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Schlagwort: Law

Frau malt sich TÜV- und Zulassungsstempel selber aufs Kennzeichen

(Foto: Polizeiinspektion Wilhelmshaven)

„Das merken die nie!!11!!!“, dachte sich wohl die 32-jährige Halterin eines PKWs in Wilhelmshaven und malte sich kurzerhand sowohl den Zulassungsstempel als auch die TÜV-Plakette auf das Kennzeichen ihres Autos. Dumm nur: die haben das doch gemerkt! Wer konnte das erahnen?

Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wilhelmshaven bemerkte bei einem in der Werftstraße abgestellten Pkw Renault ein auffälliges Kennzeichen. Bei einer näheren Betrachtung konnte er auf dem amtlichen Kennzeichen einen selbstgemalten TÜV- und Zulassungsstempel feststellen.

Dieses Fahrzeug wurde bereits Anfang Juli wegen fehlendem Versicherungsschutz stillgelegt; bei einer nachträglichen Kontrolle schließlich die selbstgemalten Plaketten entdeckt.

Gegen die Frau wurde ein Verfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.

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Frau druckt Zuhause 15.000 Euro aus, um damit ein Auto zu kaufen

(Foto: Polizeidirektion Pirmasens)

Eine 20-jährige Frau wurde am Freitag in einem Geschäft festgenommen, als sie versuchte, mit 15.000 Euro in bar ein Auto zu bezahlen. Das Geld stellte sich als Blüten heraus. Bei der anschließenden Durchsuchung ihrer Wohnung in Pirmasens beschlagnahmten die Ermittler weiteres Falschgeld im Gesamtwert von 13.000 Euro, die noch „druckfrisch“ im Drucker lagen.

Das Falschgeld war allerdings auch leicht zu erkennen. Es handelte sich laut Polizei fast ausschließlich um kopierte Banknoten von 50- und 100-Euro-Scheinen, die die Frau offensichtlich mit einem handelsüblichen Tintenstrahldrucker erstellt hatte.

Im Drucker befand sich den Angaben zufolge sogar noch ein frischer Ausdruck an falschen Banknoten. Dafür hatte die 20-Jährige gewöhnliches Druckerpapier benutzt.

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Kein Bier für Nazis: Beim „Rechtsrock-Treffen“ im sächsischen Ostritz hat die Polizei sämtliche Alkoholvorräte kassiert

(Foto: Polizeidirektion Görlitz/DPA)

Ihre völkische, beschissene Musik dürfen sie beim aktuell stattfindenden „Rechtsrock-Festival“ in Ostritz zwar trotzdem hören und feiern, aber zu saufen gibt es dazu nichts. Immerhin. Da fehlen dann halt mal 4200 Liter Bier, um sich diesen Bullshit erträglich zu saufen. Nazis trockenlegen. Ronny gefällt das.

Spiegel Online:

Bei einem rechtsextremen Treffen im sächsischen Ostritz gibt es auf dem Gelände keinen Alkohol. Das Verwaltungsgericht Dresden bestätigte das Alkoholverbot als Auflage des Landkreises Görlitz, wie ein Gerichtssprecher sagte (Az.: 6 L 489/19). Die Polizei setzte kurze Zeit später das Verbot um und zog sämtliche Alkoholvorräte ein.

Nach eigenen Angaben transportierte die Polizei in Zusammenarbeit mit den Technischen Hilfswerk 4200 Liter ab. Der Anmelder des Zusammentreffens hatte sich gegen den Beschluss gewehrt, weil nach seiner Ansicht vorherige Veranstaltungen trotz Alkoholkonsums friedlich geblieben seien.

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Drei Gäste trockneten in Kölner Hotelzimmer 14 Kilo Marihuana

(Foto: Polizei Köln)

Letzte Woche gab es in einem Kölner Hotel Beschwerden von Hotelgästen, die sich an dem Geruch störten, der wohl aus einem der Hotelzimmer kam. Man vermutete irgendwie Gras und rief die Polizei. Die rückte an und fand ein Hotelzimmer vor, in dem das Bett auf die Seite gestellt wurde, um auf dem Boden nicht weniger als 14 Kilo Cannabis trocknen zu können. Und ja, das wirft die Frage auf, wer aus welchem Grund ein Hotelzimmer anmietet, um dort Gras zu trocknen. Darauf wird es vermutlich auch noch eine Antwort geben. Zivilbeamte nahmen zwei der trocknenden Gäste kurzerhand fest.

Die drei Männer waren aufgeflogen, weil sich andere Hotelgäste über den Geruch beklagt hatten. Am Mittwochabend verständigte eine Angestellte des Hotels die Polizei. Sie habe das Zimmer lokalisiert, aufgeschlossen und auf dem Boden die Drogen gefunden, berichten die Ermittler. Als der 21-Jährige mit seinem Begleiter das Hotelzimmer betrat, standen die Zivilpolizisten schon bereit und nahmen die beiden Männer fest.

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„Containern“ bleibt illegal

(Foto: nadinheli22)

Es gibt ja so Sachen, die schlichtweg nicht erklär- und verstehbar sind. Eine solche Sache ist, dass es offenbar immer noch akzeptiert ist, nicht verdorbenes Essen wegzuschmeißen – und das in einem Umfang, dass das wehtut. Frankreich hat das vor ein paar Jahren vernünftigerweise verboten und zumindest ich dachte, dass sich auch andere Länder daran orientieren würden. Wäre ja auch das Normalste der Welt. Aber soweit sind wir hierzulande offenbar noch lange nicht.

Aus Hamburg kam nun aber immerhin der Vorschlag, das „Containern“ zu legalisieren. Eine Selbstverständlichkeit, möchte man meinen. Aber nicht in Deutschland.

Die Justizminister der Länder haben sich nicht darauf einigen können, das „Containern“ zu legalisieren. Die Mehrheit der CDU-Länder habe einen entsprechenden Antrag von Hamburgs Justizsenator Till Steffen (Grüne) abgelehnt, hieß es zum Abschluss der Justizministerkonferenz in Lübeck-Travemünde.

Die Begründung: „Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienisch problematische Situation begeben“, sagte der Sprecher der CDU-geführten Länder, Sachsens Justizminister, Sebastian Gemkow (CDU).

https://twitter.com/Maori/status/1136646383681855490

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Pornosammlung weggeworfen: 40-Jähriger verklagt seine Eltern

(Foto: ephidrynCC BY 2.0)

Ich weiß nicht, ob Ähnliches auch hierzulande möglich wäre, aber in Michigan verklagt gerade jemand seine Eltern, weil die seine Pornosammlung entsorgt haben. Es geht um 87.000 Dollar, die der 40-Jährige gerne als Schadensersatz zugesprochen bekommen würde. Der eigentliche Wert seiner Sammlung, die wohl in 14 Boxen passte, liegt bei wohl 29.000 Dollar. Offenbar hängt der Mann sehr daran.

Aus Gerichtsdokumenten geht demnach hervor, dass der Mann nach seiner Scheidung im Jahr 2016 zu seinen Eltern nach Michigan in die Stadt Grand Haven gezogen ist. Er habe dort zehn Monate gelebt und sei dann umgezogen.

Im November 2017 sollen seine Eltern gekommen sein, um ihm seine Sachen zu bringen.

Allein: es fehlte die Pornosammlung und diverse Sexspielzeuge.

Seine Eltern gaben an, ihm mit der Entsorgung einen Gefallen tun zu wollen. Das haben sie sich sicher ein bisschen anders vorgestellt.

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79-Jährige betrieb von Vögeln gesäte Cannabisplantage im Garten, um Schmerzen zu lindern

(Foto: ChrisBeez)

In Dresden stand eine 79-jährige Rentnerin vor Gericht, die sich dort wegen einer in ihrem Garten ausgehobenen Cannabisplantage verantworten musste. Man fand in ihrem Vorgarten 60 und im Haus weitere, getrocknete Pflanzen ganz mieser Qualität. „Mies“ im Sinne von: das Zeug ballerte wohl so gut wie gar nicht. Hilft aber nichts, denn auch dann ist Anbau und Besitz verboten.

Ihre Erklärung, wie zu dem Dope im Garten kommt ist interessant, aber nicht gänzlich unglaubwürdig: „Ich füttere die Vögel im Garten und habe in einem Baum ein Futterhäuschen aufgehängt.“ Drin war eine besonderen Mischung – angereichert mit Hanfsamen. „Die Tüte gibt es in der Zoohandlung. Sie kostet 1,89 Euro. Die Rechnung habe ich mit“, erklärte sie energisch. Irgendwie hätten die Vögel die Samen „ausgesät“. Liebe Vögel.

Bauarbeiter klärten sie dann wohl darüber auf, was sie dort stehen hatte, woraufhin sie sich weitgehend informierte und erfuhr, dass das Zeug schmerzlindernd wirken würde. Sie, schwer krank und von Schmerzen gebeutelt, dachte sich wohl, dass das einen Versuch wert wäre, erntete und trocknete die Pflanzen. Blöd für sie: ein unliebsamer Nachbar erkannte das Cannabis und rief die Polizei. Solche Nachbarn will man ja auch nicht haben.

Jedenfalls ging die Angelegenheit für die Dame nochmal glimpflich aus, auch wenn der Fall in seiner Summe natürlich reichlich absurd wirkt und man sich vorstellen muss, dass man von einer 79-jährigen Schmerzpatienten die wahrscheinlich nicht mal wirkstoffreichen Schmerzmittel einkassiert.

Die Drogen waren für den Eigenbedarf gegen die Schmerzen, die Qualität nicht toll, trotzdem ist der Besitz in der Menge strafbar. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall aus und verwarnte die alte Dame mit Strafvorbehalt. Begeht sie wieder eine Straftat, muss sie eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zahlen.

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Die Stadt Ahlen pfändet den Mops von Familie und verkauft ihn bei Ebay

(Foto: Pixabay)

Ich bin gerade nicht wenig irritiert, denn mir nicht klar, dass Tiere zu den Dingen gehören, die pfändbar sind, wenn man Schulden bei der Stadt hat. Aber dieser Umstand ist an dieser Geschichte, die sich in Ahlen abgespielt hat, nur ein Teil eines empathielosen Hammers auf Verwaltungsebene.

Eine Familie in Ahlen hat Schulden bei der Stadt, die sie nicht begleichen kann. Unter anderem steht unbezahlte Hundesteuer aus. Irgendwann kommt die Stadt und würde gerne den Rollstuhl des querschnittsgelähmten Mannes pfänden, was wohl nur deshalb nicht gemacht wird, weil der Rollstuhl Eigentum der Berufsgenossenschaft ist. So stellt man fest, dass der Mops wohl das Wertvollste ist, was man bei der Familie pfänden kann. Im ökonomischen Sinne, natürlich. Also pfändet man den Hund und verscherbelt ihn zu einem Spottpreis von 750,00 Euro bei eBay Kleinanzeigen, wo sich eine erst zufriedene Abnehmerin finden lässt. Die Sache scheint gelaufen, ohne dass irgendwer darauf groß aufmerksam wird.

Aber der Hund wird krank, seine neue Besitzerin muss ihn drei Mal operieren lassen. Für 1800 Euro. Sie fühlt sich durch die Stadt Ahlen arglistig getäuscht und fordert das Geld zurück. Erst dann bekommt die Geschichte die ihr zustehende Aufmerksamkeit.

Die Stadt Ahlen war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Gegenüber dem „AT“ sagte Sprecher Frank Merschhaus, dass die Pfändung eines Tieres und der anschließende Verkauf über Ebay Kleinanzeigen „nicht die übliche Vorgehensweise bei Vollstreckungen durch die Stadt Ahlen“ sei. „Der Sache wird auf den Grund gegangen“, erklärte Merschhaus gegenüber dem „AT“.

Mir stellt sich die Frage, wie menschlich verkommen in Verwaltungen verwaltet werden kann. Vielleicht könnte dort der moralische Kompass mal neu justiert werden. Sollte er wohl gar.

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Playstation auf Gemüsewaage gelegt – und an Selbstbedienungskasse dafür dann 9 Euro bezahlt

(Foto: InspiredImages)

Soll mal keiner sagen, die jungen Menschen würden sich gar keine Gedanken um nichts mehr machen. Manchmal sind die dabei tatsächlich immer noch sehr kreativ. So wie ein 19-Jähriger, der in Ostfrankreich unter Zu­hil­fe­nah­me einer Gemüsewaage und einer Selbstbedienungskasse eine Playstation 4 für schlappe 9,29 Euro shoppen ging.

Am nächsten Tag hat er die selbe Nummer in einem anderen Supermarkt probiert und ist aufgeflogen. Egal, wie clever das auch erscheinen mag, handelt es sich dabei natürlich dennoch um eine Straftat, wofür der junge Mann zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt wurde.

Ein 19-Jähriger hat in Ostfrankreich eine Playstation auf die Gemüsewaage gelegt und einen Schnäppchenpreis von 9,29 Euro bezahlt – statt legal knapp 300 Euro. Der junge Mann habe in Montbéliard bei Belfort mit der umetikettierten Ware eine Selbstbedienungskasse angesteuert, berichteten die Regionalzeitung „L’Est Républicain“ und andere Medien. Der Trick funktionierte und der Teenager nahm die PS4-Konsole Mitte September 2018 mit.

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