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Schlagwort: Sozialleistungen

Wenn du als Arbeitsloser dein Erbe von 200.000 Euro in zwei Jahren ausgibst, hast du keinen Anspruch auf Sozialleistungen

(Foto: moerschy)

Keine Ahnung, ob es derartige Urteile häufiger gibt, habe noch nie davon gehört.

Ein 51-jähriger Hartz IV-Empfänger aus Niedersachsen hat von seinem Onkel vor zwei Jahren 200.000 Euro vererbt bekommen. Diese hat er dann in den in den zwei Jahren, sagen wir, „verprasst“. Sicher auch mal ganz schön, als Hartz IV-Empfänger etwas aus dem Volleren schöpfen zu können. Jedenfalls war die Kohle dann alle und er beantragte erneut Sozialleistungen. Diese wurden ihm verwehrt. Wohl zu Recht wie ein Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen nun entschieden hat.

Ein solches Ausgabeverhalten sei grob fahrlässig und in hohem Maße zu missbilligen, befand das Gericht in Celle in einem am Montag veröffentlichten Urteil. Da der Kläger eine Erwerbstätigkeit nicht beabsichtigte, hätte ihm klar sein müssen, dass er mit seinem sozialwidrigen Verhalten in kurzer Zeit wieder auf staatliche Leistungen angewiesen sein würde.

[…]

Wie das Gericht dem Mann vorhielt, hätte ein durchschnittlicher nichterwerbstätiger Mann sieben Jahre und sieben Monate von dem Erbe leben können.

Die Frage, die sich mir nach einem solchen Urteil stellt: wovon lebt der Mann jetzt.

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