Zum Inhalt springen

Was ich auch nicht wusste: In Wiesbaden haben Blitzer Persönlichkeitsrechte

Meint die Wiesbadener Polizei, wie Florian Altherr zu berichten weiß.

Habe auf dem Heimweg diesen Blitzer der Stadtpolizei Wiesbaden fotografiert. Darauf wurde ich von zwei StadtpolizistInnen festgehalten und aufgefordert, meine Fotos zu löschen. Begründung (Achtung, kein Scherz!): Das Gerät habe Persönlichkeitsrechte (!) und ich dürfe mir das weder ansehen noch ablichten. Und überhaupt: Wenn sie mir sagen, ich müsse die Fotos löschen, hätte ich dem ja wohl auch zu folgen. Als ich dies sachlich mit Verweis auf meine Rechte und die fehlende Rechtsgrundlage ihrer Maßnahmen verweigerte, wurde mir angedroht, Verstärkung zu rufen. Daraufhin kamen vier weitere StadtpolizistInnen mit Martinshorn durch die Stadt gedonnert, blockierten mit Blaulicht die komplette rechte Spur der Berliner Straße und verlangten meine Personalien. Auch der nun geballten Staatsmacht aus 6 StadtpolizistInnen musste ich die Lösch-Bitte leider abschlagen, woraufhin zwei von ihnen minutenlang telefonierten und wohl über die komplizierte Persönlichkeitsrechtslage von Maschinen im 21. Jahrhundert beratschlagten. Nachdem sie dann kollektiv bemerkten, dass sie sich gehörig vergaloppiert hatten, teilten sie mir mit, dass ich die Fotos (zwischenzeitlich sowieso auf Twitter) “behalten” dürfe. Wenn sie aber in der Presse landen, dann wüssten sie ja von wem die kommen, versuchten sie mich erfolgos einzuschüchtern. Und statt sich für die absolut unverhältnismäßige Aktion zu entschuldigen, bekam ich zur Schikane noch einen Platzverweis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren an den Hals. War für so manchen Ordnungshüter wohl doch ein bisschen zu warm heute…

7 Kommentare

  1. Ivan4. Juli 2015 at 12:26

    Einen “Platzverweis und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren” ??

    Für was ?

  2. F4. Juli 2015 at 12:42

    “Ordnungswidrigkeitenverfahren” – mich interessiert der Grund, anyone?

  3. Harry4. Juli 2015 at 13:20

    F,

    Wenn ich raten müsste: Weil er die Anweisungen der Polizei nicht befolgt hat. Man darf über sowas nciht länger nachdenken. So funktioniert deren Logik. “Sie haben sich gegen eine rechtswidrige Maßnahme gewehrt? WIEDERSTAND GEGEN DIE STAATSGEWALT! 3 Jahre Knast! Sofort!”

  4. CH645. Juli 2015 at 01:59

    @Harry für “Wiederstand gegen die Staatsgewalt” ist Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt nötig. Das müssten auch die Polizisten wissen, der Paragraph § 113 StGB ist für sie wichtig. Wäre auch keine Ordnungswidrigkeit, sonder eine Straftat.
    Möglich wäre § 258 Strafvereitelung. Dazu müsste mit dem Bild absichtlich oder wissentlich die Verfolgung von Straftaten nach § 315c Gefährdung des Straßenverkehrs verhindert werden oder zumindest sollen.
    Weit hergeholt, nicht nachweisbar und eine Straftat keine Ordnungswidrigkeit. Würde mann nie durchbekommen. Der tatsächliche Vorwurf würde mich interessieren, wenn überhaupt Post kommt.

  5. Florian Altherr8. Juli 2015 at 00:02

    Ivan,

    OWi und Platzverweis, weil ich angeblich deren Arbeit behindert habe. Ist natürlich völlig an den Haaren herbeigezogen und reine Schikane. Aber sie mussten wohl $irgendwas Offensives machen, weil sie nicht zugeben wollten, dass sie einen Fehler gemacht haben. OWi werde ich aber natürlich nicht akzeptieren.

  6. Harry8. Juli 2015 at 10:25

    CH64,

    Das mit dem Widerstand gegen die Staatsgewalt war jetzt auch nicht unbedingt auf den konkreten Fall bezogen. Wie Florian schreibt gibt es ja die light-version davon als Ordnunggswidrigkeit.
    Aber auch das ist ja ne tolle Logik: Entweder man lässt sich zu unrecht von denen was aufbrummen oder man muss damit rechnen ne Ordnungswidrigkeit zu bekommen, weil man sich nicht zu unrecht von denen was aufbrummen lassen wollte. Kann man dann abwägen. Tolle Wurst

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Entdecke mehr von Das Kraftfuttermischwerk

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen