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Bis zu 40 € pro Bild erhalten – Bilderdiebstahl online melden

Ich rede bzw. vermute ja gerne Geschäftsmodelle und auch Methode bei der Abmahnpraxis einiger Leute, die um Geld einzunehmen, Kanzleien beauftragen, die dann unter der Fahne „Zum Schutze des geistigen Eigentums“ horrende Summen einzutreiben versuchen. Natürlich gibt es nicht nur solche Rechteinhaber und Kanzleien. Nur jene, die sich von denen gütlich einigen, tauchen eben nicht ganz so häufig im Netz auch, über die redet man wenig.

Aber es gibt eben ganz klar jene, die das Abmahnen als Geldquelle erkannt haben und als solche offenbar auch zu nutzen versuchen. www.bilderdiebstahl.de scheint das auf einfachstem Wege umsetzen zu wollen. Als Inhaber von Bildrechten kann man sich dort anmelden, Verstöße melden und die Herren von Bilderdiebstahl ziehen dann los und setzen diese Rechte durch. Dafür zahlen sie dem Rechteinhaber ganze 40,00 € pro Bild, nachdem er seine Schadenersatzansprüche daran an Bilderdiebstahl abgetreten hat. Für jeden weiteren Verstoß mit einem weiteren Bild, zahlt Bilderdiebstahl noch mal 10,00 €. Abgerechnet wird praktischerweise monatlich. Alles ganz einfach, bequem und risikofrei – wie eine Bestellung bei Amazon.

Als Gegenleistung zahlen wir Ihnen pro Gegner 40 € für das erste unrechtmäßig verwendete Foto und weitere 10 € für jedes weitere. Die Zahlung erfolgt am Ende des Monats, in dem zwischen uns der entsprechende Vertrag geschlossen wurde, auf Ihr Konto.

Wie genau die dann die Ansprüche durchsetzen wollen kann nur vermutet werden. Vielleicht beauftragen sie einen Anwalt, der natürlich auch ordentlich Geld kostet, denn so ein Schadensersatz muss ja auch von irgendwem gefordert werden. Und natürlich ist auch der Schadensersatz ein Kostenfaktor, der, so denn er bezahlt wird, in die Kassen von Bilderdiebstahl geht. Der Rechteinhaber bekommt dann dafür demnach seine 40,00 €, der Rest geht offenbar in die Kasse der sich selbst ernannten Urheberschützer. Zumindest lesen sich die Informationen, die die Seite vor einer Registrierung hergeben, genau so.

Wir gehen sodann im eigenen Namen und aus eigenem (abgetretenen) Recht gegen den Bilderdieb vor. Wir machen in unserem eigenen Namen Unterlassungsansprüche geltend und verlangen die Zahlung von Schadensersatz.

Laut Impressum ist dafür der Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet verantwortlich, über den das Netz sonst so gar nichts zu wissen scheint. Ein Schelm also, der denkt, da würden wieder mal welche versuchen, sich unter dem Vorwand das Urheberrecht schützen zu wollen, die Taschen vollzustopfen.

Eine ähnliche Idee hatten ja schon viele, das aber so umzusetzen ist schon mehr als schmierig und stimmt schwer nachdenklich.

Ich hoffe ja immer, dass das alles nur Satire ist.

(via FB)

12 Kommentare

  1. fALk3. Januar 2013 at 22:04

    Ganz viele Bilder (grashalme photographieren o.ä.) auf verschiedensten Plattformen unter falschen echtklingeden Namen hochladen dann dort auf der Seite seine „Rechte“ daran anmelden = Profit? Wenn das dann 100-200 Leute machen ist die Seite ganz schnell wieder verschwunden – sollte es doch ernstgemeint sein.

  2. H. Dellbrück3. Januar 2013 at 22:09

    Irgendwie erscheint mir die Summe nicht allzu hoch, wenn man bedenkt, was für Unsummen diese Abmahnkanzleien immer verlangen.
    Außerem: Wenn ich die Bildrechte an die abtrete, mahnen die mich dann nicht als erstes dafür ab, dass ich eigene Bilder verwende? Klingt in jedem Fall nach ’ner Methode doofe auszunehmen.

  3. Phil3. Januar 2013 at 22:27

    Har Har..sieh sich mal einer deren Twitter Account an..^^

  4. jens3. Januar 2013 at 22:35

    Phil :
    Har Har..sieh sich mal einer deren Twitter Account an..^^

    harhar gleich mal als Spam gemeldet. ^^

  5. max mustermann3. Januar 2013 at 23:11

    Meine Frage an euch von Kraftfuttertischfeuerwerk – da Ihr ja heute einen solchen Abmahnbrief erhalten habt, zahlt ihr das eigentlich oder streitet Ihr euch mit diesen Siggis rum?

  6. max mustermann3. Januar 2013 at 23:18

    also in revision?

  7. Dieder1. März 2013 at 20:57

    Also ich habe den service in anspruch genommen. 40 euro ohne aufwand sind besser als viel aufwand für nichts. der bilderdieb hat sich auf keine einigung eingelassen und wurde frech…

  8. wir sind dran13. April 2014 at 19:03

    Ich wäre vorsichtig bei dieser Seite. Der Schaden der bei einer Abtretung entstanden ist kann hier klar mit 40 Euro beziffert werden. Ergo berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert.
    Hier ist klar zu erkennen mit welchen Mitteln hier gearbeitet wird. der Verband hat keine offizielle Legitimation noch sonst irgendwas. Verband klingt halt nur gut.
    Mit diesem Geschäftsmodell werden Gewinne und Umsatz generiert siehe auch UmsatzsteuerID. Abmahnungen als Geschäftsmodell sind illegal und werden verfolgt, das trifft dann alle Beteiligten. Dieses ist auch der Grund warum es von diesen Seiten nicht all zu viele gibt oder besser gab. Als Fotograf und Unternehmer sollte man in irgendeiner Innung oder der Gleichen sein. Hier hat man dann auch einen Rechtsschutz für diese Dinge. Schließlich will man seinen Schaden ersetzt bekommen und nicht die 40 Euro. Folgen sind übrigens unabsehbar bei einer Rechteabtretung. Die Firma kann die Rechte weiter verkaufen und oder pleite gehen und dann ist letzten Endes auch der Fotograf nicht mehr im Recht.

  9. Oki4. Dezember 2015 at 13:23

    Die Seite ist übrigens immer noch Online. Und ja die Kanzlei Schröder verschickt immer noch Briefe. Es ist immer die gleiche Kanzlei und der Weg/Schema auch.

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