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Schlagwort: Prohibition

„Schwimmende“ Cannabis-Plantage


In Ungarn haben sie einen 35-jährigen Angler erwischt, der am See in Neusiedl nicht nur angeln ging, sondern auf diesem auch eine Cannabis-Plantage mit 42 Pflanzen betrieb.

„Police found a total of 42 potted cannabis plants that were well hidden in a patch of dense reeds.

The owner was due to harvest the buds in a few weeks. The police stumbled upon the plants by accident, which were growing on the border of Burgenland and Hungary.

The gardener – who is also a keen angler who spends a lot of time at the lake – said that he bought the hemp seeds in Austria and was growing the plants for his own use.“

(via Arbroath)

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Ein Anti-Drogen-Clip aus den 80ern: I’m in the Chicken Club!

Ich wüsste gerne, was die wohl eingeworfen haben, bevor sie diesen Clip konzipiert, gedreht und veröffentlicht haben. Da waren doch alle Involvierten voll druff! „I’m in the Chicken Club!“ *sing*

This is a legitimate anti-drug music video (from the 80“s) conceived and created to let youngsters know that if they were confronted with the temptation to do drugs they could say „no“ with confidence. Even if the person propositioning the child called them a „chicken“ (as a last ditch effort to persuade the kid to change their mind) the youth could fire back with the completely unexpected answer, „That’s right, I am a chicken and it’s OK because there is this sweet music video that told me that it’s cool to be a chicken. So your taunts, jeers and name calling will not make me change my mind, in fact they only strengthen my resolve. I’m not only a chicken…I’m in the Chicken Club!“ You decide if the rational behind the song worked…or if it made viewers actually turn to the forbidden drugs that it so strongly cautioned against.


(Direktlink, via Christian)

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Schwerkranke starten Petition zur medizinalen Cannabis-Freigabe

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(Foto unter CC BY 2.0 von Mark)

Laut Richterspruch dürfen Schmerzkranke Cannabis anbauen, für den Eigenbedarf. Doch Betroffene bleiben gezwungen, sich illegal selbst zu therapieren, denn das Gesundheitsministerium blockiert, wo es kann.

Ich bin der Letzte, der auf die Wirksamkeit von Petitionen vertraut, aber wenn diese hier 50.000 Mitzeichner hat, wird die Petition wenigstens öffentlich im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags beraten. Und es geht nicht darum, dass jeder fröhlich überall kiffen kann, sondern darum, dass Schwerkranke Schmerzpatienten Medikamente auf Cannabisbasis erhalten und die Kosten dafür von den Kassen übernommen werden. Das nämlich ist aktuell nicht der Fall, das Bundesgesundheitsministerium meint, das Interesse des Patienten „müsse zurückstehen gegenüber dem Schutzinteresse der Bevölkerung“.

Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten grundsätzlich eingestellt werden.

Begründung
Patientinnen und Patienten, die von einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis profitieren, sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen einen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten. Die inhumane strafrechtliche Verfolgung von kranken Bundesbürgern, die mit Unterstützung ihrer Ärztin bzw. ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen, muss beendet werden. So würden sowohl die Therapiefreiheit als auch die Menschenrechtssituation kranker Menschen in Deutschland spürbar verbessert.

In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die Betroffenen die häufig nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst tragen.

Daher sind vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich der Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich besser gestellt als weniger vermögende Patientinnen und Patienten. Es besteht in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische Unterversorgung. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern sind heute mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit Cannabisprodukten selbst zu therapieren.
In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis für den Eigenbedarf erlaubt.

Wenn man eine ärztlich befürwortete Selbsttherapie nicht legalisieren möchte, so sollte wenigstens der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem bereits heute ein Strafverfahren eingestellt werden soll, wenn nur eine „geringe Schuld“ vorliegt, sinnvoll erweitert werden. Bisher wird von einer geringen Schuld nur ausgegangen, wenn es um den Besitz einer kleinen Cannabismenge geht. Patientinnen und Patienten, die sich mangels Alternativen selbst therapieren, besitzen jedoch notwendigerweise häufig erhebliche Cannabismengen und sind zudem Wiederholungstäter. Es sollte Ärztinnen und Ärzten erlaubt sein, Empfehlungen für eine Selbsttherapie mit Cannabisprodukten auszusprechen, und Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten mit einer solchen ärztlichen Empfehlung sollten ebenfalls grundsätzlich eingestellt werden.

Internationale Vergleiche mit Ländern wie Kanada und Israel zeigen, dass die Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis unzureichend ist. Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere Krankheitssymptome bzw. eine andauernde Angst vor Strafverfolgung darf nicht ohne Not fortgesetzt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.

Ich bin mal eben zeichnen.

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Grünen-Chef Özdemir hat Weed auf dem Balkon

„Ice Bucket Challenge“ hin, „Ice Bucket Challenge“ her. Als sich der Vorsitzende der Grünen, Cem Özdemir, auf seinem Balkon in Kreuzberg einen Eimer Wasser über die Birne schüttete, tauchte im selben Bewegtbild ein grünes, im Wind schwingenden Pflänzchen auf, welches verdächtig nach Cannabis aussah. Die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ hat da wohl mal nachgefragt und ja, bei Özdemir auf dem Balkon wächst Gras.


(Direktlink)

„Ja, es ist eine Hanfpflanze.“ Er ergänzte, das Video sei als „sanftes, politisches Statement zu verstehen“. Jeder Bürger über 18 solle selbst entscheiden dürfen, ob er Cannabis konsumieren wolle.

Hätte man durchaus so stehen lassen können, aber es der Frömmste nicht in Frieden leben… ja, wenn er da Gras auf dem Balkon hat. Sowohl der Deutsche Hanfverband als auch die Berliner Polente sind sich im Hinblick auf die Rechtslage einig:

Die Pflanze in dem Video sei „eindeutig illegal“, und die Polizei prüfe „natürlich jeden möglichen Gesetzesverstoß“. Wobei zu klären wäre, ob die Hanfpflanze, zu der sich Özdemir bekennt, überhaupt ihm gehört.

Na hoffentlich hat er da nicht irgendwann neben dem Weed auch noch das SEK auf dem Balkon. Weiß man ja nie so genau…

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Verwaltungsgericht Köln erlaubt Cannabis-Anbau für Schwerkranke

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(Foto unter CC BY 2.0 von DonGoofy)

Ich habe ja fast nicht mehr daran geglaubt, das hier mal reinschreiben zu können, aber offenbar ändert sich auch der Blick auf Cannabis und zumindest drei Schwerkranke können nun davon profitieren. Vielleicht kann ich hier irgendwann ja noch ganz andere Entscheidungen zu diesem Thema reinschreiben, an die ich eigentlich nicht mehr zu glauben gedachte. Das wäre schön.

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag entschieden, dass Schmerzkranke für den Eigenbedarf Cannabis anbauen dürfen – zu therapeutischen Zwecken. Es ist das erste Mal, dass in Deutschland solche Genehmigungen erteilt werden.

[…]

Alle Kläger leiden unter chronischen Schmerzen und besitzen eine Er-laubnis zum Erwerb und therapeutischen Konsum von Cannabisblüten. Sie möchten die zu therapeutischen Zwecken notwendige Menge an Can-nabis selbst anbauen und verarbeiten, da sie die Kosten für den Erwerb des Cannabis nicht aufbringen können und die Kosten in ihren Fällen auch nicht von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ihre Anträge auf Zulassung des eigenen Anbaus von Cannabis hatte das BfArM jedoch abgelehnt.

Das Gericht unter Vorsitz des Medizinrechtlers Andreas Fleischfresser hat sich jeden Fall einzelnen angeschaut, sagt ein Sprecher SPIEGEL ONLINE. In drei Fällen waren alle Voraussetzungen für den Selbstanbau geben – die Wohnsituation sei so gestaltetet, dass sich niemand Fremdes an den berauschenden Blüten bedienen kann. Auch hatten die Schmerzpatienten alle anderen mögliche Therapien erfolglos durchlaufen – für sie gibt es keine andere Option außer Cannabis.

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Vier Jahre Haft für 75-jährigen Berliner mit Cannabis-Plantage

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(Foto unter CC BY-SA 2.0 von Coleen Danger)

In Berlin wurde ein Rentner zu vier Jahren Haft verdonnert, weil er in seinem Keller in Lichterfelde eine Gras-Plantage mit 89 Pflanzen betrieb.

In einem vorherigen Prozess ging man noch davon aus, dass er die Knospen der Pflanzen nur zu Geld machte um seine Rente ein wenig aufzubessern. Nun kam raus, dass er mit Hilfe einer 71-jährigen Komplizin allerdings wohl mehr Kohle mit dem Dope einnahm, als er bis ans Lebensende an Rente je hätte beziehen können.

Es war für ihn, der einst eine Baufirma hatte und keine Vorstrafen, der zweite Prozess um seinen Abstieg ins kriminelle Geschäft. Aus einer „Mischung von Naivität und Spitzbübigkeit“ habe er sich treiben lassen, hatte er in seinem Geständnis erklärt. Ein Gedanke habe ihn geradezu mit kindlicher Freude erfüllt: „Jeder hält mich für den netten, alten Herrn, dabei betreibe ich im Keller eine Haschischplantage.“ 20 Monate lang.

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Weed-Käufer im Görli ruft die Polente, nach dem ihm andere das gerade gekaufte Dope abziehen wollten

Der Tagesspiegel verkauft diese Nummer hier als „absurd“ und auch ein bisschen lustig. Eigentlich aber ist das beides nicht, denn wäre der Besitz von Cannabis nicht illegal, wäre das kein bisschen absurd und natürlich eine ganz normale Strafanzeige wegen versuchtem Raub. So bekam jener, der erst Dope kaufte, sich gegen das Wegnehmen des selbigen verteidigen musste und dafür dann auf die Fresse bekam, eine Anzeige. Das ist in der Tat absurd. Und das mit der Schreckschusspistole natürlich sowieso.

Er flüchtete in eine Kneipe in der Lohmühlenstraße – und rief von dort offenbar aus Angst die Polizei. Die Räuber hatten ihn bis zur Kneipe verfolgt. Am Ende nahm die Polizei alle drei fest und ermittelt nun wegen räuberischer Erpressung, Verstoß gegen das Waffen-und gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Womöglich ist das nicht der erste Versuch, Leuten das Cannabis abzuziehen, was sie illegal erwerben müssen. Nur die wenigsten dann davon Betroffenen werden im Regelfall die Polente zur Hilfe rufen. Auch das ist in der Tat absurd, allerdings.

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Ein Video gegen die Cannabis-Prohibition aus dem Jahr 2010: The Flower

Schön gemachte Animation von Haik Hoisington aus dem Jahr 2010, die auf etwas herunter gebrochene, durchaus spielerische und von mir aus auch leicht naiv bunte Weise die Probleme und Unverständlichkeiten darzustellen versuchte, die die Illegalisierung von Cannabis mit sich brachte. Vielleicht haben ja auch Videos wie diese zu einem Umdenken bei diesem Thema geführt – mittlerweile bezieht man zumindest in den Staaten beim Thema Cannabis ja etwas andere Standpunkte.


(Direktlink, via reddit)

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