Darüber, dass die Deutschlandflagge ohne das „Gold“ sehr viel schöner ist, brauchen wir nicht reden – wissen wir. Darüber, dass sich aus einer solchen sehr schön einfach eine schwarz-rote machen lässt, wissen wir nicht erst seit den Fähnchenknackerdebatten der letzten 10 bis 15 Jahre. Rot-Schwarz ist halt auf einigen Ebenen die bessere Fahne.
Dass es immer noch Paragraphen gibt, die die „Verunglimpfung des Staates“ unter Strafe stellt, wissen wir irgendwo im Hinterstübchen auch noch, dass die allerdings vor Gericht auch zum Tragen kommen, erinnert eher an türkische Verhältnisse oder so.
Aber: In Berlin wurde jetzt ein 38-Jähriger zu 2500 Euro Strafe verurteilt, weil er das Foto einer Deutschlandfahne getwittert hatte, auf dem der „goldene“ Streifen fehlte. Strange. Alternativ dazu kann er auch für 50 Tage in den Bau gehen. Deutschland 2018.
Weil es aber nun mal eine Nationalfahne war, wie ein kleiner goldener Reststreifen erahnen ließ, musste sich am Dienstag der Angeklagte Daniel S. vor dem Kriminalgericht in Berlin-Moabit verantworten. Durch das Posten des Bildes der gekürzten Fahne habe er gegen den Paragrafen 90a des Strafgesetzbuches verstoßen, sich der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole schuldig gemacht, so der Vorwurf. Und der wiegt schwer: Eine solche Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Am Ende kam S. um das Gefängnis herum, wurde jedoch schuldig gesprochen. 50 Tagessätze zu je 50 Euro muss er nun zahlen.
Es gibt Juristen, die daran zweifeln, dass das Urteil es durch die nächste Instanz schaffen würde, aber aktuell ist es genau so gesprochen. Weil irgendwer ein Foto postet, das aus der Schwarz-Rot-Goldenen Fahne eine Schwarz-Rote macht, wobei beides auch einfach nur Putzlappen sein könnten.