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Schlagwort: Police

Die im Gefahrengebiet Hamburg festgestellten Gegenstände

Die Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft hatte am 09.01. an den Hamburger Senat ein kleine Anfrage gestellt, in der sie wissen wollte, wie die damalige Neuordnung des Gefahrengebietes zu Stande kam und welche Erkenntnisse sich aus der damit verbundenen Datenerfassung ziehen lassen. Der Hamburger Senat hat geantwortet (PDF). Also zumindest teilweise, weil Geheimnisse und so.

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Auch interessant aber ist eine Liste, der in der Zeit vom 04.01. bis 12.01.2014 im Gefahrengebiet Hamburg durch die Polizei festgestellten Gegenstände. Na wenn ich das mal nicht gelohnt hat und die Einschränkungen von Grundrechten rechtfertigt! Der gefundene Sprengstoff, vom dem Hamburgs Innensenator Neumann noch am 11.01. sprach, taucht in dieser Liste gar nicht auf – vermutlich meinte er die Böller, aber das klingt natürlich weniger dramatisch. Was man allerdings fand: eine Haushaltsrolle in Alufolie eingewickelt, innen ein Zettel mit der Aufschrift „Peng“!

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(via Publikative)

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Katz und Maus spielen im Gefahrengebiet

Während sich Frau Burmester auf SpOn auf wenig amüsantere Art, als sie wahrscheinlich denkt, Gedanken darüber macht, wie man in Hamburgs Gefahrengebiet denn nun in die Fänge der Polizei geraten kann, haben es zwei junge Frauen wohl einfach mal darauf angelegt.

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„Ich und eine Freundin spazierten heute bei dem schönen Wetter warm angezogen und mit einem schwarzen Tuch vorm Gesicht (es ist ja schließlich Winter) durch das Hamburger Gefahrengebiet. Weil zwischendurch die Sonne rauskam trugen wir außerdem eine Sonnenbrille um unsere Augen vor dem gefährlichen UV-Licht zu schützen.
In unseren Taschen führten wir allerhand nützliche Sachen mit uns mit, auf die bei einem Spaziergang nie zu verzichten ist: Sozialistische Literatur, ein Märchenbuch, Sexspielzeug, Panzertape, Reizunterwäsche, Kondome, eine Banane, Fünf-Freunde-Kassetten, Rettungsdecken, Landkarten, Feuchttücher, Schnur, Schokolade und in kleine Tütchen abgepackte getrocknete Petersilie und Algenpulver, sowie einen Beutel mit Katzenscheiße.“

Und natürlich sind die „Erfolgschancen“ unter diesen Umständen mehr als nur hoch:

„Weil uns die verstärkte Präsenz der Gesetzeshüter etwas verschreckte, sind wir immer ein bisschen schneller gegangen wenn wir sie hinter einer Ecke auftauchen sahen, oder haben auch mal spontan unsere Richtung gewechselt und haben kleine Sprints eingelegt, um ihnen nicht zu nahe kommen zu müssen.
Komischer Weise hat das ihre Aufmerksamkeit auf uns gelenkt, und schon bald hatten wir eine grüne Wanne auf unseren Fersen. Vor Angst flüchteten wir in den beschaulichen Florapark. Als wir auf der anderen Seite wieder herauskamen wartete besagte Wanne schon auf uns. Wir liefen den Bürgersteig in die andere Richtung davon, so dass die Wanne aufwendig wenden musste und uns dann mit Vollgas verfolgte. Sie musste dann falschherum in eine Einbahnstraße fahren um unsere Flucht zu stoppen. Fünf schwer bewaffnete Cops sprangen aus dem Wagen, liefen uns nach, packten mich am Rucksack damit ich stehen blieb und umstelle uns. Sie nahmen unsere Personalien auf. Als wir nach dem Grund für die Kontrolle fragten, sagten sie, es handele sich um Routinekontrollen, weil wir uns in einem Gefahrengebiet befänden. Auf die Frage, wieso wir denn vor Ihnen weggelaufen wäre sagten wir, dass uns so schwer bewaffnete Leute Angst machen würden.“

Ich kann mir schon vorstellen, dass das so funktioniert, ja.
(Danke, Thomas!)

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Teile Hamburgs von Polizei zum Gefahrengebiet erklärt

Noch mal Hamburg. Die Polizei erklärt nach wiederholten Übergriffen auf Beamte Teile von Hamburg zum Gefahrengebiet , setzt damit einige Grundrechte außer Kraft und ermöglicht so verdachtsunabhängige Kontrollen gegen Personen.

Ganze Stadtteile unterliegen dem polizeilichen Ausnahmezustand, um Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Platzverweise und Aufenthaltsverbote sowie Ingewahrsamnahnmen zu begründen.

Gefahrengebiete konstruieren einen Generalverdacht gegenüber Menschen, die sich in bestimmten Stadtteilen aufhalten. Dieser Generalverdacht richtet sich insbesondere gegen polizeilich definierte „Zielgruppen“. In den Senatsantworten auf eine Kleine Anfragen der LINKEN werden folgende „Zielgruppen“ genannt:

· „Personen, die sich in den Grenzen des Gefahrengebiets aufhalten und vom äußeren Erscheinungsbild und/oder ihrem Verhalten der Drogenszene zugeordnet werden können“ (Drogenkonsum),

· „16-25-Jährige in Gruppen ab drei Personen oder Personen, die alkoholisiert sind und/oder sich auffällig verhalten.“ (Jugenddevianz)

· „Einzelpersonen, die nach polizeiliche Erfahrung der gewaltbereiten Fußballszene zuzurechnen sind oder 16-35-Jährige in Gruppen ab drei Personen“ (Fußballfans)

· „Personen, die augenscheinlich dem linken Spektrum zuzurechnen sind“ (links-alternative Demonstrationen)

Das Gefahrengebiet definiert sich räumlich auf Teile von Hamburg Altona, St. Pauli und Sternschanze. Die Hamburger Polizei bekräftigt in einer Pressemitteilung, dass „die Kontrollen wie gewohnt mit Augenmaß durchgeführt werden und es ist nicht beabsichtigt, Anwohner oder Besucher des Vergnügungsviertels übermäßig zu belasten.“ Natürlich. Wie gewohnt. Die Zone gelte ab Samstagmorgen 6 Uhr bis auf Weiteres. Bis auf Weiteres!

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(via Zeit)

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