Ein 21-jähriger Flüchtling aus Syrien will gerne seine Frau nach Deutschland „nachholen“, die gerade irgendwo im Libanon festhängt. Das ist ihnen laut aktueller Gesetzeslage erlaubt und nennt sich „Familienzusammenführung“.
Internet gibt es dort im Libanon nicht – die beiden telefonieren alle 14 Tage. Wenn das Leben und die Umstände es gerade gut mit ihnen meinen.
Diese „Familienzusammenführung“ kann man beantragen und mit etwas Glück und Geduld, geht dass dann seinen deutsch-bürokratischen Gang. Um das zu beantragen allerdings benötigt man schon Sprachkenntnisse, die zu erlernen einem nach 18 Monaten Aufenthalt kaum möglich sind. Egal, wie sehr man sich bisher um diese bemüht hat. Also beauftragt der Mann einen arabisch sprechenden Anwalt, der sich darum kümmern soll. Tut der auch, telefoniert ein bisschen, füllt Anträge aus und schreibt 2-5 Briefe in der Sache. Ein paar Wochen später schickt er dem jungen Flüchtling seine Rechnung: 1000+ EURO. Geld, das der Mann nicht hat. Eine Sicherheit darauf, dass das mit seiner Frau, die er seit zwei Jahren nicht gesehen hat, überhaupt klappt, gibt es keine. Er bezieht eine „Sicherung zum Lebensunterhalt“, die kaum der Rede wert ist, und lebt mit seinen vier jüngeren Brüdern (8-17 Jahre) in einem Zimmer. Den Anwalt zu konsultieren war ein Ratschlag der für ihn zuständigen „Integrationsbeauftragten“. Die Rechnung stottert er nun in Raten ab. Er wird weiterhin einen Anwalt brauchen, wenn er seine Frau irgendwann hier mal wiedersehen möchte. Diesen wird er bezahlen müssen.
Und wenn das alles dann irgendwann mal geklappt haben sollte, kann es sein, dass der Mann finanziell vollumfänglich für seine Frau aufkommen muss, weil ihr hier nicht mal die „Sicherung zum Lebensunterhalt“ zusteht. Er hat sie schließlich „nachgeholt“ und muss dann im Zweifelsfall von seiner, nicht der Rede wert seienden „Sicherung zum Lebensunterhalt“, für ihren Lebensunterhalt mitsorgen.
Die Angehörigen in Deutschland müssen unterschreiben, dass sie sämtliche Lebensunterhaltskosten aller Flüchtlinge hier tragen. In den meisten Bundesländern können sich auch Dritte (Freunde, Bekannte, Organisationen) zur Kostenübernahme verpflichten. Die Ausländerbehörden führen eine Bonitätsprüfung durch zum Nachweis, dass die Verpflichtungsgeber über ausreichendes Einkommen für die Familie hier und die nachziehenden Verwandten verfügen.
Und das alles weil sich eine Familie irgendwann dazu entschieden hat, ihre Leben vor einem tödlichen Krieg in Sicherheit zu bringen. Und dann ist Liebe nur noch eine darauf forcierte Angelegenheit der zu zahlenden Summen. Ganz egal von wem, ganz egal an wen.
… und der Integrationsbeauftragte hat ihm nichts von Beratungshilfe erzählt?