben wurde. Im Gegenteil, da sind 3-4 Links zu dem eigentlichen Urheber drin. ¯\_(ツ)_/¯

    Aber das wäre ja auch ganz schön viel verlangt, zu erwarten, dass die größten Klugscheißer zwei Absätze lesen würden, bevor sie in den Raum brüllen. Ja, das wäre es wohl. Und da finde ich es sehr schade, dass Trottel, die dazu nicht in der Lage sind, deshalb meine Zeit verplempern.

  13. ExWuschel8. Januar 2014 at 17:13

    ronny2,

    Aus welchem spaßbefreiten Loch bist du denn gekrochen, dass du die Satire hier nicht erkennst? Betrachte die Arbeitszeitminuten der beteiligten Ministerien einfach als Kunstförderung. Oder freu dich, dass die Praktikant*innen, die diese Mails schreiben, auch mal was zum Schmunzeln bekommen haben, das passiert ihnen nicht so oft. Und dann: Einatmen. Ausatmen. An was Schönes denken.

  14. Optimist8. Januar 2014 at 17:46

    Liebe Foristen,

    auch wenn hier einige meinen, dass das ein Spaß sei, ist dem definitiv nicht so. Natürlich ist es etwas seltsam im eigenen Land nach einer Einreisegenehmigung zu fragen und natürlich sollten Ministerien und deren Mitarbeiter nicht als Komiker zu betrachten sein; ich frage mich jedoch, wie dann diese „Gefahrengebiete“ mit Untergrabung der Bürgerrechte zustande kommen.
    Die Anfrage an die Ämter ist somit durchaus berechtigt und als NICHT komisch zu betrachten.
    Oder wollt ihr mitten auf der Straße rausgegriffen werden, durchsucht werden und möglicherweise auch noch eine Durchsuchung des Intimbereichs über euch ergehen lassen, weil ihr „komisch ausseht / lauft / gekleidet seid / Verhalten an den Tag legt“ usw. usf.
    Ich empfinde die Willkür unserer Exekutivorgane hinterfragenswert und die Anfrage aus den genannten Gründen als berechtigt und keinesfalls als „misslungene Komik“.

  15. Mario8. Januar 2014 at 17:56

    Schoene Antwort von den Ministerien. Schade dass man die Kosten nicht auf den Fragesteller umlegen kann

  16. Erik8. Januar 2014 at 18:59

    Mario,

    Wieso, er hat die Leute ohnehin mit seinen Steuern bezahlt. Da sind kostenlose Anfragen schon angebracht.

    Grueße
    Erik

  17. tutenbläser8. Januar 2014 at 19:11

    „(erbaulich)“, „möglicherweise garstiges schicksal“ … WTF??? also ich versteh das wie folgt: wir haben herzlich über ihre anfrage gelacht und es interessiert uns nicht die bohne ob sie dort elendig vor die hunde gehen – BLEIB DRAN, mal schauen was der deutsche amtsschimmel noch so raushaut

  18. […] hat das Auswertige Amt ein Einreisegenehmigungsverfahren beschlossen. Ab sofort erhalten Sie nach Anfrage ein Einreiseantragsformular, das sie schon vor oder bei ihrer Urlaubsplanung ausgefüllt einreichen […]

  19. N218. Januar 2014 at 19:25

    Schade, der Verweis auf die Huffington Post hat den Autor leider verraten.

  20. […] hat das Auswärtige Amt ein Einreisegenehmigungsverfahren beschlossen. Ab sofort erhalten Sie nach Anfrage ein Einreiseantragsformular, das sie schon vor oder bei ihrer Urlaubsplanung ausgefüllt einreichen […]

  21. dot tilde dot8. Januar 2014 at 19:35

    ich frage mich, wie das ministerium für inneres und erbauliche lektüre wohl die anfrage eines ausländers beantworten werden würde. ob die in so einem fall wohl überhaupt zuständig wären?

    .~.

  22. Fäkalminister8. Januar 2014 at 20:39

    N21,

    wieso? hat die Huffington Podt nur einen einzigen Leser?

  23. tutenbläser9. Januar 2014 at 09:29

    „Ich möchte mich ausdrücklich für die nicht sachgemäße Bearbeitung Ihrer Zuschrift entschuldigen.“ steht in der letzten Antwort … was für ein Kasperle-Verein

    Würde mich interessieren was für eine Position der Herr Jens Toben innehat und ob der des öfteren so ne Scherzkeks-Antworten für das BMI verfasst.

  24. Seegal Galguntijak10. Januar 2014 at 07:05

    Gibt es schon eine Antwort auf die Antwort auf die Antwort?

  25. Wochenrückblick 2/2014 | Tarphos19. Januar 2014 at 22:50

    […] Das Gefahrengebiet in Hamburg wurde jetzt ja wieder aufgehoben. Aber letzte Woche, als das noch aktuell war, las ich von jemandem, der die interessante Idee hatte, das Auswärtige Amt anzuschreiben und nach Sicherheitsinformationen zur Einreise nach Hamburg zu fragen. Das Auswärtige Amt leitete die Anfrage an das Bundesministerium des Inneren weiter, das dann zwar antwortete, aber die Anfrage leider nicht ernst nahm. Daraufhin antwortete der besorgte Hamburgreisende sehr passend. […]

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